Resolution 690 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 690
Datum: 29. April 1991
Sitzung: 2.984
Kennung: S/RES/690 (Dokument)

Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Marokko / Demokratische Arabische Republik Sahara
Ergebnis: angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1991:
Ständige Mitglieder:

China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion SUN Vereinigte Staaten USA

Nichtständige Mitglieder:
Osterreich AUT Belgien BEL Elfenbeinküste CIV Kuba CUB Ecuador ECU
Indien IND Rumänien ROU Jemen YEM Zaire ZAI Simbabwe ZWE

Die Resolution 690 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 29. April 1991 beschloss.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Resolution 690 wurde der Bericht vom 30. August 1988 des UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar gebilligt und eine UN-Mission zur dauerhaften Lösung des Westsaharakonflikts eingerichtet. Es werden beide Parteien zur Zusammenarbeit für eine friedliche Lösung verpflichtet. Der Finanzplan soll spätestens 16 Wochen nach Beginn der UN-Mission vorgelegt werden. Zudem wird der UN-Generalsekretär verpflichtet dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen regelmäßig über die Fortschritte der UN-Mission Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental (MINURSO) zu informieren.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]