Wikipedia:Meinungsbilder/Regelung von Meinungsbildern/Neue Regelungen

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Diese Seite gibt die von der Wikipedia-Gemeinschaft gefundenen Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung von Meinungsbildern wieder. Diese verbindliche Regelungen wurden mit dem Meinungsbild „Regelung von Meinungsbildern“ festgelegt – inhaltliche Änderungen, die den Wesensgehalt des betreffenden Artikels betreffen benötigen deshalb immer erst ein eigenes Meinungsbild.

Grundsätzliches

Meinungsbilder sind in der Wikipedia ein Mittel, um generelle, projektweite Fragen zu klären, die sich bei der Arbeit an der Enzyklopädie ergeben, und um in Teilbereichen des Projektes Konsistenz herzustellen. Sie sollten daher nicht eingesetzt werden, um Fragen zu klären, die nur einzelne Artikel betreffen, oder anderweitig nicht von projektweiter Bedeutung sind. Meinungsbilder sind Abstimmungen, an denen jeder stimmberechtige Wikipedianer teilnehmen darf. Sie können daher als demokratisches Mitbestimmungsrecht der Wikipedia-Community betrachtet werden.

Ein Meinungsbild muss grundsätzlich:

  1. projektweit von Relevanz sein; es sollte nur zum Einsatz kommen, wenn große Teile der Wikipedia von den Änderungen betroffen wären und anders keine Einigung erzielt werden konnte
  2. umsetzbar sein; das heißt, die Forderungen müssen innerhalb der (technischen) Umsetzbarkeit liegen
  3. regelkonform sein; es darf also nicht gegen grundlegende Regeln, insbesondere solche, die von der WMF festgelegt wurden[1], oder Gesetze verstoßen
  4. demokratisch sein; jeder stimmberechtige Wikipedianer darf an ihnen teilnehmen
  5. konkordant sein; mit einem Meinungsbild soll möglichst ein Konsens in der Community erreicht werden, weshalb sich Interessierte deliberativ an der Ausarbeitung beteiligen können

Initiierung

  1. Ein Meinungsbild („MB“) darf von jedem angemeldeten Wikipedianer initiiert werden. Dies dient dem Zweck, dass nur so sicher festgestellt werden kann, wer der Initiator ist und bspw. keine IP sich als Initiator ausgeben und das MB vorzeitig starten kann.
  2. Die Anzahl der Initiatoren ist frei wählbar. Möchten andere Nutzer sich aktiv und regelmäßig an der Ausgestaltung eines Meinungsbildes beteiligen, so können sie sich ebenfalls als Initiatoren eintragen. Voraussetzung dafür ist jedoch die einstimmige Zustimmung der bereits vorhandenen Initiatoren. Ist ein Meinungsbild eingeschlafen und die bisherigen Initiatoren reagieren auf keine Anfrage, so kann es von einem neuen Initiator übernommen und reaktiviert werden.
  3. Die Initiatoren sind für Anlage, Inhalt und Gestaltung der Meinungsbildseite, die Eintragung auf Wikipedia:Meinungsbilder und in Vorlage:Beteiligen, die Regelung der Stimmabgabe sowie die Festlegung von Start- und Endzeit verantwortlich.
  4. An der Ausarbeitung eines Meinungsbildes kann und soll sich jeder beteiligen, jedoch haben die Initiatoren im Streitfall das letzte Wort. Nur sie dürfen den Start- und Endtermin sowie die formalen Modalitäten festlegen.
  5. Initiatoren haben eine moderierende und administrative Funktion im Meinungsbild. Sie sollten Rücksicht auf alle Interessierten nehmen und deren Anregungen berücksichtigen – das Ziel ist eine konkordante Ausarbeitung des MBs. Ein Alleingang ist weder sinnvoll noch möglich, da ein Konsens in der Wikipedia-Gemeinschaft erreicht werden soll.

Startvoraussetzungen

  1. Ein Meinungsbild darf erst dann gestartet werden, wenn mindestens zehn Benutzer die Durchführung des Meinungsbilds unterstützen.
  2. Unterstützer müssen zum Zeitpunkt ihrer Eintragung stimmberechtigt gewesen sein.[2] Auch Initiatoren dürfen eine Unterstützerstimme zu ihrem eigenen Meinungsbild abgeben.
  3. Die unterstützenden Benutzer tragen sich mit ihrer Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Abschnitt als „Unterstützer“ auf der Seite des Meinungsbildes ein und erklären damit, dass sie eine Abstimmung über den Vorschlag befürworten und dass sie das Meinungsbild im vorliegenden Zustand als abstimmungsbereit einschätzen. Dies bedeutet nicht notwendigerweise die Zustimmung zu den im Meinungsbild vorgeschlagenen Veränderungen!
  4. Wurden die notwendigen zehn Stimmen erreicht, kann die Startzeit des Meinungsbildes vom Initiator (beziehungsweise bei mehreren Initiatoren von einem der Initiatoren) festgelegt werden.
  5. Die Abstimmungsphase sollte nicht weniger als eine Woche nach Festlegung des Termins beginnen.
  6. Weitere Unterstützerstimmen können auch nach Festlegung der Startzeit noch abgegeben werden.
  7. Unterstützerstimmen können auch wieder zurückgezogen werden. Sinkt dadurch die Zahl der Unterstützer unter die Mindestzahl von zehn Stimmen, darf das Meinungsbild nicht gestartet werden – eine eventuell bereits festgesetzte Startzeit wird hinfällig. Stimmen, die nach dem Start des Meinungsbildes zurückgezogen werden, haben hingegen keine Auswirkung auf die Durchführung des Meinungsbildes.
  8. Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen, in dem die Unterstützerstimmen gesammelt werden müssen; nach etwa drei Monaten ohne Veränderung werden diese „eingeschlafenen“ Meinungsbilder jedoch archiviert.[3]
  9. Vor dessen Ankündigung müssen die Unterstützer über den geplanten Start informiert werden.
  10. Löschanträge auf Meinungsbilder sind unzulässig. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen ein Schnelllöschantrag gerechtfertigt ist oder eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. In allen anderen Fällen entscheidet nur die formale Abstimmung über die Zulässigkeit eines Meinungsbildes.

Gestaltung

  1. Bei der Gestaltung des Meinungsbildes ist grundsätzlich diese Mustervorlage (Beispiel siehe hier) zu beachten. Sie ist aber nur soweit verpflichtend, wie es in diesen MB-Regeln festgehalten ist; es steht dem Initiator also weiterhin frei, über technische oder äußere Details des Meinungsbildes selbst zu entscheiden. Trotzdem wäre es schön, wenn wir eine gewisse Einheitlichkeit unter Meinungsbildern erreichen könnten, sodass größere Änderungen der Gestaltung unterbleiben sollten – verboten sind sie aber nicht.
  2. In einem Meinungsbild können beliebige Optionen zur inhaltlichen Abstimmung vorgelegt werden. Es kann auch über mehrere Varianten gleichzeitig abgestimmt werden. Es gilt nur zu beachten, dass der Vorschlag präzise und unmissverständlich ausformuliert ist und klar darstellt, was bei einer Annahme geschehen soll.
  3. Formvorschriften und Abschnitte, die für ein Meinungsbild verpflichtend sind:
    1. Der Start- und Endtermin muss über die Vorlage:Meinungsbild-Box oben im Meinungsbild festgelegt werden
    2. Es muss klar dargestellt werden, wer der Initiator / die Initiatoren, sowie die Unterstützer sind und wann sie sich eingetragen haben
    3. Die Zahl der bisher eingetragenen Unterstützer, die per <onlyinclude> auf die Meinungsbild-Hauptseite übertragen wird, muss vorhanden sein. Andere <onlyinclude>-Tags auf der Meinungsbildseite sind unzulässig, da sonst diese Einbindung gestört wird
    4. Es muss eine Beschreibung der aktuellen Situation und des damit verbundenen Problems stattfinden
    5. In einem Abschnitt muss der Vorschlag zur Problemlösung, über den abgestimmt werden soll, gemäß Absatz 2 dargestellt werden
    6. Es muss Platz für eine formale und inhaltliche Abstimmung sowie deren Auswertung geben
  4. Diskussionen zum Meinungsbild finden nicht auf der Meinungsbildseite, sondern deren Diskussionsseite statt. Eine kurze Begründung der eigenen Stimmabgabe ist erwünscht, jedoch nicht Pflicht. Mehr als zwei Kommentare zu anderen Stimmabgaben sollten unterbleiben und stattdessen auf die Diskussionsseite verschoben werden.

