Justizamt Großbreitenbach

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Das Justizamt Großbreitenbach war ein von 1850 bis 1870 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in dem thüringischen Ort Großbreitenbach.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1850 erfolgte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Das Amt Gehren wurde aufgehoben. Für die Verwaltung war nun der Verwaltungsbezirk Gehren, für die Rechtsprechung war nun das Justizamt Gehren sowie das Justizamt Großbreitenbach zuständig.[1]

Das zum 1. Juli 1850 gebildete Justizamt Großbreitenbach umfasste die Orte:

Das Justizamt Großbreitenbach war dem Kreisgericht Sondershausen nachgeordnet.

Das Justizamt Großbreitenbach wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1870 aufgehoben. Der Gerichtssprengel kam zum Justizamt Gehren.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz „wegen der künftigen Einrichtung der Rechtspflege“ vom 3. April 1850 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 281–284http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509708~SZ%3D291~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20F%C3%BCrstenthum%20Schwarzburg-Sondershausen%2C%20S.%20281%E2%80%93284~PUR%3D).
  2. Verordnung, die Errichtung der Justizämter betreffend vom 22. Mai 1850 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 497http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509708~SZ%3D507~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20F%C3%BCrstenthum%20Schwarzburg-Sondershausen%2C%20S.%20497~PUR%3D).
  3. Hans Eberhardt: Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen. In: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde, Beiheft 28, Jena, 1943, S. 90. online (PDF; 997 KB).