Portal Diskussion:Essen und Trinken/Artikelwünsche ggA

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Redirects

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Ich habe erstmal einige angelegt, bei denen es mir ziemlich eindeutig erschien:

  1. Holsteiner Knochenschinken, Holsteiner Katenrauchschinken, Holsteiner Schinken auf unseren existierenden Artikel Holsteiner Katenschinken
  2. Bayerischer Obazda auf Obazda
  3. Berliner Currywurst auf Currywurst
  4. Frankfurter Grie Soß auf Grüne Sauce --Marcela 00:57, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Bei den Schinken bin ich mir nicht so sicher, glaube aber, Knochenschinken gehört sowieso mal erklärt, um die Unterschiede darzustellen, Zielartikel für die Begriffe wäre aber gleich. Bei der Currywurst war ich sehr erstaunt, dass die sogar den Schutzstatus hat. Also eine Wurstsorte, nicht nur eine Zubereitungsart von Wurst. Redirect ist erstmal nicht falsch. Rest ack.Oliver S.Y. 01:05, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Es gibt auch noch Westfälischer Knochenschinken, die könnten dann beide auf den neuen Artikel verlinken. --Marcela 01:25, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten

fehlende Artikel

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  1. Bayerischer Süßer Senf ?
  2. Düsseldorfer Senf ?

fehlt in der Liste ???

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  1. Spreewälder Gurken

Tatsächlich schon alle Einträge g.g.A.?

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Hoi - Auf welcher Quelle basiert diese Aufstellung eigentlich? Bei DOOR steht, z.B. dass für "Obst aus dem Alten Land" lediglich ein Antrag eingereicht wurde, registriert ist diese geografische Angabe laut dieser Quelle also bisher nicht. Es grüßt --Coatilex 17:17, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hallo! Also ich hab die Liste direkt von der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes übernommen. Da der Direktlink nicht mehr funktioniert, hat Ohrnwuzzler die Verordnung direkt verlinkt. Inhaltliche Wertungen wollte ich angesichts der Quelle nicht vornehmen, angesichts dreier entsprechender Löschanträge ist aber der Eintrag des Antrags dort schon mehr, als bei anderen Themen vorhanden. Ob es für das Obst einen eigenen Artikel braucht sei dahingestellt. Ich kann mir auch einfach Altes Land#Obstbau vorstellen.Oliver S.Y. 17:34, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Genau da wollte ich das platzieren :) Dabei wollte ich als Einzelnachweis die entsprechende Registierung verlinken, habe aber nichts gefunden. Deshalb die Rückfrage, um zu klären ob es an meiner Suchtechnik liegt oder ob es tatsächlich noch keine Registierung gibt. Im Zweifel würde ich auf DOOR setzen und noch warten bis dort die g.g.A. offiziell verzeichnet ist, dann wird dort nämlich auch automatisch das PDF des Amtsblatts verlinkt, welches man als Einzelnachweis nutzen kann. (Beispiel: Bayrisches Bier)--Coatilex 17:49, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Also ich traue auch DOOR in diesem Fall :), aber soweit ich weiß ist das Verfahren mehrstufig. Nicht ausgeschlossen, daß es bereits nationalen Schutz genießen muß, bevor der Antrag für europaweiten Schutz genehmigt wird.Oliver S.Y. 21:07, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten