Schönhelden

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Naturschutzgebiet Schönhelden

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Neckar-Odenwald-Kreis, Rosenberg
Fläche 10 ha
Kennung 2.068
WDPA-ID 82548
Geographische Lage 49° 30′ N, 9° 29′ OKoordinaten: 49° 29′ 47″ N, 9° 29′ 9″ O
Schönhelden (Baden-Württemberg)
Schönhelden (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 30. November 1983
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Gebiet Schönhelden ist ein am 30. November 1983 vom Regierungspräsidium Karlsruhe ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Rosenberg im Neckar-Odenwald-Kreis.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das 10 Hektar große Schutzgebiet liegt etwa zwei Kilometer nordöstlich des Rosenberger Ortsteils Sindolsheim. Es gehört zum Naturraum Bauland.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets ist laut Verordnung „die Erhaltung eines lichten Mischwaldes mit wärmeliebenden Saumgesellschaften sowie eines der letzten Vorkommen stark gefährdeter Orchideenarten im Bauland“.[1]

Landschaftscharakter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet ist überwiegend mit Laubmischwald bestockt, der auf einer ehemaligen Schafweide aufgewachsen ist. Im Gebiet kommen einige Orchideenarten, wie der Gelbe Frauenschuh, die Berg-Waldhyazinthe und das Purpur-Knabenkraut vor.

Zusammenhängende Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet wird im Westen, Süden und Osten von einem gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet umgeben. Es ist Teil des FFH-Gebiets Seckachtal und Schefflenzer Wald.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 437–439

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Schönhelden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet "Schönhelden" vom 30. November 1983. Abgerufen am 31. Oktober 2022.