Wikipedia:Meinungsbilder/Optionen für die Arbeitsweise des Schiedsgerichtes/Problemstellung und Modell

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Dieses ist der ursprüngliche, etwas ausführlichere und auch weitere Meinungsbilder anheim stellende Text aus dem MB Optionen für die Arbeitsweise des Schiedsgerichtes (ursprünglicher Titel: "Gewaltenteilung bei Benutzerkonflikten").

Bisherige Situation

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Die Wikipedia verfügt über diverse Gremien und Instanzen, deren Aufgabe u.a. die Schlichtung von Benutzerkonflikten ist. Deren Zuständigkeiten sind jedoch jeweils nicht eindeutig geregelt, und die meisten dort erlangten Ergebnisse haben keinerlei bindende Wirkung.

Die Administratoren

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Die Administratoren sind bislang alle für fast alle formalen, nicht-fachspezifischen Belange der Wikipedia zuständig, insbesondere auch für Ansprachen und die Verhängung von Sanktionen in Benutzerkonflikten. Dabei sind die Vandalismusmeldung (VM) und die Sperrprüfung (SP) die wichtigsten Funktionsseiten, die (u.a.) maßgeblich Entscheidungen in Benutzerkonflikten fällen.

Das Entscheiden einer VM ist eine eher kurzfristige Sache (Entscheidungszeitraum z.B. eine Stunde) zur Wiederherstellung oder Beibehaltung der Funktionsfähigkeit des Projektes. Sinnvollerweise wird die VM von Admins abgearbeitet, die über aktuelle Konfliktherde auf dem Laufenden sind und insbesondere auch jüngere VMs und Entscheidungen zum aktuellen Konfliktherd kennen.

Die Sperrprüfung stellt dem gegenüber eher eine Nachlese dar. Es werden mittelfristig (Entscheidungszeitraum z.B., je nach Sperrlänge, ein Tag) be- und entlastende Argumente und Difflinks ausgetauscht. Nicht selten findet indes auch ein Vergleich oder Ausgleich statt. Das kann z.B. heißen, dass der Gesperrte und die Sperrbefürworter ihre auslösenden Konflikte beigelegt haben und auch der sperrende Admin daher keinen Sinn mehr darin sieht, an der ausgesprochenen Sperre festzuhalten. Diese Fälle wirken sich oft als besonders "befriedend" für das Projektklima aus.

Auf VM entscheidet nicht selten der erste den Konflikt betrachtende Admin, in weniger eindeutigen Fällen wird die Bestätigung durch 1-3 Kollegen abgewartet. Auf SP dagegen wird ein Konsens, mindestens aber eine deutliche Mehrheit unter den abarbeitenden Admions angestrebt, wobei eine Entsperrung durch den ursprünglich die Sperre verhängt habenden Admin auch ohne derart eindeutige Verhältnisse als unproblematisch angesehen wird.

Konflikte durch gemeinsame Zuständigkeiten

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Ein prinzipielles Problem stellen in den Augen vieler Wikipedianer die Zuständigkeiten dar. Prinzipiell darf jeder gewählte Administrator jede VM abarbeiten und gleichzeitig jede Sperre aufheben bzw. auf SP die Aufhebung oder Beibehaltung mitentscheiden, in der er nicht formal als "befangen" gilt. Die nachträgliche Aufhebung durch einen einzelnen Admin wird oftmals als Overrulen angesehen, und auch die Aufhebung einer Sperre im Konsens auf SP kann, sofern die Aufhebung nicht aufgrund späterer "Befriedung" erfolgt war, implizit als "Rüge" für den gesperrt habenden Admin aufgefasst werden.

Ein Admin, der, mit deutlich mehr Nachbetrachtungszeit, feststellt, dass die ursprüngliche VM-Entscheidung seines Kollegen wohl doch nicht angemessen war, und entsprechend verkürzt oder aufhebt, muss extremstenfalls mit "Revanche-Overrulings", mindestens aber mit Unmut seitens des Kollegen rechnen. Dieses wiederum begünstigt die Konvention, gegebenenfalls eher nicht "schnell und unbürokratisch" zu entsperren.

