Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen der DDR

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Das Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen der DDR war die ab 1967 mit ministeriellem Status versehene Behörde zur Koordination des Hoch- und Fachschulwesens der DDR.

Zuständigkeit und Aufgaben

Das Ministerium war mit dem Erlass verschiedener Grundsatzdokumente und Direktiven für die langfristige Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich zuständig. Unter Beachtung der Vorgaben der staatlichen Plankommission und des Finanzministeriums konzipierte das Ministerium die jährlichen Studentenzahlen, Haushaltsmittel und Investitionen sowie Personalbedarf und Lohnzahlungen. Darüber hinaus nahm es auch bestimmenden Einfluss auf die Grundlagen und Inhalte der universitären Ausbildung, der Forschung und der Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern.[1]

Geschichte

Die während ihres Bestehens stets dem Ministerrat der DDR angehörende Behörde wurde 1951 zunächst ohne ministeriellen Status als so genanntes „Staatssekretariat für Hochschulwesen“ gegründet. 1958 wurde der Name der Behörde in „Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen“ geändert. 1967 bekam die Behörde zusammen mit dem ministeriellen Status den bis 1990 gültigen Namen „Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen der DDR“.[1]

Mit der Wende wurde das Ministerium aufgelöst. In der Regierung Modrow bestand ab dem 18. November 1989 das Ministerium für Wissenschaft und Technik unter Minister Peter-Klaus Budig als Nachfolgeorganisation.

Publikationen

Organ des Ministeriums war die Zeitschrift Das Hochschulwesen.

Leiter

Staatssekretäre

Minister

Einzelnachweise

  1. a b Rayk Einax: Praktizierte Integration. DDR-Außenpolitik und die Freundschaftsverträge der Friedrich-Schiller-Universität Jena. In: Hochschule im Sozialismus: Studien zur Geschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena (1945-1990). Bd. 1, hgg.von Uwe Hoßfeld, Tobias Kaiser und Heinz Mestrup, Köln (u. a. m.) 2007, 585–596, hier 587.