Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2009/Elop

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Diese Diskussionsseite dient dem kritischen Austausch mit dem Kandidaten im Hinblick auf die hiesige Kandidatur. Dabei ist jede sachbezogene Frage und jeder kritische Hinweis willkommen.
Wer demgegenüber lieber abenteuerliche Gerüchte streuen möchte, der mache es sich im bereits eröffneten Unterforum Nebelkerzen bequem. Elop 18:26, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

SGO[Quelltext bearbeiten]

Frage an den Kandidaten: In den letzten Wochen ist ja gelegentlich über so 'ne Art "Richtlinien für Schiedsrichter" diskutiert worden. Denkst du, eine festgelegte, aber nicht zu bürokratische Schiedsgerichtsordnung könnte die Zusammenarbeit der Schiedsrichter erleichtern? Hybscher 07:57, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Grüß Gott, Hybscher!
Ich denke, solange sie gut nachvollziehbar ist und Transparenz schafft, ist eine - nicht zu komplizierte - SG-Ordnung sicher dienlich. Den Entwurf von Waugsberg hatte ich mir mal komplett durchgelesen und für schlüssig befunden.
Auch für nicht ganz unwichtig halte ich ein Festschreiben der jeweiligen Kompetenzen des SG. Das können die SR natürlich nicht unter sich ausmachen. Ich erwähnte auf der Vorderseite ja z.B., daß ich ein Vetorecht der einzelnen SR in abgebügelten SPs oder APs für sinnvoll hielte.
Andererseits glaube ich in dem Punkte, daß die Adminschaft auch formlos damit einverstanden sein könnte und ein entsprechendes Veto von einem ihrer Vertreter umgesetzt würde.
Aber es gibt ja noch so einige Kompetenzen, die man regeln sollte, da wäre ein legitimierendes Gesamt-MB vielleicht ganz gut. Z.B. Sperrbemessung bei Wiederkehrern/eskalierenden Sperren.
Bislang bekam das SG gar nicht so viele, dafür aber bereits hoffnungslos vergurkte Fälle. Weniger Arbeit hätte es gehabt, wäre es zwar doppelt so oft, aber zeitiger als unabhängiges Gremium angerufen worden.
Beispielsweise hätte man (durchaus auch ich selber) im T/U-Fall bereits Ende Juli gemäß diesem Vorschlag das SG anrufen können, das dann eine Regel beschlossen hätte. Stattdessen aber wartete man ab, bis erst einmal deutlich später einer der Betroffenen selber einen Antrag an das SG stellte, und ließ das SR sich selber zerfleischen.
Schließlich brachte dann Mitte Oktober ein (von mir geschätzter) bereits zurückgetretener SGler hier einen entsprechenden, aber deutlich unklarer formulierten Antrag in ein mäßig durchdachtes MB, wo er formal gar nicht zu den möglichen Optionen hätte zählen dürfen.
Und unterm Strich ist bis heute im Fall nichts gelöst ...
LieGrü, --Elop 13:25, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Konstruierter Fall[Quelltext bearbeiten]

Ich konstruiere mal einfach einen Fall: Mich interessiert dabei wie Du den angehen und welche Richtlinien und Regeln Du zu Rate ziehen würdest. Der Fall ist ausgedacht, aber die Wortwahl ist Absicht (das nur als kleiner Hinweis):