Lange Sperren

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Längere Sperren, insbesondere infinite, werden von Administratoren nur in eindeutigen Fällen (Trolle, Vandalen) verhängt. Indes hat es sich eingebürgert, dass etabliertere "Problembenutzer", denen per CU ein sehr nachhaltiger Sockenpuppenmissbrauch nachgewiesen werden kann, durch Admins infinit gesperrt werden. Nach Ansicht vieler Wikipedianer ist diese Praxis auch der Tatsache geschuldet, dass BSV-Verfahren (s.u.) gegen Benutzer mit entsprechend großem WP-Freundeskreis de facto aussichtslos erscheinen.

Will ein in jener Weise gesperrter Benutzer seine Entsperrung beantragen, wird er meistens ans SG (s.u.) verwiesen, das jedoch frühestens auf seinen Antrag hin tätig wird.

Das Schiedsgericht

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Das Schiedsgericht (SG) ist das einzige Gremium innerhalb der deutschen Wikipedia, das formal legitimiert ist, in Benutzerkonflikten abschließende Urteile auszusprechen. Dabei wird bereits im Intro von SG/A darauf verwiesen, dass das SG nur tätig wird, "wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind".

In der Praxis stellt sich heraus, dass ein SG innerhalb einer Halbjahresperiode nur wenige Fälle bearbeitet, diese jedoch sehr zeitaufwändig bis ins kleinste Detail.

Wer ein SG-Urteil herbeiführen möchte, muss einiges an Vorbereitung aufwenden, bindet dann aber auch ein Maximum an Kräften.

Die wenigsten per SG-Urteil abgeschlossenen Fälle sind wirklich fundamental wichtig für die deutschsprachige Wikipedia - siehe Schiedsgericht/Anfragen/Archiv. Im Fall Umschattiger/Taxiarchos - einem der wenigen für die Wikipedia wirklich weitreichenden und projektschädigenden Konflikte - wurde der Fall mit 5:3-Mehrheit ohne Urteil abgeschlossen, nachdem der Fall Monate vorher zur de-facto-Auflösung des SG geführt hatte.

Mit der Wahl zum SR gehört man formal zu den "Top-25-de-Wikipedianern", jedoch ist der Job aus o.g. Gründen nicht besonders attraktiv und die Möglichkeiten zur wirklich konstruktiven Lösung wirklich bedeutender Konflikte sind nach dem bisherigen Modus deutlich eingeschränkt. Das führt auch dazu, dass viele geeignete Wikipedianer mit hoher Akzeptanz innerhalb der Community von einer Kandidatur Abstand nehmen. Viele Wikipedianer lehnen auch das SG in seiner bisherigen Form inzwischen ab.

Benutzersperrverfahren

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In schwerwiegenden Konfliktfällen mit entsprechendem deutlichen Fehlverhalten durch eine oder mehrere Konfliktparteien kann ein Benutzersperrverfahren (BSV) durchgeführt werden, in dem die Community "basisdemokratisch" eine Sperre mit Zweidrittelmehrheit ausspricht oder mit Eindrittel"mehrheit" ablehnt.

Für Konflikte zwischen etablierten Benutzern hat sich das BSV indes als nur eingeschränkt praktikables Mittel erwiesen. Letztendlich gleicht ein BSV oftmals einer Popularitätsumfrage über die betreffenden Benutzer, obwohl eigentlich konkretes Fehlverhalten und daraus resultierende Sanktionen zur Abstimmung stehen.

Viele Abstimmende stimmen schon deshalb gegen eine Sperre, weil offenbar ein oder mehrere Antragsteller ganz gezielt die Sperre ihres persönlichen "Gegners" beantragen. Viele Abstimmende lehnen es ab, sich da zu positionieren, nicht selten wird sogar ein BSV "schon der Antragsteller wegen" abgelehnt.

Vermittlungsausschüsse

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Der Vermittlungsausschuss (VA) scheint in Benutzerkonflikten zunächst das naheliegende Mittel der Wahl zu sein. Man ersucht die Mediation durch neutrale, an der Befriedung der Wikipedia interessierte Kollegen.

Die Zahl der tatsächlich durch formale Vermittlungsausschüsse gelösten Benutzerkonflikte innerhalb der deutschen Wikipedia ist indes als eher gering anzusehen. Und dieses liegt weniger am Engagement der freiwilligen Mediatoren als vielmehr daran, dass es jeder Partei völlig frei steht, ob sie an einem VA teilnimmt und, falls sie das tut, ob sie den Empfehlungen der Mediatoren folgt.

Meistens lehnt die per Etablierung innerhalb des Projektes "stärkere" (oder sich stärker fühlende) Partei den VA von vornherein ab. Nicht selten wird dem VA nahegelegt, dem Kontrahenten doch klarzumachen, dass man selber voll und ganz im Recht sei.

Informelle Vermittler

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Manche vernunftbegabte Wikipedianer versuchen, außerhalb der offiziellen Konfliktlösungsinstanzen beschwichtigend und vermittelnd auf die Konfliktparteien einzuwirken. Dieses findet z.B. auf Benutzer- und Arikeldiskussionen statt.

Der Vorteil des informellen Engagements liegt darin, dass die sich involvierende Person meistens von beiden Konfliktpartnern respektiert wird und genau dort einschreitet, wo sie konstruktiv zur Konfliktlösung beitragen zu können glaubt. Eine kritische "Ansprache" durch einen informellen Mediatoren findet in der Regel unter deutlich weniger "Zuschauern" statt als z.B. eine Adminansprache auf Sperrprüfung und hat auch keinen drohenden Charakter. Sie kann, nicht zuletzt aus den o.g. Gründen, u.U. deutlich mehr Wirkung entfalten als jede "offizielle" Stellungnahme eines Funktionärs.

Indes steht es auch hier der Konfliktpartei jederzeit frei, die Ausführungen des Dritten zu ignorieren, da dieser ja formal zu nichts legitimiert ist

Das angestrebte Modell

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Das hier vorgeschlagene Modell schlägt vor, die Zuständigkeiten in Konflikten genauer zu regeln und hierfür auch die "Machtstruktur" möglichst zielführend daran anzupassen.

Teil des Modells ist auch die personelle Trennung der Instanzen Vandalismusmeldung (VM) und Sperrprüfung (SP) nebst jeweils deutlicherer Richtlinien. Dieses wird indes nicht in diesem MB abgestimmt!

Die hier zur Abstimmung stehenden Änderungen betreffen ausschließlich das Schiedsgericht (SG). Dieses soll künftig die Möglichkeit haben, auch vorläufige Urteile auszusprechen und einen nicht unwesentlichen Teil seiner Arbeit an Dritte zu delegieren. Insbesondere soll das SG auch offizielle Mediatoren und "Bewährungshelfer" temporär berufen können, die nach Vorgaben des SG Fälle betreuen und dem SG jeweils Bericht erstatten.

Unter diesen Bedingungen soll es schließlich auch einfacher (unbürokratischer) werden, das SG einzuschalten. So könnte z.B. gegebenenfalls die Sperrprüfung einen strittigen Fall direkt an das Schiedsgericht weitergeben, ohne daß es eines großen Formalismus' bedürfte.

Alle bislang gewählten Admins sind formal legitimiert, sowohl unter Zeitdruck und zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des Projektes Benutzersperren nach VM auszusprechen als auch als formal Mitentscheidende Sperrprüfungen abzuschließen.

Vorgeschlagen wird nunmehr, dass die Sperrprüfung personell von der Vandalismusmeldung getrennt werde.

Der "unbürokratischeste" Ansatz hierfür wäre, dass ein gewählter Admin sich für gewisse Zeiträume je festzulegen hätte, ob er, was Benutzerkonflikte und -sperren anbelangt, in erster Instanz (VM) oder in zweiter Instanz (SP) tätig sein wolle. Adminprobleme würden dem entsprechend gegebenenfalls von der je anderen Admin-Instanz geschlossen werden.

Die beiden Instanzen stünden ebensowenig in Konkurrenz zueinander wie Artikelautoren und Admins oder Eingangskontrolleure und Schiedsrichter in Konkurrenz zueinander stehen. Sie würden sich schlicht und einfach in ihren Funktionen ergänzen und durch die damit verbundene Struktur für eine größere Transparenz und Akzeptanz ihrer Amtsausübung sorgen. Die technische Ausstattung der Admins könnte problemlos beibehalten werden und für die völlig unstrittigen Fälle sowie für Routinehandlungen blieben nach wie vor alle Admins zuständig.

