Taufrecht

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Das Taufrecht ist das Recht einer Pfarrei, Taufen durchzuführen. In der Regel dient dazu seit dem Hochmittelalter ein Taufbecken, das in einer Kirche aufgestellt ist.[1] Seit dem 5. Jahrhundert ging das Taufrecht von den Bischofskirchen auf die Pfarrkirchen über.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beispiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das seit 1218 bestehende Taufrecht in der St.-Peter-und-Paul-Kirche in Aldekerk (Kerken) wurde 2018 als 800-jähriges Jubiläum gefeiert.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sebastian Ristow: Art. Taufstein/Taufbecken/Taufpiscina. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE), Bd. 32: Spurgeon – Taylor, 2001, S. 741–744.
  2. Christian Grethlein: Kirchentheorie: Kommunikation des Evangeliums im Kontext. de Gruyter, Berlin 2018, ISBN 978-3-11-056347-4, S. 66.
  3. Anke Kirking: Festkonzert erinnert an 800 Jahre Taufrecht. Pfarrkirche in Aldekerk. In: rp-online.de. Rheinische Post, 20. November 2018, S. 3, abgerufen am 25. Dezember 2018.