Pfalz-Zweibrücken

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Wappen

Die Grafschaft Zweibrücken wurde 1182 anlässlich einer Erbteilung der Grafen von Saarbrücken aus dem Gebiet um die Stadt Zweibrücken (erstmals urkundlich 1170 erwähnt) errichtet aus ehemals Metzer Besitzungen. Dieses ältere Grafengeschlecht der Walramiden aus dem Haus Saarbrücken starb 1394 aus; schon 1366 hatte der letzte Graf dieser Linie Zweibrücken an die Kurfürsten der Pfalz verpfändet, wodurch die Grafschaft mit seinem Tod an die Wittelsbacher fiel und seitdem, da die Wittelsbacher den Herzogstitel führten, Herzogtum Pfalz-Zweibrücken genannt wird.

Geschichte

Zur Geschichte der Zeit vor der wittelsbachischen Herrschaft siehe den Hauptartikel Grafschaft Zweibrücken.

Geografie und Herrscherhaus

Zweibrückische Landesaufnahme von Tilemann Stella (1564)

Herzogtum Pfalz-Zweibrücken wird das Wittelsbacher Territorium genannt, das 1444 durch Teilung der pfälzischen Linie Simmern-Zweibrücken entstand. Diese war 1410 aus der Erbteilung unter den Söhnen des Kurfürsten Ruprecht III. von der Pfalz hervorgegangen. Es wurde dem ersten Herzog und Pfalzgrafen Stephan neben den Gebieten im Hunsrück, am Donnersberg und in der Vorderpfalz zugesprochen. Die seiner Gattin gehörende Grafschaft Veldenz wurde ebenfalls hinzugezogen und so entstand das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das bis zur französischen Revolution bestand.

Von 1539 bis 1684 bestand eine Nebenlinie Pfalz-Veldenz mit Residenz in Lützelstein (heute La Petite-Pierre im Elsass). Mit dem Aussterben der Linie fiel Veldenz wieder an Zweibrücken zurück.

Da die Zweibrücker Linie der Wittelsbacher seit dem 16. Jahrhundert enge verwandtschaftliche Beziehungen zum schwedischen Königshaus (Haus Wasa) hatte, bestand von 1681 bis 1718 eine Personalunion mit dem schwedischen Thron.

Residierte Herzog Stephan noch zuerst in Meisenheim, avancierte Zweibrücken nach der Zerstörung der Residenzstadt 1477 zur Hauptstadt des Herzogtums und blieb es bis 1793. Sitz der Herzöge war das Schloss Zweibrücken, erst Karl II. August ließ auf dem Karlsberg bei Homburg (Saar) eine neue Schlossanlage errichten. Die Grablege der Herzöge findet sich teils in der Schlosskirche in Meisenheim, teils in der (im Zweiten Weltkrieg stark zerstörten) Alexanderkirche in Zweibrücken.

Verwaltung

Im Gebiet des Herzogtums bestand keine Instanz, die die herzogliche Gewalt eingeschränkt hätte. Bis zu ihrer Aufhebung am 21. April 1571 durch Johann I. galt auch für die städtische Bevölkerung Leibeigenschaft, in der Stadt Zweibrücken durch Verfügungen aus den Jahren 1352 und 1483 etwas gelockert. Für die männliche Jugend bestand sechsjährige Dienstpflicht in der Landmiliz.

Verwaltungsmäßig war das Herzogtum zuletzt in die acht Oberämter Zweibrücken, Homburg, Lichtenberg, Meisenheim, Trarbach, Kastellaun, Bergzabern und Guttenberg sowie fünf direkt der herzoglichen Verwaltung unterstellte Ämter eingeteilt.

Oberste Landesbehörde war das Kabinettskollegium, an dessen Sitzungen auch der Herzog teilnahm. Die herzogliche Rentkammer war für Finanzen, Berg- und Forstwesen zuständig. Eine Trennung von Justiz und Verwaltung bestand nicht, die Gerichtsbarkeit wurde in der Regel durch die Amtmänner und Bürgermeister ausgeübt. Höchste Gerichtsinstanz war das Appellationsgericht in Zweibrücken, dessen Tradition im heutigen Oberlandesgericht fortbesteht. Seit 1774 war es letzte Instanz, eine Anrufung des Reichskammergerichtes war nicht mehr möglich. Wesentliche juristische Grundlagen waren die Hofgerichtsordnung von 1605 und die Untergerichtsordnung von 1657, später die Strafordnung von 1724 sowie Ehe- und Vormundschaftsverordnungen. Soweit kein Landesrecht vorlag, galt die Reichskammergerichtsordnung. In den elsässischen Landesteilen, in denen Frankreich die Oberhoheit beanspruchte, war der Conseil souverain d’ Alsace in Colmar höchste Rechtsinstanz.