Fortan wäre die schnell verhängte VM-Sperre das, was sie nur sein kann: eine vorläufige Empfehlung. Liegt diese Sperrdauer auch nach mittelfristiger Prüfung absolut im Rahmen, wird sie, wie bisher, beibehalten. Wird sie aber nach eingehender Prüfung z.B. für unangemessen lang befunden, so wird der ursprünglich Sperrende gerade nicht overruled, sondern die vorläufige Sperre wird vom zuständigen Gremium durch eine endgültige abgelöst, die nach eingehender Prüfung eben kürzer ausfällt.

Prinzipiell könnte ein erfahrener Admin nun einwenden, die zweite Instanz sei die "dankbarere", da man sich in der Community durch Entsperrungen zunächst eher beliebt machen könne als durch Sperren. Indes führt die Festlegung der Zuständigkeiten der jeweiligen Instanzen ja genau dahin, dass vom VM-Admin gerade nicht verlangt wird, immer 100% genau richtig zu liegen, vom SP-Admin jedoch schon bzw. deutlich eher. Demnach werden sich im Falle der deutlichen Verkürzung einer Sperre durch die zweite Instanz eher die Wiederwahl-Forderungen beim Entsperrer einfinden (nämlich dann, wenn die frühzeitige Aufhebung klar als unangemessen ersichtlich ist) als beim Sperrenden (dessen Handlung ja klar als ein vorläufiges Urteil anzusehen war).

Alternativ zur Aufsplittung der Admins könnte auch auch die Einführung einer neuen Benutzergruppe "Sperrprüfer" erwogen werden. Diese könnte theoretisch dann auch noch weitere (prüfende) Aufgaben haben.

Denkbar wäre auch, die Einführung eines Sperrprüfers in eine allgemeine Aufsplittung der - bisher nur allgemein vergebenen - Adminrechte einzubetten. Innerhalb eines derartigen Konzeptes wäre z.B. auch der "RC-Admin" als weiterer Spezialist denkbar, der die erweiterten Rechte genau dort innehätte, wo er kompetent ist und sie auch benötigt.

Das Schiedsgericht

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Das Schiedsgericht (SG) spielt traditionell die Rolle der "letzten" Instanz. Dieses soll fortan etwas relativiert werden.

In Fällen, wo alle anderen Instanzen ausgeschöpft scheinen, bleibt das SG nach wie vor zuständig. Allerdings soll es darüber hinaus auch schon vorher tätig werden können und Fälle noch deutlich vor einem endgültigen Urteil delegieren können. Hierdurch wird ein endlos langes, abschließendes Urteil u.U. überflüssig.

Es wird vorgeschlagen, dass das SG formlos aufgefordert werden kann, sich eines Falles anzunehmen. Daraufhin kann das SG dann entweder ebenso formlos ablehnen oder gezielt vom Antragsteller genau das einfordern, was es für die Bearbeitung als notwendig erachtet.

Vermittlungsausschüsse

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Die meisten Vermittlungsausschüsse (VA) scheitern bereits an der Akzeptanz durch mindestens eine Konfliktpartei. Aus diesem Scheitern aber gleich die endgültige und abschließende Zuständigkeit des SG herzuleiten, ist selten effizient. Vielmehr wäre es angezeigt, dass das SG nach einer ersten Anhörung einen offiziellen VA beauftragte, die Konfliktlösung herbeizuführen. Hierfür könnte es formal zuständige Mediatoren berufen, von deren Neutralität das Schiedsgericht (SG) überzeugt ist und denen es zutraut, einen Ausgleich herbei zu führen.

Sich selber anbietende Mediatoren - man kann ja nur auf Freiwillige zurückgreifen (die sich aber in der Regel finden werden) - werden in einem Benutzerkonflikt rund um die Ortsteil- und Geschichtsartikel im Raum Wuppertal z.B. Benutzer sein, die die dortigen Regionalartikel beobachten und sich schon z.T. ein Bild von der Lage machen konnten. Darin sind sie in der Regel viel weiter als die SG-Mitglieder, die sich erst, bei Adam und Eva beginnend, einlesen müssten.

