Württembergisches Bodenseeufer

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Renaturierte Uferbereiche

Das Gebiet Württembergisches Bodenseeufer ist ein mit Verordnung vom 13. September 1940 des Landratsamtes Tettnang als untere Naturschutzbehörde ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.001) im Bereich der baden-württembergischen Stadt Friedrichshafen sowie der Gemeinden Langenargen und Kressbronn am Bodensee im östlichen Bodenseekreis in Deutschland.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das rund 35 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Württembergisches Bodenseeufer gehört naturräumlich zum Bodenseebecken. Es erstreckt sich über vier Teilflächen östlich der Stadtmitte Friedrichshafens, in Langenargen zwischen der Schussenmündung und dem Strandbad, zwischen Mühlkanal und Argenmündung sowie in Kressbronn von der Argenmündung bis zum Strandbad. Nach Süden bildet jeweils der Bodensee die natürliche Grenze.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck[1] ist die Erhaltung von Naturstränden und Strandwäldern des Bodensees mit Schwarz-Pappel- und Eichenbeständen als vorherrschenden Ufergehölzen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung zum Schutz der Landschaftsteile am württembergischen Bodenseeufer (Tettnanger und Friedrichshafener Tagblatt vom 18. September 1940; Schwäbische Zeitung vom 2. Juni 1951).

Koordinaten: 47° 36′ 49,6″ N, 9° 31′ 36,7″ O