Reichsamt des Innern
Das Reichsamt des Innern war das Innenministerium im Deutschen Kaiserreich. Auf Vorschlag des Reichskanzlers ging es am 24. Dezember 1879 durch kaiserlichen Erlass aus dem Reichskanzleramt hervor.
Wie die anderen Ämter auch war es dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Der Sitz des Amtes befand sich in Berlin, seine Leitung unterstand einem Staatssekretär, der von 1881 bis 1916 stets zusätzlich das Amt des Vizekanzlers innehatte.
Mit dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 11. Februar 1919 wurde aus dem Reichsamt das Reichsministerium des Innern; so hieß es auch in der Weimarer Republik.
Das zum Zweck öffentlicher Bekanntmachungen herausgegebene Amtsblatt des Reichsamts war seit 1880 das Zentralblatt für das Deutsche Reich (ZBl), das von 1873 bis 1879 bereits vom Reichskanzleramt herausgegeben worden war. In dieser Funktion ließ ihm das Reichsministerium des Innern ab 1923 das Reichsministerialblatt (RMBl) folgen.
Staatssekretäre des Reichsamts des Inneren | |||
Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | |
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Karl Hofmann | 1879 | 1880 | |
Karl Heinrich von Boetticher | 1880 | 1897 | |
Arthur Graf von Posadowsky-Wehner | 1897 | 1907 | |
Theobald von Bethmann Hollweg | 1907 | 1909 | |
Clemens von Delbrück | 1909 | 1916 | |
Karl Helfferich | 1916 | 1917 | |
Max Wallraf | 1917 | 1918 | |
Karl Trimborn | 1918 | 1918 |
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