Abstimmung

  1. Die Abstimmung ist untergliedert in zwei Einheiten: Eine formale und eine inhaltliche Abstimmung.
  2. In der formalen Abstimmung wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Sie ist somit kein Ausdruck der Zustimmung oder Ablehnung des Vorschlags!
    1. Es kann gewählt werden zwischen Pro (Annahme), Contra (Ablehnung) und Enthaltung.
    2. Jeder stimmberechtigte Nutzer hat dabei eine Stimme.
    3. Die formale Gültigkeit ist erreicht mit einer einfachen Mehrheit. Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit.
  3. Die inhaltliche Abstimmung entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Vorschlags. Über die Stimmanzahl jedes Teilnehmers (mindestens eine Stimme), die erforderliche Mehrheit (unter Berücksichtigung von Absatz 4) und die Abstimmungsmöglichkeiten entscheidet der Initiator. Eine der vorgeschlagenen Optionen muss jedoch stets der Status quo sein.
  4. Meinungsbilder, für die eine Zweidrittelmehrheit bei der inhaltlichen Abstimmung notwendig sind, sind grundsätzliche organisatorische Fragen, die einen der folgenden Punkte betreffen oder ähnlich weitreichende Auswirkungen haben:
    1. Benutzerrechte und deren Vergabe/Entzug
    2. Regelungen zu Benutzersperren
    3. Wahlverfahren und Meinungsbild-Regeln
    4. Revert eines vorausgegangenen MBs
    5. Änderungen von Grundprinzipien und -regeln, wobei deren Wesensgehalt unveränderbar ist
    6. Erscheinungsbild und Funktionalität der Wikipedia
    7. Einführung neuer technischer Funktionen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nutzer haben
  5. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
  6. Die Laufzeit der Abstimmung muss mindestens zwei und darf höchstens sechs Wochen betragen.
  7. Ein Meinungsbild ist ungültig, wenn insgesamt nicht mehr als 100 stimmberechtigte Nutzer an ihm teilgenommen haben.
  8. Sowohl der Zeitplan als auch die Modalitäten der Auswertung müssen den Abstimmenden vor Beginn des Meinungsbildes auf der Verfahrensseite verbindlich mitgeteilt werden. Inhaltliche Änderungen und Änderungen von Zeitplan oder Auswertungsmodalitäten nach Beginn der Abstimmung sind unzulässig.
  9. Nach Abschluss des Meinungsbildes darf nichts mehr an den Stimmen oder am Inhalt des Meinungsbildes geändert werden. Das Ergebnis wird anschließend auf Wikipedia:Meinungsbilder und in der Vorlage:Beteiligen bekanntgegeben. Üblicherweise findet die Auswertung eines abgeschlossenen Meinungsbildes nicht durch den Initiator statt. Wurde die Mustervorlage verwendet, wird sie ganz automatisch vorgenommen.

Stimmberechtigung

Folgende Kriterien müssen gemäß Wikipedia:Stimmberechtigung zum Start des Meinungsbildes von den Teilnehmern erfüllt sein. Maßgeblich für die allgemeine Stimmberechtigung ist stets der Startzeitpunkt des Meinungsbildes; Benutzer, die erst im Verlauf eines Meinungsbildes Stimmrecht erlangen, sind für dieses nicht stimmberechtigt.

Stimmberechtigt für MBs sind

Hier erfährst Du, ob Du stimmberechtigt bist
Alternativ: Differenzierter Überblick über die genaue Zahl und Art deiner Edits

Anmerkungen

  1. Siehe dazu Wikimedia:Policies und Wikimedia:Terms of Use/de
  2. Die vorstehenden Regelungen wurden im Meinungsbild Wikipedia:Meinungsbilder/Unterstützer zum Start von Meinungsbildern II festgelegt.
  3. Die vorstehenden Regelungen wurden im Meinungsbild Unterstützer zum Start von Meinungsbildern festgelegt.