Sächsisches Oberbergamt

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Siegel des Bergamtes (ca. 1880)

Das Sächsische Oberbergamt ist die Ausführungsbehörde für das Bergrecht in Sachsen. Dazu gehören im Gebiet der ehemaligen DDR auch die Steine-Erden-Bodenschätze.

Geschichte

Das Sächsische Oberbergamt in der Freiberger Kirchgasse
Sterngewölbe im Erdgeschoss des Sächsischen Oberbergamtes

Ausgehend von den Silberfunden im Jahr 1168 entwickelte sich Freiberg zum Zentrum des erzgebirgischen bzw. sächsischen Erzbergbaus. Ein Bergamt mit Bergmeister wurde hier bereits 1241 erwähnt. Das Freiberger Bergrecht, 1307 erstmals schriftlich festgehalten, kam in zahlreichen anderen europäischen Bergbauregionen zur Anwendung.

Ab 1470 riefen ergiebige Silberfunde im Erzgebirge (Schneeberg, Annaberg-Buchholz, Marienberg) ein neues, das zweite Berggeschrei hervor. Der Bergbau expandierte rasch und im Zuge dieser Entwicklung setzte Anfang des 16. Jahrhunderts der schrittweise Aufbau einer einheitlichen Bergverwaltung für das albertinische Sachsen ein. Die 1509 von Georg dem Bärtigen erlassene Annaberger Bergordnung löste das Freiberger Bergrecht ab und stellte bis ins 19. Jahrhundert hinein eine maßgebliche Grundlage des mitteleuropäischen Bergrechts dar. Als Gründungsdatum des Oberbergamtes gilt der 1. Juli 1542, damit stellt das Sächsische Oberbergamt die älteste deutsche Bergbehörde dar.[1]

Das (erst seit Mitte des 17. Jahrhunderts so bezeichnete) Oberbergamt bildete sich in einem längeren historischen Prozess seit der Mitte des 16. Jahrhunderts allmählich heraus. Begonnen hatte dieser Prozess der Installation einer landesübergreifenden (zunächst herzöglichen, seit 1547 kursächsischen) Bergverwaltung unter Herzog Moritz mit der Bestallung Simon Bogners zum Bergvoigt und Hans Röhlings zum Bergamtsverwalter zur „Rechnung Matthei“ (21. Sept.) 1545. Dieser Installationsprozess fand durch die Einsetzung von Hans Röhlings Sohn Markus Röhling als Oberbergmeister für das albertinische Kurfürstentum Sachsen im Jahre 1554 einen gewissen Abschluss .

Als erste Funktionsvorgänger der Oberberghauptleute des 17. Jahrhunderts kann man den 1577 zum Bergamtmann berufenen Lorenz von Schönberg sowie den 1588 zum Berghauptmann ernannten Christoph von Schönberg sehen.

Nach der durch Kurfürst Moritz am 5. August 1547 verabschiedeten Kanzleiordnung wurden fünf Kreise mit jeweils einem Oberhauptmann an der Spitze geschaffen. Erster Oberhauptmann des gebirgischen Kreises war Heinrich von Gersdorf. Da in diesem Kreis die wichtigsten kursächsischen Bergstädte und deren Reviere lagen, war er – neben den vielfältigen von ihm wahrzunehmenden allgemeinen Verwaltungsaufgaben, denjenigen zur Gewährung der militärischen Sicherheit sowie des Finanzwesens – auch für das Bergwesen zuständig. Ihm unterstanden deshalb sowohl die Amtleute der kursächsischen Ämter als auch die genannten Funktionsträger der mittleren Bergverwaltung. Bei den Oberhauptleuten des gebirgischen Kreises handelte es sich also nicht um die Funktionsvorgänger der späteren Oberberghauptleute (Oberberghauptmann/Berghauptmann) – diese fungierten als Leiter einer Spezial- oder Fachbehörde, dem Oberbergamt – sondern um die ersten Vertreter landesherrlicher Verwaltungseinheiten, die hierarchisch zwischen dem neu gegründeten Hofrat und den Ämtern eingeordnet waren. Die Funktion der (später so bezeichneten) Kreishauptleute bestand auch nach dem vollkommenen Ausbau des kursächsischen Oberbergamtes (mit einem Oberberghauptmann bzw. Berghauptmann an der Spitze dieser Fachbehörde) bis weit ins 18. Jahrhundert fort.

Bis 1869 übernahm das Oberbergamt auf der Grundlage des Bergregals im Rahmen des Direktionsprinzips und im Sinne der Gewinnmaximierung für die sächsischen Kurfürsten und Könige die wirtschaftliche und technische Leitung aller Bergwerke. Damit einher ging der Aufbau eines geologischen Dienstes (später Abteilung für Geognostische Landesuntersuchung). Immer wieder setzten das Oberbergamt bzw. die Oberberghauptleute auch bedeutsame wissenschaftliche Zeichen. So prägte der Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz 1713 den Begriff der Nachhaltigkeit. Wenige Jahrzehnte später waren Oberberghauptmann Friedrich Wilhelm von Oppel und Generalbergkommissar Friedrich Anton von Heynitz maßgeblich an der Gründung der Bergakademie Freiberg beteiligt.

