Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/J budissin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von J budissin
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Fragen an die Kandidaten

Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 15:08, 29. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Dann bekommst du natürlich auch ein paar Antworten:
  1. Nein, im Gegenteil. Auch in der Probezeit sollte das Schiedsgericht möglichst in allen Bereichen eingesetzt werden, für die es vorgesehen ist. Das ist für mich eigentlich selbstverständlich, schließlich geht es darum, die Möglichkeiten des neuen Instruments auszutesten und einen Weg für die planmäßige Anwendung vorzuzeichnen.
  2. Ich kenne einzelne Verfahren aus en.wp und fr.wp nur ansatzweise, da ich dort eher oberflächlich involviert bin. Meiner Meinung nach wird ArbCom jedoch sowohl methodisch als auch in vielen anderen Beziehungen eher wenig Ähnlichkeit mit unserem Schiedsgericht haben, so wie die beiden Enzyklopädien im Allgemeinen sehr verschieden sind.
  3. Meiner Meinung sollte es durch ein Meinungsbild mit entsprechend erhöhten Stimmberechtigungskriterien legitimiert werden.
  4. Das es Menschen gibt, die nicht mit mir klarkommen, ist gegeben. Sollte es begründete Einwände gegen meine Beteiligung an einem Verfahren geben (z.B. aufgrund von Befangenheit) bzw. sollte ich selbst diese Einwände haben, werde ich mich nicht tiefgreifend involvieren.
  5. Nein, aber sie dürfen. Im Ernst: Ins Schiedsgericht werden aus der Natur der Sache nur Leute gewählt, die der Gemeinschaft einigermaßen bekannt sind und bezogen auf das Projekt ihre Qualitäten ständig beweisen. Ich denke, das reicht als Kriterium.
  6. Die Frage (oder Sorge) kann ich nicht nachvollziehen. Das muss schon jeder mit sich selbst ausmachen.
Vielen Dank für die Fragen. Gruß, j.budissin+/- 18:29, 29. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Weitere Fragen

Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  • Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  • Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  • Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 18:40, 29. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Willkommen, ich hab dich schon erwartet.
  • Hab ich.
  • Hab ich teilweise, halte ich aber bei allgemeiner Konflikterprobtheit nicht für unbedingt notwendig.
  • Wie eins. Ob sich das natürlich immer umsetzen lässt, wird sich zeigen. Ich gehe allerdings davon aus, dass ohnehin nur Leute gewählt werden, die sich in der Hinsicht bereits bewährt haben.
  • Wenn ich mich richtig einschätze, dürfte das kein großes Problem darstellen.
Für längere Antworten sind mir die Fragen ehrlich gesagt nicht ausreichend. Gruß, j.budissin+/- 18:57, 29. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hätte da auch eine Frage

Bei dem traurigen Schauspiel Realität übertrifft Parabel hattest du ja auch eine kleine Nebenrolle, indem du Konto Benutzer:Ae&Ta mit der Begründung: "Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar" gesperrt hast [1]. Kate sagt aber etwas anderes! Glaubst du noch immer, dass du für den Posten eines "Schiedsrichter" geeignet bist?

PS: Warum hast du auch das Konto gelöscht? Waren da Sachen angeführt, die dem Ansehen von Wikipedia zuwiderlaufen, oder gar ungesetzliche Äußerungen?

Dies war ein Beitrag des arbeitsteiligen Konto AnalytikerIn, welches als vogelfrei erklärt wurde und wird daher überbracht von -- Replyentry 00:50, 4. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Kurze Antworten: 1. sagt Kate nichts über den Willen zur enzyklopädischen Mitarbeit aus, der sich anhand der Benutzerbeiträge (die man sich übrigens auch anschauen kann) nicht erkennen ließ. 2. werde nicht ich entscheiden, ob ich für eine Mitarbeit am Schiedsgericht geeignet bin, sondern die Gemeinschaft. Daher werde ich die Frage nicht beantworten. Und 3. kann man keine Konten löschen. -- j.budissin+/- 12:52, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Dann hätte ich zu 3 auch mal eine Frage: warum hast du auch die Benutzerseite gelöscht? War sie beleidigend? -- Simplicius 01:02, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Wenn ich einen Benutzer sperre, lösche ich danach seine Benutzerseite und setze den entsprechenden Baustein. Das sollte dir eigentlich bekannt sein. Gruß, j.budissin+/- 06:53, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Nö, sollte mir das bekannt sein? Ich sehe ellenlange Versionhistorien bei einigen unserer legendärsten Problemfälle, siehe Benutzer:HansBug, Benutzer:Thomas7, Benutzer:Mutter Erde.
Bislang kenne ich auch nur die Regelung „Zur Sperrung von IPs, Vandalen und eindeutig missbräuchlich eingesetzten (Mehrfach-)Accounts ist kein Antrag nötig;“ - wo ist da der genaue Kontext in deiner Sperrbegründung „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar“? -- Simplicius 15:34, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Kommt eben immer drauf an, was man als Missbrauch ansieht. Wenn ich eine offensichtliche Sockenpuppe habe, die als Account nur geschaffen wurde, um provokante und dem Sinn des Projektes (der Erstellung einer Enzyklopädie) hinderliche Diskussionen anzufangen und durchzufechten, halte ich das für einen Missbrauch. In diesem Sinne ist meine Sperrbegründung zu verstehen. Wer nicht dazu beitragen will, eine Enzyklopädie aufzubauen, der muss das auch nicht tun. Wer andere daran hindert, hat hier nicht unbedingt etwas zu suchen. Die Löschung von Benutzerseitenhistorien ist natürlich nicht unbedingt notwendig, allerdings spricht in vielen Fällen (m.E. auch in diesem) nichts wirklich dagegen. Gruß, j.budissin+/- 15:47, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Mißbrauch ist zum Beispiel der doppelte Einsatz der Stimme bei Abstimmungen. Der Rest ist individuelle Interpretation, also auch etwas mit Diskussionsbedarf. Vandalismus lag hier nicht vor. Wer Diskussionen darüber als hinderlich ansieht, der sollte seine Motivation fürs Schiedsgericht mal überprüfen. -- Simplicius 17:46, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Nun, eben darum gibt es ja eine Wahl. Damit du (was du ja auch getan hast) dich gegen mich als Kandidaten entscheiden kannst, wenn du mit meiner Auffassung z.B. von Missbrauch nicht einverstanden bist. Gruß, j.budissin+/- 20:10, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:21, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Da ich in den Fall mehr oder weniger direkt involviert bin (siehe eins drüber), würde ich mich wohl zunächst mit einem Urteil zurückhalten. Gruß, j.budissin+/- 06:54, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten