Liste der Mitglieder des Gesetzgebenden Körpers der Freien Stadt Frankfurt 1846
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Diese Liste enthält die Mitglieder des Gesetzgebenden Körpers der Freien Stadt Frankfurt im Jahr 1846.
Vorbemerkung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Konstitutionsergänzungsakte, der Verfassung der Freien Stadt Frankfurt von 1816, wurde der Gesetzgebende Körper eingerichtet. Gemäß Art. 9 bestand er aus 85 Mitgliedern, darunter
- 20 Mitgliedern, die vom Senat der Freien Stadt Frankfurt aus seiner Mitte gewählt wurden (gekennzeichnet als "Schöff" = 1. Bank des Senats oder "Senator" = 2. Bank des Senats oder "Rathsverwandte" = 3. Bank des Senats)
- 20 Mitgliedern, die von der Ständigen Bürgerrepräsentation aus ihrer Mitte gewählt wurden (gekennzeichnet als "SBR")
- 45 Mitgliedern, die in indirekter Wahl von den Bürgern bestimmt wurden (gekennzeichnet als "Gewählt")
- 11 Mitgliedern, die von den Landgemeinden bestimmt wurden, aber nur bei Angelegenheiten Stimmrecht hatten, die die Landgemeinden betraf (gekennzeichnet als "Dorf")
Präsidium
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Präsident: Schöff Ferdinand Maximilian Starck
- Erster Vizepräsident: Handelsmann Johann Martin Scharff
- Zweiter Vizepräsident: Handelsmann Johann Carl Ziegler
- Protokollführender Sekretär: Amtmann Johann Wilhelm Joseph Pfarr
- Sekretär: Ernst Friedrich Wilhelm Kugler
- Sekretär: Joseph Aloys Renner
- Sekretär: Carl Jeanrenaud
Mitglieder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Staats- und Adresshandbuch der Freien Stadt Frankfurt 1846, S. 6 ff.
- Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6.