Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
| Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Land |
| Stellung | Landesbetrieb |
| Aufsichtsbehörde | Behörde für Verkehr und Mobilitätswende |
| Gründung | 1. Januar 2007 |
| Hauptsitz | Hamburg, Deutschland |
| Behördenleitung | Stefan Klotz (Geschäftsführer) |
| Bedienstete | ca. 600 |
| Netzauftritt | www.lsbg.hamburg.de |
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zugeordnet. Er ist für die Errichtung und Erhaltung von Bauten der technischen Infrastruktur der Stadt verantwortlich.
Gründung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) löste am 29. Dezember 2006 das Amt für Bau und Betrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2007 auf und überführte ihn in die Rechtsform eines Landesbetriebes nach § 26 Landeshaushaltsordnung.[1] Seit 2020 ist der LSBG der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als aufsichtführende Behörde zugeordnet.
Aufgabe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der LSBG ist für Bau, Erhalt und Betrieb folgender Anlagen zuständig:
- Straßen (Hauptverkehrsstraßen. Diese umfassen nach Hamburger Definition die Straßen in Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende; mit Ausnahme derer in Verantwortung der Hamburg Port Authority; im Gegensatz zu Bezirksstraßen in Zuständigkeit der Bezirke)
- Küsten- und Binnenhochwasserschutz
- Gewässer (außer Bundeswasserstraßen)
- Konstruktive Ingenieurbauwerke (u. a. Brücken, Tunnel, Wände, Schleusen, Sperr- und Schöpfwerke)
- Lichtsignal- und Verkehrstelematikanlagen
- Öffentliche Beleuchtung
- Erschließungsmaßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung
Der LSBG ist Auftragnehmer für die fachlich zuständigen Dienststellen und bearbeitet die ihm übertragenden Aufgaben und Projekte eigenverantwortlich. Die Auftrag gebenden Dienststellen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unterliegen einem Andiengebot gegenüber dem LSBG. Der Landesbetrieb nimmt alle Aufträge von diesen Dienststellen an; aber auch andere Dienststellen können den LSBG beauftragen. Die im Landesbetrieb vorgenommene Vollkostenrechnung soll Kostentransparenz und damit wirtschaftliches Handeln ermöglichen.[1]
