Kaiserlicher Rat

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Kaiserlicher Rat war ein im Heiligen Römischen Reich vom Kaiser sowie bis 1918 vom Kaiser von Österreich verliehener Ehrentitel.[1] Er war nicht an ein bestimmtes Amt geknüpft, sondern diente zur persönlichen Auszeichnung des Trägers. Ähnlich dem Geheimrat verlieh der Titel Kaiserlicher Rat seinem Träger einen hohen sozialen Rang, beispielsweise beim Hofzeremoniell.[2]

Ein bekannterer Träger des Titels war Johann Caspar Goethe, den Kaiser Karl VII. 1742 für eine Gegenleistung von etwa 300 Gulden zum Wirklichen Kaiserlichen Rat ernannte.

Gegen Ende der Habsburgermonarchie war der Titel nur mehr von geringer Bedeutung; er wurde an Kanzleibeamte und Angehörige freier Berufe vergeben, und entsprach dem Rang eines Hauptmanns.[3]

1919 erklärte die Republik Österreich durch § 3 des Adelsaufhebungsgesetzes den Titel Kaiserlicher Rat für aufgehoben und untersagte seine Führung.

Siehe auch

Wiktionary: Rat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Kaiserlicher Rat in Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1905
  2. Graf Baudissin und Gräfin Baudissin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. 1. Auflage. W. Spemann, Berlin / Stuttgart 1901, S. 1128 ff. (Digitalisat).
  3. Nach Robert Musil: Der Mann ohne Eigenschaften. Kapitel 35.