Im Zuge der Industrialisierung und Liberalisierung wurde das Direktionsprinzip durch das allgemeine Berggesetz vom 16. Juni 1868 abgelöst, das mit Wirkung vom 3. Januar 1869 in Kraft trat.[2] Das Bergregal wurde durch die Bergfreiheit für Erze und den Staatsvorbehalt für Salze ersetzt. Organisatorisch folgte dem Direktionsprinzip das Inspektionsprinzip, welches die Aufsicht der Bergbehörde weitgehend auf Sicherheitsfragen beschränkte. Mit einem weiteren Gesetz vom 1. Dezember 1868 wurde das vorherige Oberbergamt und die Bergämter von Freiberg, Marienberg und Schwarzenberg aufgelöst und in ein gesamtsächsisches Bergamt zu Freiberg umgewandelt. In den Regionen waren danach Bergmeister zuständig.[3]

Zum 1. April 1943 wurde das Sächsische Oberbergamt zusammen mit den anderen deutschen Oberbergämtern zur zentralen Reichsbergbehörde zusammengefasst. Damit endete vorerst dessen 400jährige Geschichte als Landesbergbehörde.

1991 wurde wieder ein sächsisches Oberbergamt eingerichtet, das für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Rohstoffsicherung im sächsischen Bergbau zuständig ist. Das Oberbergamt führte 2010 die Betriebsaufsicht über 297 Gewinnungsbetriebe mit Förderung (darunter 293 Betriebe des Steine- und Erdenbergbaus und die vier sächsischen Braunkohletagebaue Nochten, Reichwalde, Vereinigtes Schleenhain und Profen) und 78 Gewinnungsbetriebe ohne Förderung sowie über 103 Sanierungsbetriebe und -anlagen (darunter u. a. die Anlagen des Wismut-Uranerzbergbaus).[4] Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Sanierung von historischen Altbergbauanlagen, insbesondere von alten Wasserlösungsstollen wie dem Rothschönberger Stolln und dem Marx-Semler-Stolln.[5]

Dienstsitz

Sitz des im Dezember 1991 wiedererrichteten Amtes ist Freiberg, wo es auf eine lange Tradition gründet und auch mit der Bergakademie Freiberg verbunden ist. Ursprünglich hatte das Bergamt seinen Sitz auf Schloss Freudenstein. 1679 erfolgte die Verlegung in das Freihaus der Familie Schönlebe in der Kirchgasse 11. Das um 1500 errichtete spätgotische Gebäude wurde im 19. Jahrhundert um eine Etage aufgestockt. Es verfügt im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss über sehenswerte Sterngewölbe und Netzgewölbe. Im benachbarten Haus Kirchgasse 13 befand sich von 1679 bis 1859 das 1555 gegründete Oberhüttenamt.

Berghauptleute

Unter den sächsischen Berghauptleuten waren so bedeutende Persönlichkeiten wie Abraham von Schönberg, Hans Carl von Carlowitz, Friedrich Wilhelm Heinrich von Trebra, Sigismund August Wolfgang von Herder und Johann Carl Freiesleben.

siehe auch

Einzelnachweise

  1. SCHMIDT 2006, 51
  2. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1868 Teil I, Verordnung Nr. 96 Erlassung eines allgemeinen Berggesetzes betreffend
  3. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1868 Teil II, Gesetz vom 1. Dezember 1868, S. 1293 ff
  4. http://www.bergbehoerde.sachsen.de/de/Wirtschaft/Bergbau/Zahlen_und_Fakten/18226.html (Abruf 15. November 2011)
  5. http://www.bergbehoerde.sachsen.de/de/Wirtschaft/Bergbau/Saechsische_Wasserloesestolln/163661.html (Abruf 15. November 2011)

Literatur

  • Walter Fischer: 400 Jahre Sächsisches Oberbergamt Freiberg (1542-1942). Die Bedeutung dieser Dienststelle für die Entwicklung der Geologie und Lagerstättenkunde. In: Zeitschrift der Deutschen Geologischen Gesellschaft 95(1943), S. 143-183.
  • Otfried Wagenbreth, Eberhard Wächtler: Bergbau im Erzgebirge. Technische Denkmale und Geschichte, Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1990. ISBN 3-342-00509-2
  • Herbert Kaden: Die Bergverwaltung des albertinischen Sachsen unter Herzog/ Kurfürst Moritz zwischen 1542 und 1548. In: Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins 72 (1992), S. 36–46.
  • Herbert Kaden: Die Bergverwaltung Freibergs in der ersten Hälfte des 16.Jahrhunderts. In: Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins 78 (1997), S. 25–31.
  • Herbert Kaden: Der Beginn der Herausbildung einer mittleren Bergverwaltung im albertinischen Sachsen um die Mitte des 16. Jahrhunderts. In: Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins 93 (2003), S. 23–83.
  • Sächsisches Oberbergamt (Hg.): 450 Jahre Sächsisches Oberbergamt Freiberg. Freiberg 1993.
  • Reinhard Schmidt: Die sächsischen Bergbehörden. In: World of Mining 58(2006)1, S. 51–52.
  • Friedrich Wernicke: 400 Jahre Oberbergamt Freiberg 1542-1942. Berlin 1942.

Koordinaten: 50° 55′ 11,8″ N, 13° 20′ 30,9″ O