Karl Veltman

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Karl Franz Gustav Maria Veltman (auch Veltmann) (* 9. Juni 1833 in Rheine; † 21. Juni 1911) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Katholik Veltman war Sohn eines Kaufmanns und studierte in Bonn und Heidelberg Rechtswissenschaft.[1] 1852 wurde er Mitglied des Corps Teutonia Bonn.[2] 1854 wurde er auf den König von Preußen vereidigt. Erst 1866 ernannte man ihn zum Stadtrichter. In Berlin übte er das Amt 1868 aus.[3] 1871 wurde er Stadtgerichtsrat, 1878 Kammergerichtsrat und 1879 Landgerichtsdirektor. 1887 kam er an das Reichsgericht. Er war als Richter im IV. Zivilsenat tätig. 1910 trat er im Alter von 77 Jahren in den Ruhestand.[4] Er war damit einer der dienstältesten Richter des Reichsgerichts. Der Reichsgerichtsrat Gerhart Veltman (1871–1945) war sein Sohn.

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 359.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gustav Toepke (Hrsg.): Die Matrikel der Universität Heidelberg (6. Teil): Von 1846–1870; nebst e. Anh.: 1. Vorschriften über Immatriculation 1805–1868; 2. Verz. d. Rect. u. Prorect. 1669-1870, Heidelberg, 1907, S. 178.
  2. Kösener Korpslisten 1910, 28/39.
  3. Jahrbuch der Preußischen Gerichtsverfassung 8. Jahrgang, Berlin 1868, S. 161.
  4. Eine Pensionsgrenze gab es damals nicht.