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Liste der Bodendenkmäler in Simmelsdorf

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Simmelsdorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 3. Juli 2018 sind 22 Bodendenkmäler von Simmelsdorf in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Liste der Bodendenkmäler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6334-0036 BW
(Standort) Grabhügel der Bronze- und Hallstattzeit D-5-6333-0004 BW
(Standort) Synagoge des Mittelalters und der Neuzeit D-5-6333-0007 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses Hüttenbach D-5-6333-0008 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Burgruine Winterstein D-5-6333-0010 BW
(Standort) Herrensitz Dipoltsdorf

Herrensitz des späten Mittelalters

D-5-6334-0011 BW
(Standort) Abschnittsbefestigung Winterstein

Abschnittsbefestigung der frühen Latènezeit

D-5-6334-0013 Abschnittsbefestigung Winterstein
Hüttenbach
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche Mariae Heimsuchung D-5-6334-0015 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Burgruine Wildenfels D-5-6334-0016 BW
Wildenfels
(Standort)
Wirrlesloch

Höhlenstation vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung

D-5-6334-0017 Wirrlesloch
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(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Burgruine Strahlenfels D-5-6334-0028 Befunde bei der Burgruine Strahlenfels
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Filialkirche St. Helena D-5-6334-0031 BW
(Standort) Burgstall Burgstuhl

Mittelalterlicher Burgstall

D-5-6334-0045 Burgstall Burgstuhl
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(Standort) Burgstall Spitzenberg

Mittelalterlicher Burgstall

D-5-6334-0046 Burgstall Spitzenberg
weitere Bilder
(Standort) Herrensitz Großengsee

Mittelalterlicher Burgstall und Herrensitz der frühen Neuzeit

D-5-6334-0047 Herrensitz Großengsee
(Standort) Herrensitz Dipoltsdorf III

Herrensitz der frühen Neuzeit

D-5-6334-0048 BW
(Standort) Herrensitz Utzmannsbach

Herrensitz und Hammerwerk des Mittelalters und der frühen Neuzeit

D-5-6334-0049 BW
Sankt Helena
nordöstlich des Ortskerns
(Standort)
Grabhügel mit Bestattungen der mittleren Bronzezeit sowie der Hallstattzeit D-5-6334-0054 BW
(Standort) Burgstall Alter Rothenberg

Mittelalterlicher Burgstall

D-5-6433-0172 Burgstall Alter Rothenberg
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(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-5-6433-0173 BW
(Standort) Schloss Simmelsdorf

Mittelalterlicher Wasserburgstall, neuzeitliches Schloss

D-5-6434-0128 Schloss Simmelsdorf
(Standort) Burgstall Hienberg

Mittelalterlicher Burgstall

D-5-6434-0130 Burgstall Hienberg
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Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.