  • Benutzer A wurde vor einem Jahr infinit gesperrt, die Sperrbegründung lautete: „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“. Der Benutzer trägt dem SG vor, daß er damals ganz ungerechtfertigt gesperrt wurde, denn er habe sich sehr wohl um die Ezyklopädie und ihren Ausbau emsig bemüht und innerhalb von 8 Monaten insgesamt 100 Artikel aus dem Themengebiet des Portals XY angelegt.
  • Nun seien es vor allem die Nutzer B und C des Portals XY gewesen, die ihn mit fiesen Maßnahmen wie Löschanträgen und Dauerdiskussionen gepiesackt hätten, ihm andauernd völlig ungerechtfertigt auf der VM Edit-Wars vorgeworfen und dann auch noch den – inzwischen allerdings inaktiven Admin D – auf ihn angesetzt hätten, um mit immer weiteren Eskalationen der Sperrzeiten sein (= As) Sperrlog zu füllen. Er weist hier eindringlich darauf hin, daß die Edit-Wars immer von B und C ausgingen, denn die hätten ihn in die Sperrung treiben wollen, weil sie neidisch auf seine viele Artikel waren. Der Admin D habe darüberhinaus mit den Kollegen E, F und G eine Admin-Mafia gebildet, was man sehr gut daran sehen könne, daß sämtliche APs gegen diese wahren Projektschädlinge sofort gelöscht und niemals archiviert wurden.
  • Daraufhin habe A, um seinen guten Willen zu zeigen, einen VA mit den Portalmitarbeitern B, C und M eröffnet, der aber von den drei Portalmitarbeitern ausschließlich dazu genutzt wurde seine (des Antragstellers A) enzyklopädisch wertvolle Beiträge mieszumachen und nur und ausschließlich darauf herumzureiten, daß er nicht genug Quellen in seinen Artikeln angegeben habe. Der VA sei schließlich eingeschlafen, weil B, C und M immer nur auf den angeblich mangelhaften, in Wahrheit aber von anerkannten Fachleuten stammenden Quellen herumgeritten, der Vermittler total parteiisch gewesen sei und As ehrliche Bemühungen um den Ausbau des Themengebiets von irgendwelchen Störern andauernd mit „unbequellter Müll“ und „Trollerei“ abgetan worden seien.
  • Schließlich sei A ausgerastet und habe im Affekt einen Löschantrag auf das Portal XY gestellt, sei deswegen von seinem hartnäckigen Verfolger C ohne Warnung und Ansprache auf der VM gemeldet worden und von dem ihm schon von vielen absolut überzogenen gegen ihn (= A) verhängten Sperren bekannten Admin-Blockwart D infinit gesperrt worden.
  • A gibt zu, daß er danach noch mehrere Monate unter IP und neu eröffneten Accounts mit absichtlichen Trollbeiträgen und Störmanövern das Portal XY aufgemischt hat, was wohl – das will er reumütig bekennen – dazu führte, daß sich die Portalmitarbeiter in die Haare gekriegt und schlußendlich der seit Jahren aktive Autor B schließlich entnervt aus dem Portal und der WP verabschiedet hat. Jetzt endlich sei also dieser Fiesling B weg und daher bittet A darum das sein Account entsperrt wird. Er habe inzwischen zwar einen neuen Account und arbeite in einem ganz anderen Themengebiet produktiv mit (bekomme sogar hin und wieder Lob für seine ausgezeichnete Arbeit), wird aber diesen neuen Account nicht offenlegen.
  • A möchte jetzt unter seinem alten Account rehabilitiert werden. Ob er wieder im Portal XY mitarbeiten wird, weiß er noch nicht. Er wird das Portal aber wohlwollend beobachten und sich evtl. für eine Mitarbeit entscheiden, um seine damals gelöschten Artikel wieder einzustellen.

Wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Gruß --Henriette 09:14, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Liebe Henriette,
ohne den Fall genau studiert zu haben:
das ist keine schlechte Idee von Dir, den Kandidaten mal sowas vorzulegen.
Heute war ein ziemlicher Streßtag für mich und morgen dürfte auch einer werden, aber spätestens zum WE werde ich mir Gedanken gemacht haben.
LieGrü, --Elop 19:55, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Lass' Dir ruhig Zeit :) --Henriette 22:40, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Auswertung[Quelltext bearbeiten]

So, jetzt habe ich mal etwas Luft, mich um den Fall zu kümmern.

Da wir weder über Difflinks (haben die Antragsteller und -gegner beizusteuern, nicht das SG) verfügen und nicht mit Antworten der Beteiligten auf Nachfragen des SG zu rechnen ist, beschränke ich mich zunächst mal auf Auswertungshinweise, die ich nach jedem Unterpunkt einfüge. Ich gehe davon aus, daß A für Äußerungen ausschließlich auf der SG-Seite temporär freigeschaltet wäre.

