Oppenweher Moor (Vogelschutzgebiet)
EU-Vogelschutzgebiet „Oppenweher Moor“
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Lage | Kreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen (NW) und Landkreis Diepholz in Niedersachsen (NI), Deutschland | |
Kennung | DE–3417–471 (NW) DE–3416–302 (NI) | |
WDPA-ID | 555537425 (NW) 555537424 (NI) | |
Natura-2000-ID | DE3416302 | |
Vogelschutzgebiet | 8,6551 km²; 4,7151 km² (NW) 3,9400 km² (NI) | |
Geographische Lage | 52° 31′ N, 8° 31′ O | |
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Meereshöhe | von 37 m bis 39 m | |
Einrichtungsdatum | 2004 (NW) 2007 (NI) | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Detmold und Landkreis Diepholz | |
Besonderheiten | zwei Teilgebiete |
Das Gebiet Oppenweher Moor ist ein mit Verordnung von 2004 des Regierungspräsidiums Detmold ausgewiesenes und 2007 durch den Landkreises Diepholz erweitertes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietkennungen DE–3417-471 und DE–3416–302) im äußersten Nordosten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen sowie im Süden Niedersachsens.
Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden, im Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume.[1]
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das insgesamt rund neun Quadratkilometer große Vogelschutzgebiet „Oppenweher Moor“ liegt im ostwestfälischen Kreis Minden-Lübbecke (4,71 km²) und im niedersächsischen Landkreis Diepholz (3,94 km²). Es erstreckt sich nördlich und südlich der Landesgrenze, nördlich des zur Gemeinde Stemwede gehörenden Ortsteils Oppenwehe, zwischen dem Dümmer im Westen, der Einheitsgemeinde Wagenfeld im Nordosten und der Stadt Rahden im Südosten.[2][3]
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Vogelschutzgebiet „Oppenweher Moor“ wird als „großes Moorgebiet mit ehemaligen Torfstichen, Hochmoorresten, Zwergstrauchheiden, Wollgras- und Pfeifengraswiesen“ beschrieben. Mit bedeutsamen Vorkommen von Übergangs- und Schwingrasenmooren, in denen auch Moorgewässer eingebettet sind, zählt es zu den bedeutendsten Moorbildungen Nordwest-Deutschlands.[4][5] Es weist eine beeindruckende Anzahl landesweit gefährdeter Vogelarten auf.
Lebensraumklassen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]N06 – Binnengewässer, stehend und fließend | 1 % | |||
N07 – Moore, Sümpfe, Uferbewuchs | 44 % | |||
N09 – Trockenrasen, Steppen | 4 % | |||
N10 – Feuchtes und mesophiles Grünland | 8 % | |||
N14 – Melioriertes Grünland | 43 % | |||
Lebensraumtypen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 3160 – Dystrophe (= braungefärbte) Stillgewässer: durch Huminsäuren braungefärbte Stillgewässer (Mooraugen, Teiche oder Seen) mit unterschiedlichen Nährstoffgehalten und niedrigem pH-Wert
- 4010 – Feuchte Heiden mit Glockenheide: Feuchte Zwergstrauchheiden und Heidevermoorungen im – hier – mitteleuropäischen Raum mit Glockenheide
- 6230 – Artenreiche Borstgrasrasen: durch Borstgras gekennzeichneten Magerrasen auf meist flachgründigen Böden über saurem Gestein oder Sanden in niederschlagsreichem Klima, in der Regel durch extensive Beweidung entstanden; typische Arten sind neben dem Borstgras beispielsweise Arnika, Heidelbeere oder Hunds-Veilchen
- 7120 – Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore: Hochmoore, die in ihrem Wasserhaushalt beeinträchtigt oder teilweise abgetorft sind; sie sind zumindest in Teilbereichen auf natürlichem Wege regenerierbar; hochmoortypische Pflanzen machen wesentliche Teile der Vegetation aus
- 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore: Moore und Schwingrasen auf Torfsubstraten mit oberflächennahem oder anstehendem, nährstoffarmem Grundwasser oder Verlandungsgürtel und Schwingrasenbildungen an Rändern huminsäurehaltiger oder nährstoffarmer Gewässer
- 91D0 – Moorwälder: Laub- und Nadelwälder – im Unterwuchs mit Torfmoosen und Zwergsträuchern – auf feucht-nassem Torfsubstrat, oft im Kontakt mit anderen Moorbiotoptypen oder im Randbereich der Moore
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Genereller Schutzzweck sind der Erhalt und die Optimierung einer Niederung mit Schwerpunkt auf großflächigem extensivem Grünland und Wiederherstellung der Moore als Brut- und Rastgebiet vor allem für Kraniche, Wachtelkönige und Weißstörche.
Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich beschrieben.
Brutvögel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften, von Altbäumen und Altholzinseln, von Überhältern, von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern, von extensiv genutztem Grünland, von Gewässern mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen, von Nistgelegenheiten wie Krähennester, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 15. September.
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen, der naturnahen Moore, der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben, von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. August.
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche, der Fließgewässer und ihrer Auen, Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen, von frühen Sukzessionsstadien, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven sowie die Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. März bis zum 15. August
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen, Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden, von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen, von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. Mai bis 31. August)
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren, von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen, von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen, von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund, von hohen Grundwasserständen, Erhaltung der naturnahen Moore, Erhaltung der Seggenriede, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. Februar bis 31. August).
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften, Viehweiden, mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur, Grünlandbrachen, Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland, von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen, Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe, der naturnahen Flussniederungen, der Gewässer mit Flachufern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Februar bis zum 31. August.
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben, der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen, Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. April bis 15. September) und Mauser (15. Juni bis 15. September), Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen sowie Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten.
Erhaltung großräumiger, offener Landschaften mit freien Sichtverhältnissen und Flugkorridoren, Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen im Bereich von potenziellen Brutplätzen sowie Vermeidung von Störungen an Brut-, Rast-, Nahrungs- und Schlafplätzen
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben, der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen, der vegetationsreichen Moorseen, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. März bis 31. August) sowie der Mauser (1. Juli bis 30. September).
Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben, Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. April bis 15. September) sowie der Mauser (15. Juli bis 15. September).
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten, von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze, Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder, Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft, von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen, Acker- und Wiesenrandstreifen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten.
Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Weichholz- und Hartholzauenwäldern, Bruchwäldern sowie von lichten feuchten Laubmischwäldern mit hohen Altholzanteilen, Erhaltung und Entwicklung von feuchten Feldgehölzen, Parkanlagen mit alten hohen Baumbeständen, Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines lebensraumtypischen Wasserstandes in Feucht- und Auwäldern sowie Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze.
Der Pirol war 1990 der „Vogel des Jahres“ in Deutschland.
Erhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Büschen, von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken, kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege, Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen, Erhaltung von magerem Grünland, von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen, Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln, der quelligen Stellen und sumpfigen Senken, Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. Juli
Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern, Überschwemmungsflächen, Mooren sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen, Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume, Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Grünländern, Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden, Extensivierung der Grünlandnutzung (kein Walzen nach dem 15. März, möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis zum 15. Juni, Mahd erst ab dem 15. Juni, reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel), Sicherung der Brutplätze sowie Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen
Erhaltung der Heiden und Moore, der Ried- und Streuwiesen, Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen, von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern mit hohen Alt- und Totholzanteilen, Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Waldgebiete, Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen als Nahrungsflächen, Verbesserung des Nahrungsangebotes, Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume sowie Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni)
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen, von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen, von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken, von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd ab dem 15. August, von frischen bis nassen Bodenverhältnissen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 15. August
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden, von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland, von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben, von hohen Grundwasserständen, Erhaltung der Niedermoore, Kleingewässer, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine, der Horststandorte und Nisthilfen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten, feuchten Offenlandflächen mit insektenreichen Nahrungsflächen (zum Beispiel Nass-, Feucht-, Magergrünländer, Brachen, Heideflächen und Moore), die Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Grünländern sowie die Extensivierung der Grünlandnutzung
Zugvögel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften, Viehweiden, mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur, Grünlandbrachen, Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland, von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen, Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe, der naturnahen Flussniederungen, der Gewässer mit Flachufern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Februar bis zum 31. August
Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen, Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten mit einer naturnahen Überflutungsdynamik, Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten, Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden sowie Vermeidung von Störungen an Rast- und Nahrungsflächen
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften, Viehweiden, mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur, Grünlandbrachen, Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland, von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen, Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe, der naturnahen Flussniederungen, der Gewässer mit Flachufern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Februar bis zum 31. August
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen, von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede, der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen, Erhaltung von Gras- und Staudensäumen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. März bis zum 15. September
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften mit lichten Waldbeständen, von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft, von Grünland, von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, Erhaltung der Bäume mit Horsten, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie die Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. März bis zum 31. August
Erhaltung großräumiger, offener Landschaften, insbesondere in den Bordelandschaften, Erhaltung und Entwicklung potenziell besiedelbarer Bruthabitate in Heide- und Moorgebieten, Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflachen sowie Verbesserung des Nahrungsangebotes
Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen, Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten mit einer naturnahen Überflutungsdynamik, Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten, Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden sowie Vermeidung von Störungen an Rast- und Nahrungsflächen
Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen, Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten mit einer naturnahen Überflutungsdynamik, Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung, Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden sowie Vermeidung von Störungen an Rast- und Nahrungsflächen
Zusammenhang mit anderen Schutzgebieten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit dem Vogelschutzgebiet „Oppenweher Moor“ sind folgende, zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen:
- Naturschutzgebiet Oppenweher Moor
- Naturschutzgebiet Oppenweher Moorlandschaft
- FFH-Gebiet Oppenweher Moor
- Naturpark Dümmer
Infopavillon und Wanderwege
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Schutzgebiet sind fünf Rundwanderwege angelegt. Sie ermöglichen dem Besucher, seltene Tiere und Pflanzen zu beobachten. Ein Vogelbeobachtungsturm im Süden des Moores bietet überdies einen weiten Blick in das Zentrum des Gebietes hinein.[6] Im Infopavillon „Moorblick“ wird die Geschichte des Moores und Interessantes über dessen Entstehung und Bedeutung dargestellt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste der EU-Vogelschutzgebiete in Niedersachsen
- Liste der EU-Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Das Schutzgebiet bei www.protectedplanet.net
- Das Schutzgebiet beim Bundesamt für Naturschutz
- Natura-2000-Gebiet: „VSG Oppenweher Moor“ im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- Natura 2000 site „Vogelschutzgebiet Oppenweher Moor“. European Environment Agency (englisch)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Artikel 1 der aktuellen Vogelschutzrichtlinie
- ↑ Karte des Schutzgebiets in NRW bei www.protectedplanet.net, abgerufen am 17. April 2020.
- ↑ Karte des Schutzgebiets in Niedersachsen bei www.protectedplanet.net, abgerufen am 17. April 2020.
- ↑ Natura-2000-Gebiet: „Oppenweher Moor“ im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 21. März 2023.
- ↑ Steckbrief des Schutzgebiets beim Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 19. April 2020.
- ↑ Naturerlebniskarte Oppenweher Moor. (PDF; 1,5 MB) Maßstab 1 : 20.000. Naturpark Dümmer e. V., in Zusammenarbeit mit: Gemeinde Stemwede, Gemeinde Wagenfeld, BUND Diepholzer Moorniederung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, 2013, abgerufen am 10. Februar 2017.