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Liste der Bodendenkmäler in Hartenstein (Mittelfranken)

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Hartenstein zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 3. Juli 2018 sind 24 Bodendenkmäler von Hartenstein in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle

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  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler

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Name, Bezeichnung Ortsteil Koordinaten Denkmalnummer Zeitstellung Denkmalumfang, Bemerkung Bild
Opferplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung Enzendorf 49° 36′ 7,16″ N, 11° 29′ 10,7″ O D-5-6334-0002
Abristation des Mesolithikums und vorgeschichtlicher Zeitstellung Enzendorf 49° 36′ 6,09″ N, 11° 29′ 11,13″ O D-5-6334-0003 Ankatalfels-Abri (D 14)
Höhlenstation der Schnurkeramik und der Späthallstatt-/Frühlatènezeit Enzendorf 49° 35′ 56,54″ N, 11° 29′ 21,55″ O D-5-6334-0004 Westliche Buchleitenhöhle (A 181a)
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Höhlenstation des Neolithikums, der Bronze- und Frühlatènezeit sowie des Mittelalters und der frühen Neuzeit Hartenstein 49° 36′ 11,03″ N, 11° 30′ 54,41″ O D-5-6335-0002 Kühloch bei Güntersthal (A 67)
Höhlenstation des Mittelpaläolithikums und der Urnenfelderzeit Hartenstein 49° 36′ 15,99″ N, 11° 31′ 50,95″ O D-5-6335-0003 Petershöhle bei Hartenstein (A 22)
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Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des Spätneolithikums und der Frühbronzezeit sowie Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Enzendorf 49° 36′ 25,32″ N, 11° 30′ 21,15″ O D-5-6335-0005 Abschnittsbefestigung Sonnenburg
Höhlenstation vorgeschichtlicher Zeitstellung Hartenstein 49° 36′ 23,81″ N, 11° 31′ 21,77″ O D-5-6335-0006 Funde ab dem 3. Jahrtausend vor Christus[1] Nordöstliche Schrödlberghöhle bei Neuensorg (A 152 a), durch den Steinbruch bereits zerstört.
Siedlung der Urnenfelderzeit Hartenstein/Neuhaus an der Pegnitz 49° 36′ 47,44″ N, 11° 32′ 16,95″ O D-5-6335-0025 Gemeindegrenze zu Neuhaus an der Pegnitz überschreitendes Bodendenkmal
Freilandstation des Mesolithikums Enzendorf 49° 36′ 40,24″ N, 11° 30′ 18,43″ O D-5-6335-0027 Im Bereich des Sportplatzes von Velden
Höhlenstation vorgeschichtlicher Zeitstellung Hartenstein 49° 36′ 22,15″ N, 11° 31′ 20,07″ O D-5-6335-0040 Schrödlberghöhle
Felsdach mit Funden des Mittelalters Hartenstein 49° 36′ 23,94″ N, 11° 31′ 18,7″ O D-5-6335-0041
Höhlenstation vorgeschichtlicher Zeitstellung Enzendorf 49° 36′ 17,73″ N, 11° 30′ 28,52″ O D-5-6335-0049 Höllberggrotte (A 182)
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Enzendorf 49° 35′ 53,74″ N, 11° 29′ 26,76″ O D-5-6434-0001
Höhlenstation des Jung- und Mittelneolithikums Enzendorf 49° 35′ 12,26″ N, 11° 29′ 2,24″ O D-5-6434-0002 Wildnerloch (A 128)
Opferplatz der Hallstattzeit Enzendorf 49° 35′ 7,81″ N, 11° 29′ 5,76″ O D-5-6434-0164 Enzendorfer Felsen
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Hartenstein 49° 35′ 45,82″ N, 11° 31′ 20,42″ O D-5-6435-0001 Im Ortsbereich von Hartenstein, südlich der Burg
Mittelalterlicher Burgstall Grünreuth 49° 35′ 25,33″ N, 11° 32′ 23,58″ O D-5-6435-0003 Vermutlich mittelalterlicher Burgenbau Burgstall auf der Hasenleite
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Mittelalterlicher Burgstall und neuzeitliches Schloss Grünreuth 49° 35′ 24,03″ N, 11° 32′ 36,71″ O D-5-6435-0004 Abgegangene mittelalterliche Burg sowie ebenfalls nicht mehr erhaltenes neuzeitliches Schloss Vorgängerburg und Schloss Grünreuth
Höhlenstation vorgeschichtlicher Zeitstellung Grünreuth 49° 35′ 36,8″ N, 11° 32′ 44,78″ O D-5-6435-0005 Begangen in vorgeschichtlicher Zeit Fechtershöhle (A 45)
Höhlenstation der Mittelbronze-, Urnenfelder-, Späthallstatt- und Frühlatènezeit Grünreuth 49° 34′ 2,02″ N, 11° 31′ 51,23″ O D-5-6435-0006 Windloch bei Loch (A 6), Höhle verschlossen, Abri ist zugänglich
Höhle mit Funden des Mittelalters und der frühen Neuzeit Hartenstein 49° 35′ 47,24″ N, 11° 31′ 19,64″ O D-5-6435-0026 Höhle im Burgfelsen
Höhle mit Funden des Mittelalters Hartenstein 49° 35′ 49,27″ N, 11° 31′ 22,4″ O D-5-6435-0027 Höhle auf Privatgelände vor der Burg
Höhlenstation mit Funden des Endneolithikums sowie der Urnenfelder-, der späten Hallstatt- und der frühen Latènezeit („Mausloch“) Grünreuth 49° 35′ 33,89″ N, 11° 32′ 36,75″ O D-5-6435-0028 Mausloch bei Grünreuth (A 47)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Burg Hartenstein Hartenstein 49° 35′ 49,27″ N, 11° 31′ 22,4″ O D-5-6435-0132 Burg spätestens während des 13. Jahrhunderts erbaut Burg Hartenstein
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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Einzelnachweise

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  1. Brigitte Kaulich: Archäologie im Steinbruch – Ausgrabungen in der nordöstlichen Schrödlberghöhle bei Neuensorg, Gde. Hartenstein, Lkr. Nürnberger Land, S. 100