VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

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Der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist ein durch Beschluss des Präsidiums dieses Gerichts vom 21. Juli 2021 mit Wirkung vom 1. August 2021 eingerichteter Hilfssenat des Bundesgerichtshofs.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufgrund der anhaltend hohen Eingangszahlen in Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben (sog. „Diesel-Sachen“), und angesichts der Überlastung des damit bislang in erster Linie befassten VI. sowie des VII. Zivilsenats hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs am 21. Juli 2021 beschlossen, mit Wirkung zum 1. August 2021 vorübergehend einen VIa. Zivilsenat als Hilfsspruchkörper einzurichten. Diesem ist die Zuständigkeit in sog. „Diesel-Sachen“ für die ab diesem Zeitpunkt neu eingehenden Verfahren zugewiesen.[1]

Die Einrichtung eines solchen Hilfsspruchkörpers, die das Präsidium des Gerichts selbst vornehmen kann, ist durch § 21e Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gedeckt. Sie ist auch nicht ungewöhnlich und wurde, zuletzt beim IXa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes und beim Xa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, bereits mehrfach praktiziert.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Senat ist die Zuständigkeit in sog. „Diesel-Sachen“, d. h. Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, für die ab dem 1. August 2021 neu eingehenden Verfahren zugewiesen (für Eingänge bis 31. Juli 2021 GVP 2021 VII. Zivilsenat Nr. 7).

Besetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Senat gehören an (Stand Januar 2024)[2]

Vorsitzende: Richterin am Bundesgerichtshof Claudia Fischer

Stellvertretende Vorsitzende: Richterin am Bundesgerichtshof Praxedis Möhring

Beisitzende Richter(innen): Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof Antje Krüger, Gero Götz, Hartmut Rensen, Annette Wille, Carmen Vogt-Beheim Michael Liepin und Matthias Katzenstein.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021, abrufbar unter https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021141.html?nn=10690868
  2. https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Geschaeftsverteilung/BesetzungSenate/Zivilsenate/VIaZivilsenat.html?nn=10773838 Offizielle Seite des BGH, abgerufen am 4. Januar 2024