  • Benutzer A wurde vor einem Jahr infinit gesperrt, die Sperrbegründung lautete: „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“. Der Benutzer trägt dem SG vor, daß er damals ganz ungerechtfertigt gesperrt wurde, denn er habe sich sehr wohl um die Ezyklopädie und ihren Ausbau emsig bemüht und innerhalb von 8 Monaten insgesamt 100 Artikel aus dem Themengebiet des Portals XY angelegt.
    • → Bereits den spärlich vorhanden Indizien folgend (wäre natürlich zu prüfen) spricht wohl einiges dafür, daß A durchaus einen erkennbaren Willen zur enzyklopischen Mitarbeit gehabt hatte. Insofern wäre gegebenenfalls rügend festzuhalten, daß der sperrende Admin bei der Sperrung - ungeachtet der Frage der Berechtigung der Sperre - nicht seiner Sorgfaltspflicht in der Sperrbegründung nachgekommen war.
      Einzig für den (nachzuprüfenden) Fall, daß A zum Zeitpunkt der Sperre bereits für einen erheblichen Zeitraum nicht enzyklopisch gearbeitet haben sollte, wäre der Sperrgrund halbwegs zutreffend.
      • (Hier zeigt sich indes, daß die Wikipedia hier einer hinreichend legitimierten Vorgabe bedarf, wie lange ein ursprünglich enzyklopisch arbeitender User tatsächlich (fast) ausschließlich vandalierend und sabotierend unterwegs gewesen sein soll.)
  • Nun seien es vor allem die Nutzer B und C des Portals XY gewesen, die ihn mit fiesen Maßnahmen wie Löschanträgen und Dauerdiskussionen gepiesackt hätten, ihm andauernd völlig ungerechtfertigt auf der VM Edit-Wars vorgeworfen und dann auch noch den – inzwischen allerdings inaktiven Admin D – auf ihn angesetzt hätten, um mit immer weiteren Eskalationen der Sperrzeiten sein (= As) Sperrlog zu füllen. Er weist hier eindringlich darauf hin, daß die Edit-Wars immer von B und C ausgingen, denn die hätten ihn in die Sperrung treiben wollen, weil sie neidisch auf seine viele Artikel waren. Der Admin D habe darüberhinaus mit den Kollegen E, F und G eine Admin-Mafia gebildet, was man sehr gut daran sehen könne, daß sämtliche APs gegen diese wahren Projektschädlinge sofort gelöscht und niemals archiviert wurden.
    • → Das SG tut gut darin, alle wertenden Formulierungen erst einmal zu ignorieren. Hinweise auf (angebliche) vorherige Provokationen - die per Difflinks zu belegen wären - wären in diesem Falle höchstens relevant, wollte man jede alte Temporärsperre prüfen. Das ist jedoch nicht die Aufgabe des SG zu diesem Zeitpunkt. Schließlich handelt es sich ja nicht um den Antrag, die einst tätig gewordenen Admins zu sanktionieren.
  • Daraufhin habe A, um seinen guten Willen zu zeigen, einen VA mit den Portalmitarbeitern B, C und M eröffnet, der aber von den drei Portalmitarbeitern ausschließlich dazu genutzt wurde seine (des Antragstellers A) enzyklopädisch wertvolle Beiträge mieszumachen und nur und ausschließlich darauf herumzureiten, daß er nicht genug Quellen in seinen Artikeln angegeben habe. Der VA sei schließlich eingeschlafen, weil B, C und M immer nur auf den angeblich mangelhaften, in Wahrheit aber von anerkannten Fachleuten stammenden Quellen herumgeritten, der Vermittler total parteiisch gewesen sei und As ehrliche Bemühungen um den Ausbau des Themengebiets von irgendwelchen Störern andauernd mit „unbequellter Müll“ und „Trollerei“ abgetan worden seien.
    • → Dieser gescheiterte VA könnte (je nach Durchsicht) zwar die Verfahrenheit der Situation bestätigen, dürfte für den Antrag aber nicht von Belang sein. Höchstens wäre sein erfolgloses Stattgefundenhaben ein Grund für die Annahme des Falles.
  • Schließlich sei A ausgerastet und habe im Affekt einen Löschantrag auf das Portal XY gestellt, sei deswegen von seinem hartnäckigen Verfolger C ohne Warnung und Ansprache auf der VM gemeldet worden und von dem ihm schon von vielen absolut überzogenen gegen ihn (= A) verhängten Sperren bekannten Admin-Blockwart D infinit gesperrt worden.
    • → Hier wäre D zu befragen, was der tatsächliche Sperrgrund gewesen sei. Entscheidungsrelevant wäre auch die Frage, ob es zu jenem Zeitpunkt bereits eine Sperrprüfung gegeben habe, in der A ja eine substantiierte Begründung hätte einfordern können.
      Kann der Fall nicht näher überprüft werden - etwa weil D gar nicht mehr aktiv wäre und auch z.B. und C nichts entsprechend Belastendes beitragen sollte - wäre festzustellen, daß jene Sperre zunächst als unwirksam anzusehen wäre und entsprechend aufzuheben (beachte den Konjunktiv: hätte auf Antrag aufgehoben werden müssen).
      Für den PA "Blockwart" sollte das SG eine z.B. eintägige Sperre für A auszusprechen. (Modalitäten dieser Sperre je nach Urteil!)
  • A gibt zu, daß er danach noch mehrere Monate unter IP und neu eröffneten Accounts mit absichtlichen Trollbeiträgen und Störmanövern das Portal XY aufgemischt hat, was wohl – das will er reumütig bekennen – dazu führte, daß sich die Portalmitarbeiter in die Haare gekriegt und schlußendlich der seit Jahren aktive Autor B schließlich entnervt aus dem Portal und der WP verabschiedet hat. Jetzt endlich sei also dieser Fiesling B weg und daher bittet A darum das sein Account entsperrt wird. Er habe inzwischen zwar einen neuen Account und arbeite in einem ganz anderen Themengebiet produktiv mit (bekomme sogar hin und wieder Lob für seine ausgezeichnete Arbeit), wird aber diesen neuen Account nicht offenlegen.
    • → Die Störmanöver und Trollbeiträge als IP oder Sockenpuppe hätten offenbar eine in(de)finite Sperre gerechtfertigt. Das führt zumindest dazu, daß die Diskussion über die Aufhebung der durch D vergebenen Sperre in keinem der denkbaren Fälle eine reine Formsache wäre - selbst wenn die ursprüngliche Rechtmäßigkeit nicht geprüft werden könnte oder als nicht gegeben anzusehen wäre.
  • A möchte jetzt unter seinem alten Account rehabilitiert werden. Ob er wieder im Portal XY mitarbeiten wird, weiß er noch nicht. Er wird das Portal aber wohlwollend beobachten und sich evtl. für eine Mitarbeit entscheiden, um seine damals gelöschten Artikel wieder einzustellen.
    • → Grundsätzlich sollte beachtet werden, daß die Freischaltung des ursprünglichen Accounts nicht nur einer "Rehabilitierung" dienen könnte, sondern auch der Transparenz und Überprüfbarkeit. Dieses vor allem dann, wenn konstruktive Beiträge zu erwarten wären.
      • (C dürfte ja ein gewisses Interesse daran haben, A zweifelsfrei als diesen zu erkennen!)

