Transhelvetischer Kanal

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Als Transhelvetischer Kanal wird die Idee bezeichnet, einen direkten Wasserweg zwischen Mittelmeer und Nordsee zu bauen.

Geschichte

Schiffsleute und Wasserbauingenieure denken seit 350 Jahren über einen direkten Wasserweg zwischen Nordsee und Mittelmeer nach. Die Vision ist die folgende: Der Neuenburgersee ist via Aare und Rhein direkt mit der Nordsee verbunden, vom Genfersee aus erreicht man über die Rhone das Mittelmeer.

Schon im 17. Jahrhundert sollte der Canal d’Entreroches den Neuenburger- mit dem Genfersee durch die enge Schlucht von Entreroches verbinden. Im Jahr 1638 wurden die Arbeiten dazu aufgenommen und die Verbindung zwischen Orbe und Cossonay über die Wasserscheide und durch diese Schlucht tatsächlich realisiert. Aus finanziellen Gründen wurden die Arbeiten 1648 jedoch aufgegeben und das verbleibende Kanalstück auf der Venoge bis zum Genfersee mit einer Höhendifferenz von 59 Metern nie fertiggestellt.

In die Schweizer Bundesverfassung wurde 1908 ein Artikel aufgenommen, wonach neben der Wasserkraftnutzung auch die Binnenschifffahrt zu berücksichtigen sei. Zwei Jahre später entstand der Schweizerische Rhone-Rhein-Schiffahrtsverband, dessen Ziel die Schiffbarmachung auf allen Flüssen, die dies grössenabhängig möglich machen, war. Während der Planungsphase zur Zweiten Juragewässerkorrektion im Jahr 1957 traf ein Begehren der nationalrätlichen Kommission ein, worin unter anderem die Prüfung der Schiffbarmachung der Aare, der Juraseen und eine Verbindung zwischen Neuenburger- und Genfersee verlangt wurde. Kurz danach setzte die Schweizer Regierung zusammen mit Deutschland eine Kommission ein, die ein gemeinsames Projekt für die Schiffbarmachung des Hochrheins prüfen sollte.

Ohne das Arbeitsergebnis der Kommission abzuwarten, propagierte eine Werbefirma den «Transhelvetischen Kanal». Laut Aussage dieser Werbung sei die Flussstrecke zwischen Bielersee und Aaremündung in den Rhein mit 14 Staustufen zu bewerkstelligen und damit eine Frachtschifffahrt möglich. Urheber dieser Aktion war die Transhelvetica AG. Die Aktivitäten der Befürworter einer transhelvetischen Schifffahrt führten 1964 zur Gründung der interkantonalen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare (ASA), die solche und ähnliche Projekte unbedingt vermeiden wollte.

Der Schweizer Wasserwirtschaftsverband hielt den Aareausbau für nicht verwirklichungsfähig. Dennoch wurde die Option Rhone-Rhein-Kanal in der politischen Agenda behalten. Dementsprechend aufmerksam blieb die Opposition. Unterstützung erhielt die ASA unter anderem vom Rheinaubund und der Interessengemeinschaft Bielersee. Im Jahr 1970 gründeten 33 Organisationen die Aqua viva, die nationale Aktionsgemeinschaft zur Erhaltung der Flüsse und Seen.

Die Meinung des Bundesrates war unentschieden, da er keinen konkreten Entscheid betreffend der Freihaltung von Wasserstrassen für die Güterschifffahrt fällen wollte. Noch heute existiert kein Freihaltegesetz, nur eine Verordnung von 1993 regelt die Freihaltung von Wasserstrassen.

Im Jahr 2006 gab der Kanton Waadt die für den Kanal vorgesehenen Landstriche raumplanerisch frei. Die Idee des Transhelvetischen Kanals wurde endgültig fallen gelassen.

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Teuscher: Schweiz am Meer – Pläne für den «Central-Hafen» Europas inklusive Alpenüberquerung mit Schiffen im 20. Jahrhundert. Limmat Verlag, Zürich 2014, ISBN 978-3-85791-740-0.