Wikipedia:Förderung/Gebührenerstattungen für Behördenanfragen

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Kontakt und länderspezifische Informationen:
Gebührenerstattungen für Behördenanfragen
Behörden sind im Besitz unzähliger Daten und Informationen, die für die Wikipedia und ihre Schwesterprojekte relevant sein können. In Deutschland kann laut dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) jeder Mensch auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern ohne Angabe von Gründen Auskünfte von deutschen Behörden und Einblick in staatlichen Dokumente verlangen. In Österreich gilt unter anderem auf Grundlage des Auskunftspflichtgesetzes eine ähnliche Regelung für österreichische Behörden. Einfache Anfragen an Behörden sind in der Regel kostenlos. Bei hohen Bearbeitungszeiten oder Ausdrucken können jedoch Gebühren verlangt werden. Über Wikimedia-Organisationen kannst du dir diese Gebühren erstatten lassen. Voraussetzung ist lediglich, dass die dabei gewonnenen Informationen den Wikimedia-Projekten zugute kommen. Dies bezieht sich in erster Linie auf Daten und Informationen zur Ergänzung entsprechender Wikipedia-Artikel oder Wikidata-Datenobjekte. Andere Anfragen sind mit dem jeweiligen Wikimedia-Chapter als Einzelfälle zu klären.
Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland

Angebot

Bei Wikimedia Deutschland kann die Erstattung von Gebühren beantragt werden, die von deutschen Behörden bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhoben werden. Detaillierte Informationen über Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern oder öffentlichen Einrichtungen, die von der Verpflichtung zur Auskunft ausgenommen sind, findest du auf fragdenstaat.de.

Beispiele für erfolgreiche kostenpflichtige Anfragen nach IFG (ohne Förderung von Wikimedia Deutschland):

Stellen der Anfrage

Stelle über das Portal FragdenStaat.de eine Anfrage an die deutsche Behörde, die vermutlich im Besitz der von dir benötigten Informationen ist. FragDenStaat.de ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland. Es bietet die Möglichkeit, Fragen nach einer Behördenauskunft auf einfache und übersichtliche Weise stellen zu können. Dort hast du außerdem die Möglichkeit, deine Anfrage und die erhaltene Antwort öffentlich einsehbar zu dokumentieren. Bitte frage zunächst bei der Behörde an, ob und wenn ja welche Kosten entstehen. Bei FragDenStaat.de gibt es in dem Anfrageformular einen Textvorschlag, demzufolge die Behörde dich informieren soll, wenn sie die Anfrage nicht für eine einfache gebührenfreie Auskunft hält. Entweder erhältst du nun direkt eine kostenlose Auskunft der Behörde oder zunächst einen Gebührenbescheid.

Du hast auch die Möglichkeit im Vorfeld Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid einzulegen, wenn du ihn für nicht gerechtfertigt hältst. Eine mögliche Ablehnung des Widerspruchs kostet 30 Euro, die du dir nach vorheriger Rücksprache mit Wikimedia Deutschland ebenfalls erstatten lassen kannst. Eine mögliche Unterstützung bei Gerichtsverfahren muss zunächst im Einzelfall geprüft werden. Wende dich diesbezüglich rechtzeitig vorher an Wikimedia Deutschland.

Wie du dir die Kosten erstatten lassen kannst erfährst du in dem entsprechenden Absatz weiter unten.

Flyer

Den Flyer zum Förderprogramm für Deutschland findest du hier. (Druckversion)

Anfragen bei Behörden in Österreich

Angebot

Für Gebühren, die durch Anfragen bei österreichischen Behörden entstehen, stellt Wikimedia Österreich ein Gesamtbudget von 500 Euro zur Verfügung. Auf FragDenStaat.at findest du eine Liste von Behörden.

Stellen der Anfrage

Stelle über das Portal FragDenStaat.at eine Anfrage an die Behörde, die vermutlich im Besitz der von dir benötigten Informationen ist. FragDenStaat.at wird vom Forum Informationsfreiheit betrieben. Du kannst dort einfach und übersichtlich Auskunft von Behörden beantragen und deine Anfrage sowie die erhaltene Antwort öffentlich einsehbar dokumentieren.

Falls im Zuge der Anfrage eine Gebühr fällig wird – etwa, weil du nach einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung einen entsprechenden Bescheid beantragen willst – kannst du dir diese Gebühr von uns refundieren lassen.

Kostenerstattung

Bei einer kostenlosen Anfrage musst du dich nicht an eine Wikimedia-Organisation wenden. Wenn dir die Behörde mitteilt, dass dabei Kosten entstehen und du dir die Gebühren erstatten lassen möchtest, schreibe ein E-Mail an die unten genannte zuständige Wikimedia-Organisation bevor du der Behörde gegenüber die Gebührenübernahme bestätigst. Teile in der E-Mail mit, welche Informationen du einholen möchtest, an welcher Stelle sie in die Wikimedia-Projekte einfließen werden und wie hoch die anfallenden Gebühren sind. Wenn du eine Zusage von der Wikimedia-Organisation erhalten hast, kannst du die Antwort der angefragten Behörde und die Übernahme der genannten Gebühren bestätigen und dir die Kosten erstatten lassen.


Bei gebührenpflichtigen Anfragen über FragDenStaat.de gehe bitte wie oben beschrieben vor. Die Übernahme der Gebühren kannst du über das Förderportal von Wikimedia Deutschland anfragen. Sollten Gebühren von 500 Euro oder mehr erhoben werden, ist entsprechend der Förderrichtlinien ein Antrag mit Projektplan erforderlich, wende dich dazu sowie bei allen Fragen bitte an community@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.de.

Bitte beachte beim Upload der Dokumente auf Wikimedia Commons die hier aufgeführten Hinweise.

Sende spätestens einen Monat nach Entstehen der Kosten die Belege mit dem Online-Formular Antrag auf Kostenerstattung an Wikimedia Deutschland.


Es gelten die Förderrichtlinien von Wikimedia Deutschland.


Bei gebührenpflichtigen Anfragen über FragDenStaat.at gehe bitte wie oben beschrieben vor und schreibe ein E-Mail an Wikimedia Österreich: verein@wikimedia.at.

Bitte füge beim Upload der Dokumente auf Wikimedia Commons die Vorlage {{Supported by Wikimedia Österreich}} auf den Dateibeschreibungsseiten ein.

Sende die Belege entweder als Kopien an verein@wikimedia.at oder im Original per Post an:

Wikimedia Österreich
Stolzenthalergasse 7/1
1080 Wien

Es gelten die Unterstützungsrichtlinien von Wikimedia Österreich.

Bereitstellung der Ergebnisse

Damit die Antwort als Einzelnachweis in der Wikipedia oder einem ihrer Schwesterprojekte verlinkt werden kann, ist es erforderlich, dass sie öffentlich zugänglich gemacht wird. Bitte dokumentiere deine Antwort daher auf FragDenStaat.de oder FragDenStaat.at und stelle die erhaltenen Dokumente auf Wikimedia Commons ein, sofern dies rechtlich zulässig ist. Amtliche Werke sind in Deutschland und Österreich in der Regel vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Wenn du dir bei rechtlichen Fragen unsicher bist, kannst du zuvor eine Urheberrechtsfrage an die Community stellen.

Dokumentation
Bitte dokumentiere deine geförderten Anfragen. Lege dazu eine Unterseite in deinem Benutzernamensraum an und verlinke sie hier. Dies ist wichtig um den Nutzen des Förderprogramms darlegen zu können und damit du von anderen Aktiven als Ansprechperson gefunden werden kannst.

Hinweise