Reichsamt des Innern

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Das Reichsamt des Innern war das Innenministerium im Deutschen Kaiserreich. Auf Vorschlag des Reichskanzlers ging es am 24. Dezember 1879 durch kaiserlichen Erlass aus dem Reichskanzleramt hervor.

Wie die anderen Ämter auch war es dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Der Sitz des Amtes befand sich in Berlin, seine Leitung unterstand einem Staatssekretär, der von 1881 bis 1916 stets zusätzlich das Amt des Vizekanzlers innehatte.

Mit dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 11. Februar 1919 wurde aus dem Reichsamt das Reichsministerium des Innern; so hieß es auch in der Weimarer Republik.

Das zum Zweck öffentlicher Bekanntmachungen herausgegebene Amtsblatt des Reichsamts war seit 1880 das Zentralblatt für das Deutsche Reich (ZBl), das von 1873 bis 1879 bereits vom Reichskanzleramt herausgegeben worden war. In dieser Funktion ließ ihm das Reichsministerium des Innern ab 1923 das Reichsministerialblatt (RMBl) folgen.

Staatssekretäre des Reichsamts des Inneren
Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
Karl Hofmann 1879 1880
Karl Heinrich von Boetticher 1880 1897
Arthur Graf von Posadowsky-Wehner 1897 1907
Theobald von Bethmann Hollweg 1907 1909
Clemens von Delbrück 1909 1916
Karl Helfferich 1916 1917
Max Wallraf 1917 1918
Karl Trimborn 1918 1918

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