Scheinwahl

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Eine Scheinwahl ist eine nur scheinbar demokratische Wahl, bei der aber tatsächlich der Ausgang bereits vorherbestimmt ist. Auf das „gewählte“ Parlament bezogen wird von Scheinparlamentarismus gesprochen, bei Volksabstimmungen von Scheinreferenden. Eine Scheinwahl ist immer eine unfreie Wahl, im Gegensatz zu einer demokratischen, freien Wahl. Wenn das vorbestimmte Ergebnis nicht dem wahren Ergebnis entspricht, wird das Wahlergebnis gefälscht.

Wahlen haben eigentlich die Funktion, das Staatsvolk an der politischen Macht zu beteiligen und Personen auszuwählen, die das Volk vertreten. Scheinwahlen sollen eine solche Beteiligung vortäuschen, um die Handlungen eines autoritären Regimes als demokratisch legitimiert darzustellen.

Es handelt sich um eine unfreie (Schein)Wahl, wenn die Wahlmöglichkeiten unangemessen eingeschränkt oder beeinflusst werden. Das ist für das aktive Wahlrecht der Fall, wenn faktisch nur eine Option wählbar ist oder der Wähler bedroht, gezwungen oder manipuliert wird, eine bestimmte Wahlentscheidung zu treffen. Für das passive Wahlrecht bedeutet das, dass nicht jeder frei kandidieren kann, indem etwa oppositionelle Kandidaten eingeschüchtert oder von der Wahl ausgeschlossen werden.

Stimmzettel aus dem Dritten Reich zur Reichstagswahl 1936 mit nur einer Wahlmöglichkeit

Manche Diktaturen sind bzw. waren offiziell ein Einparteiensystem, so die Sowjetunion, das faschistische Italien und das nationalsozialistische Deutsche Reich. Die Wähler sollten vorgegebene Kandidatenlisten der Partei lediglich bestätigen oder in Abstimmungen ihre Zustimmung bekunden. Andere Diktaturen lassen zwar mehrere Parteien bestehen, z. B. sogenannte Volksdemokratien des Realsozialismus wie die DDR, die Volksrepublik China und Nordkorea, wo ein Blockparteiensystem formell existiert. Aber auch hier wird vorher von den Machthabern der – im Zeichen der Diktatur des Proletariats – gesetzmäßig allein regierenden kommunistischen Partei die Zusammensetzung der Kandidatenlisten der nicht-kommunistischen Parteien und der größtenteils kommunistischen Massenorganisationen festgelegt, bzw. wie die Optionen bei Abstimmungen lauten.

Hinzu ist oftmals der Wahlvorgang selbst manipuliert. Beispielsweise gab es in der DDR zwar Wahlkabinen, wer aber tatsächlich davon Gebrauch machte (und damit von seinem Recht auf das Wahlgeheimnis), musste negative Reaktionen durch die Machthaber befürchten. Schließlich wurden durch Wahlfälschung die Ergebnisse nach Wunsch der Machthaber präsentiert.

Als halbfrei werden Wahlen bezeichnet, wenn die Regierung (oder beispielsweise eine Besatzungsmacht) zwar Oppositionskandidaten zulässt, diese im Wahlkampf aber stark behindert. Außerdem unterstützt die Regierung massiv ihre eigenen Kandidaten. Eventuell kann die Regierung bestimmen, wer wie viel Wahlkampfmaterial (Papier, Sendezeiten) erhält.

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