Nach einem Gemälde von Theodor Verhas gestochene Ansicht von Zweibrücken

Die Grafschaft wurde 1801 aufgelöst und kam zunächst zu Frankreich. Nach dem Wiener Kongress kam sie wieder in Besitz der Wittelsbacher, die sie mit ihren übrigen pfälzischen Besitzungen zur neugeschaffenen Provinz der bayerischen Rheinpfalz vereinigten.

Grafen und Herzöge von Zweibrücken

Walramiden (1182–1394)

aus dem Haus der Grafen von Saarbrücken siehe Hauptartikel Grafschaft Zweibrücken

Wittelsbacher (1394–1797)

Ältere Kurlinie

Linie Simmern-Zweibrücken (Pfalz-Zweibrücken)

  • 1661–1681 Friedrich Ludwig, stirbt ohne erbberechtigte Nachkommen, Zweibrücken fällt an die Linie

Linie Pfalz-Kleeburg

  • 1681–1697 Karl I. (als Karl XI. König von Schweden)
  • 1697–1718 Karl II. (als Karl XII. König von Schweden), stirbt kinderlos, es erbt sein Vetter
Wappen

Linie Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler

Literatur

  • Ammerich, Hans: Landesherr und Landesverwaltung. Beiträge zur Regierung von Pfalz-Zweibrücken am Ende des Alten Reiches. Saarbrücken: Minerva Verl., 1981. (Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 11)
  • Bachmann, Johann Heinrich: Pfalz-Zweibrükisches Staats-Recht, Tübingen, 1784
  • Heintz, Philipp Casimir: Das ehemalige Fürstenthum Pfalz-Zweibrücken und seine Herzoge, bis zur Erhebung ihres Stammes auf den bayerischen Königsthron 1410 - 1514. München: Königl. Akademie der Wissensch., 1833. (Abhandlungen der Historischen Klasse der Königlich-Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1,1)
  • Kinzinger, Lothar K.: Schweden und Pfalz-Zweibrücken - Probleme einer gegenseitigen Integration. Das Fürstentum Pfalz-Zweibrücken unter schwedischer Fremdherrschaft (1681-1719), Saarbrücken 1988.
  • Lang, Willy: Ein deutscher Kleinstaat am Ausgang des heiligen römischen Reiches, in: Zweibrücken - 600 Jahre Stadt, herausgegeben vom Historischen Verein der Pfalz, Zweibrücken 1952, S. 219-235.
  • Sehling, Emil (Begr.): Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Bd. 18: Rheinland-Pfalz 1. Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen / bearb. von Thomas Bergholz, Tübingen: Mohr Siebeck, 2006.
  • Stella, Tilemann: Gründliche und warhafftige Beschreibung der baider Ambter Zweibrucken und Kirckel, wie dieselbigen gelegen, 1564. Ueberarb. von Eginhard Scharf. Zweibrücken: Historischer Verein, 1993.
  • Weber, Wilhelm: Schloss Karlsberg - Legende u. Wirklichkeit. Homburg, 1987.
  • Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken und die Französische Revolution: Landes-Ausstellung in der Karlskirche Zweibrücken, 16. April bis 28. Mai 1989 [Hrsg.: Kultusministerium Rheinland-Pfalz. Katalog-Red.: Ursula Weber. Gestaltung: Hermann Rapp] Mainz 1989.
  • Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit. Band 3: Wittelsbachische Territorien. Teilband 2: Pfalz-Neuburg, Pfalz-Sulzbach, Jülich-Berg, Pfalz-Zweibrücken. Hrsg. von Lothar Schilling. Frankfurt am Main, Klostermann, 1999. (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte ; 116, Halbbd. 2)

Weblinks

Uni Heidelberg