Wikipedia Diskussion:4. Foto-Workshop/Programm

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Photoshop-Einsteigerkurs

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Ich traue mich das kaum zu fragen.... aber aufgrund verschiedener sichtbarer und unsichtbarer Diskussionen erkenne ich eine gewisse Notwendigkeit, Grundkenntnisse in Photoshop zu vermitteln. Daß Aka oder Smial dabei einschlafen werden, steht außer Frage. Das kann auch gern im kleinen Kreis im Hotel oder sonstwie geschehen. Gehe ich richtig in der Annahme, daß sich einige gestandene Fotografen nur nicht trauen, das auszusprechen? Falls ich mich irre - mea culpa! --RalfRBerlin09 00:13, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Muss es Photoshop sein? Ich meine: Dinge wie Kontrast anpassen, Tonwertkorrektur, geraderücken etc. sind ja bei Photoshop quasi gleich gelöst wie bei PaintShop/Gimp/etc... Die Gradationskurven und Histogramme sehen genauso aus, sind nur woanders im Menü. Will sagen: Es sollte eher um die grundlegenden Techniken gehen und nicht zu anwendungsspezifisch werden. Ich möchte es einfach nochmal anmerken: Photoshop ist vermutlich zurecht Marktführer, aber halt auch ein schweineteures Stück Software, das einfach nicht jeder hat. Grüßle. --gnu1742 09:20, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wir könnten die beiden auch vergleichen. Bringe PSE eh auf dem Rechner mit, im Umfang und Preis übershcaubar und für die Standards völlig ausreichend. -- Martina Nolte Disk. 20:21, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Zum Vergleich könnte ich dank eines früheren Arbeitgebers noch Corel Paint Shop Pro X (in der bereits zwei Mainreleases älteren Version 10) bieten. -- Cecil 23:10, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe noch PhotoStyler 1.0 von 1991 hier, einer der Vorläufer von Photoshop. Da siehts in den Gradationskurven ähnlich aus wie heute. Allerdings hat sich von Photoshop CS2 zu CS3 in den Manipulationsmöglichkeiten sehr viel geändert. Was seit etwa 10 Jahren in allen Programmen quasi gleich funktioniert, ist vollkommen übern Haufen geworfen worden. Ein Vergleich verschiedener Programme ist ducrchaus auch sinnvoll. Es muß nicht gleich das sauteure Protoshop sein, die Elements-Version, die mit vielen Kameras gratis geliefert wird, kann auch schon ne Menge. --RalfRBerlin09 17:23, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ja, das meinte ich mit Bringe PSE eh auf dem Rechner mit.. Ich finde nämlich auch, das "kleine" Elements reicht vollauf. -- Martina Nolte Disk. 17:30, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe gestern das CS3 auf meinen Eee installiert. Läuft zwar anständig aber nun ist die Kiste auch "voll", ich würde bei diesem Rechner auch lieber PSE nehmen. Für die erweiterten Funktionen gibts durchaus ernstzunehmenden Ersatz (das bringe ich alles auf DVD mit). --RalfRBerlin09 11:28, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

FYI: Im aktuellen c't-Sonderheft 'Digitale Fotografie' sind diverse PS-GIMP-Vergleiche, Workshops etc. [1] -- Gnu1742 09:24, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich werde versuchen, mir das zu besorgen. Ich sammle auch schon fleißig Literatur zum Thema. Mit Peter werde ich klären, ob wir kopieren oder scannen können - wenn nicht, mache ich einiges vorher fertig. --RalfRBerlin09 14:09, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Falls du es nicht besorgt hast: Ich habe es. Ich finds im gewohnt guten c't-Stil geschrieben und brings einfach mal zur allgemeinen Lektüre mit. --Gnu1742 15:18, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten

das Thema Lizenzen...

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...wurde von mehreren Teilnehmern als Wunsch an mich herangetragen. Ich wollte dieses brisante Thema eigentlich nicht im Workshop haben, wir werden es aber irgendwann thematisieren. --RalfRBerlin09 17:30, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wobei wir da bedacht zu Werke gehen sollten. Angesichts der Teilnehmerliste und einiger in der Wikipedia bisher ausgetragener „Diskussionen“ gibt es da ja ein ziemliches Konfliktpotential und ich würde mir wünschen, dass da nicht das ganze Treffen darunter leidet. -- Gruß, aka 23:49, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ja, volle Zustimmung! Kurz, sachlich und dann ab zum nächsten Thema. --RalfRBerlin09 23:58, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten
...mit der Bitte, dass das Thema sofort abgebrochen wird, falls es wider Erwarten doch hitzig werden sollte. Ich habe Vertrauen in den Willen aller stärker Involvierten, diesen Punkt wirklich einmal sachlich durchzuXen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es mitunter bei ähnlichen Punkten zu einer Eigendynamik kommt, die der Sache und dem Klima nicht zuträglich ist. Grüßle, --Gnu1742 11:15, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Bundesarchiv

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Dies empfinde ich ebenfalls als ein brisantes Thema. Wenn keine Einwände bestehen, würde ich gern kurz die Meinung der Teilnehmer zu dieser tollen Bilderspende erfahren. --RalfRBerlin09 17:30, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Gerne. Das ist aber IMHO ein Punkt, der wirklich in so einer Kurzrunde angesprochen werden kann. --Gnu1742 11:16, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

HDR

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Beispiel für ein HDR-Bild mit Wellen (von Software erkannt): [2].

Rob IrgendwerBlamiere dich täglich! 18:13, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Programme für Tiefenschärfeerweiterung (und mehr)

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FixFoto (Shareware) -- Martina Nolte Disk. 18:22, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Und en:CombineZM .--Kolossos 22:03, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

CC-Lizenzen

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Auf speziellen Wunsch: der Link auf den Lizenztext der CC-BY-SA-3.0-DE. --Rotkraut 21:52, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Danke bekomme es aber gerade nicht hin. Tschüß --Ra Boe sach watt 22:41, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Danke auch von mir!
@jha: eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse ... beifügen. -- Martina Nolte Disk. 23:04, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wer hat beim RA Arne Trautmann aufgepasst?

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Und sich den BGB Paragrafen zum Thema Eigentumsrecht gemerkt? Also das Ding, weswegen man als Fotograf eine Abmahnung kassieren kann wenn man einen fremde Gegenstand fotofiert hat, obwohl dieser nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Ich wollte ihn mir aus gegebenen Anlass mal zu Gemüte führen. --Kolossos 22:15, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ohne Gewähr: § 823 BGB i.V.m. § 1006 (??? § 1003?). Besten Gruß, Rob IrgendwerBlamiere dich täglich! 22:52, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich weiß nicht, ob das passt. Mir ist aber auch klar, dass die Frage etwas schwierig ist. --Kolossos 09:10, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich hab hier auf Arbeit zwar keine aktuelle BGB-Ausgabe, aber der 823er ist die Schadenersatzpflicht - soweit so gut. Dort heißt es ja "Wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet."
Das Anhängsel mit dem 1000er-Paragraphen ist - soweit ich das jetzt mit meinem rudimentären BGB-Wissen von dermaleinst überblicke - nur in Bezug auf "Besitzer/Eigentümer" zu sehen. Der Vorgang an sich ist nichts weiter als die sogenannte "Haftpflicht" gem. BGB: Wer jemand anderen einen Schaden anrichtet ("...Recht verletzt") muss den anderen (finanziell) so stellen, als hätte der Rechtsbruch nicht stattgefunden.
Damit passt das imo schon. Ich hoffe, das hilft. --Rob IrgendwerBlamiere dich täglich! 09:36, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten