Süßungsmittel
Süßungsmittel sind sowohl die Süßstoffe als auch die Zuckeraustauschstoffe. In der Europäischen Union sind sie als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[1][2] Dabei handelt es sich um natürliche oder synthetische Zuckerersatzstoffe (Zusatzstoffe), die einen intensiven süßlichen Geschmack besitzen.
Eigenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Süßkraft von Süßstoffen übersteigt die von Zucker (Saccharose) erheblich. So ist beispielsweise die Süßkraft von Aspartam (E 951) 200 mal so hoch wie die von Saccharose. Süßstoffe haben keinen oder einen sehr geringen physiologischen Brennwert.[3]
Die Süßkraft von Zuckeraustauschstoffen ist der von Saccharose ähnlich. Der physiologische Brennwert übersteigt zwar den der Süßstoffe, aber nicht den des Zuckers.
Verwendung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Europäischen Union sind folgende Süßungsmittel zugelassen:[1][4]
Süßstoffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- E 950 Acesulfam
- E 951 Aspartam
- E 952 Cyclamat
- E 954 Saccharin
- E 955 Sucralose
- E 957 Thaumatin
- E 959 Neohesperidin
- E 960 Steviosid
- E 961 Neotam
- E 962 Aspartam-Acesulfam-Salz
- E 969 Advantam
Zuckeraustauschstoffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- E 420 Sorbitol
- E 421 Mannitol
- E 953 Isomalt
- E 965 Maltitol
- E 966 Lactitol
- E 967 Xylitol
- E 968 Erythritol
Süßstoffe werden hauptsächlich in der Diabetikerernährung eingesetzt. Da sie keine Glukose enthalten, schaffen sie bei Süßspeisen und Getränken eine Alternative für Diabetiker. Sie werden außerdem in gewichtsreduzierender Kost und Lightprodukten eingesetzt. Dafür werden häufig verschiedene Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe miteinander vermischt.[3]
Rechtliche Situation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung teilt in Deutschland zugelassene natürliche und synthetische Zusatzstoffe in Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe ein.[1] Für Süßungsmittel besteht eine spezielle Kennzeichnungsvorschrift, die besagt, dass die Verwendung dieser deklariert werden muss. Beträgt der Anteil der Zuckeraustauschstoffe über 10 % so muss zusätzlich der Warnhinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ auftauchen.[5] Die Verwendung von Aspartam und Aspartam-Acesulfam-Salz muss mit den Warnhinweis „Mit Phenylalanin oder enthält eine Phenylalaninquelle“ gekennzeichnet sein, um Menschen mit Phenylketonurie zu schützen.[3]
Gesundheitliche Risiken
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sowohl Zuckeraustauschstoffe als auch Süßstoffe sind in der Regel nicht kariesfördernd. Süßstoffe stehen immer wieder in der Diskussion darüber, das Risiko an Krebs zu erkranken oder daran zu sterben, zu erhöhen. Dies konnte allerdings bislang nicht durch Studien belegt werden.[6]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Eintrag zu Süßungsmittel. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 24. April 2022.
- ↑ Eintrag zu Süßungsmittel. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 21. April 2022.
- ↑ a b c Eintrag zu Süßungsmittel In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 20. April 2022.
- ↑ Deutscher Süßstoffverband e. V.: Süßstoffe im Überblick, abgerufen am 26. April 2022.
- ↑ Richtlinie 94/35/EG von 1994 ( vom 13. November 2012 im Internet Archive) (PDF; 221 kB).
- ↑ Iris Hinneburg: Erhöhtes Krebsrisiko durch Süßstoffe? In: Medizin transparent. 9. November 2020, abgerufen am 21. April 2022.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Süßungsmittel in Lebensmitteln – Ausgewählte Fragen und Antworten. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), abgerufen am 14. Juli 2023.