Wenn sich dann der einwöchige bis einmonatige VA als gescheitert erweisen sollte, hätten die eigens ernannten Mediatoren die Aufgabe, dem SG möglichst kompakt zu berichten. Zwar hätte das SG nunmehr - wie auch bislang - den Fall abschließend zu entscheiden, jedoch müsste sich nicht jeder der 10 Schiedsrichter mit einer in der Redundanz von Kleingeplänkel untergehenden Difflink-Flut auseinanderzusetzen, sondern nur mit dem komprimierten Inhalt, der durch neutrale Dritte vorgetragen würde.

Vorläufige Urteile unter Auflagen

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Bei sogenannten "Problembenutzern" erscheint es zuweilen angezeigt, starre Sanktionen durch variable zu ersetzen.

Gerade ein Benutzer mit gewissen "Verdiensten" für das Projekt und vielen Freunden innerhalb desselben wird sich durch Infitit-Sperren nur schwerlich aus dem Projekt drängen lassen. Im Gegenteil:

Dadurch, dass er nunmehr "nichts zu verlieren" hat, wird ein Problem-User leicht zum Volltroll, der um die Rehabilitation seines Ursprungsaccounts kämpft. Und auch das regelmäßige Wegsperren neuer Socken wird ihn eher weniger von diesem Vorhaben abbringen.

Schon öfter ins Spiel gebracht wurden für solche Fälle die eskalierenden Sperren, d.h., bei der nächsten Sperre für ein analoges Vergehen wird die Sperrdauer beim nächsten Mal z.B. verdoppelt.

Nun wird - zu Recht - angeführt, dass die "Macht" des Erstsperrers - der z.B. für ein und dasselbe Vergehen zwischen einer Stunde und 2 Tagen verhängen könnte - hierbei extrem groß wäre. Auch stünde nicht immer automatisch fest, ob es sich tatsächlich um ein analoges Vergehen handele, das Prinzip der eskalierenden Sperren also hier greife.

Gerade bei Benutzern, wo derlei Überlegungen überhaupt anzustellen angezeigt erscheint, wird indes eine reine Abfolge von Sperren auch ihre "erzieherischen" Grenzen haben. Und dieses umso mehr, je einfacher es erscheint, die Sperren für "willkürlich" zu erklären.

Insbesondere wird es nicht ausreichen, dass das Schiedsgericht (SG) einfach ein System eskalierender Sperren beschließt, welches nicht gesondert betreut wird.

Hier wäre es angezeigt, dass das SG temporär Betreuer im Sinne von "Bewährungshelfern" bestimmte, die nach Möglichkeit schon VOR der neuerlichen Eskalation des Konfliktes eingriffen und dem Benutzer wie auch seinen Konfliktgegnern als Ansprechpartner fungierten.

Der Benutzer könnte zwar die Einmischungen seines Bewährungshelfers ignorieren, jedoch könnte dieser durch das SG beauftragt sein, nötigenfalls entsprechende Sanktionen im Auftrag des SG vorzuschlagen. Demnach wäre eine durch ihn eingeforderte Sanktion durch das SG legitimiert und von der Adminschaft entsprechend umzusetzen, ohne dass der sperrende Admins Ressentiments oder Endlosdiskussionen zu befürchten hätte. Lediglich das SG könnte seine Entscheidung für ungültig erklären, was es jedoch in den meisten denkbaren Fällen ob der Neutralität und Vertrauenswürdigkeit des Bewährungshelfers, der den Fall stets zeitnah verfolgt hat, formlos ablehnen dürfte.

Die vorgeschlagenen Neuregelungen des Schiedsgerichtes (SG), was die Einsetzung von Mediatoren und Betreuern anbetrifft, stehen nicht im eindeutigen Widerspruch zu den bereits heute gegebenen Möglichkeiten des SG. Indes ist in der Praxis dergleichen bislang nicht vorgekommen. Die explizite Befürwortung seitens der Community würde den Grad der Legitimation hier spürbar erhöhen und könnte zugleich das Aufgabenprofil der SG-Mitglieder zielführender und "attraktiver" gestalten, sodass künftig mehr der geeigneten Wikipedianer mit entsprechendem Rückhalt innerhalb der Community kandidierten, was dem Ruf der Instanz SG sehr dienlich wäre.