Beschluß[Quelltext bearbeiten]

Dieser Fall sieht ziemlich danach aus, als wäre eine Lösung per Vergleich angeraten und auch praktikabel. Ob C und D (falls noch aktiv) zu den Unterzeichnern gehören würden, wäre noch per vermittelndem Dialog zu klären. Sollten sie gar nicht als Antragsgegner auftreten, wäre das gegenstandslos. Aber auch in dem Falle, daß sie als solche aufträten, könnte ein Vergleich auch ohne ihr Einverständnis beschlossen werden, da es sich in diesem Falle um ein SG-Verfahren zum Abwehr von Gefahr für das Projekt und nicht um die Güterabwägung zwischen Einzelparteien handelt.

Im Namen des Vaters "Volkes" ...[Quelltext bearbeiten]

  1. Es wird im o.a. Verfahren beschlossen, daß die indefinite Sperre von A auf Bewährung aufgehoben wird.
    1. Die Bewährungszeit beträgt drei Monate und kann auf Antrag um weitere 3 Monate verlängert werden, sofern sich Anzeigen für eine Verlängerung ergeben sollten.
    2. Die Aufhebung der o.a. Sperre wird wegen schweren persönlichen Angriffes seitens des Antragsstellers während der SG-Verhandlung um 1 Tag verzögert.
    3. Die Entsperrung wird im Sperrlog mit einem Link auf das hiesige Urteil begründet.
  2. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die durch D am (Datum) ausgesprochene, infinite Sperre als solche rechtmäßig war. Alle beteiligten Parteien erklären sich bereit, darauf zu verzichten, die Rechtmäßigkeit dieser Sperre jemals mehr ab sofort zum Gegenstand einer Debatte zu machen.
  3. Der Vandalismus und die Störmanöver im Bereich des Portals XY seitens des Antragstellers im (Zeitraum, u.U. Aufzählung von Sockenpuppen) wird einvernehmlich als eine infinite Sperre rechtfertigend anerkannt, die mit diesem Urteil auf Bewährung aufgehoben wird.
  4. Der Benutzer N erklärt sich bereit, während der Bewährungszeit als Mediator für A zu fungieren.
    1. (Präzisierung der Mediatorenaufgaben für diesen Fall - könnte auch der Verweis auf ein allgemein anwendbares Mediatorenprogramm für auf Bewährung Entsperrte sein)
    2. N ist hiermit angehalten, bei u.U. auftretenden massiven Problemen im Portal XY während der Bewährungszeit sich umgehend an das SG zu wenden.
      1. In diesem Falle wird das SG gegebenenfalls eskalierende Sperren für A und u.U. weitere Beteiligte beschließen und sich begleitend um deren Bemessung gemäß der (zu erarbeitenden,) allgemeinen Richtlinien über eskalierende Sperren zu kümmern.
        1. U.U. werden gegebenenfalls für andere Beteiligte weitere Mediatoren eingeschaltet
  5. Die Benutzer C, D und A erklären sich bereit darauf zu verzichten, jeglichen Disput zwischen den Beteiligten seit dem (angemessenes Datum) jemals wieder zum Thema aktueller Auseinandersetzungen zu machen.
  • Unterzeichner:
    • SG
    • A
    • Weitere Beteiligte (je nach Anwesenheit und Bereitschaft)
    • Mediator N


Ergänzende Bemerkungen[Quelltext bearbeiten]

Das gesamte obige Urteil ist natürlich völlig an fiktiv von mir interpretierte Charaktäre und Gegebenheiten gemünzt. Dennoch ist gerade ein solcher Vergleich in einer ziemlichen Bandbreite derartige Fälle möglich.

Entscheidend an den exemplarischen Features ist:

  • Ein Vergleich erspart die "Bürokratie" ellenlanger Urteilsbegründungen.
    • Insbesondere kann ein Vergleich einen einvernehmlichen, expliziten Verzicht darauf, Randfelder noch weiter aufzurollen, beinhalten, der dem SG und auch den Beteiligten viel Zeit und Nerv spart.
  • Die Einschaltung eines neutralen Betreuers/Mediatoren kann gerade in Fällen wie dem hiesigen sehr erfolgsversprechend sein.
  • Eine Erklärung bzw. Aufforderung, Schnee von vorgestern ruhen zu lassen, kann sich sehr befriedend auswirken.
  • Eine gewisse Vorläufigkeit (N ist z.B. angehalten, das SG gegebenenfalls nochmal aufzurufen) spart Arbeit. Man muß keine komplexen konkreten Regeln für schlimmstenfalls eintretende Szenarien entwickeln, bevor sich deren Zustandekommen andeutet.
  • Eine Nichtannahme des Falles durch das SG - die, je nach Details, u.U. hätte möglich gewesen sein können - hätte im Nachhinein vermutlich ein Vielfaches mehr an Kräften gebunden.

Man beachte aber, daß das obige Urteil von einer einzigen Person binnen zweier Stunden (und das sollte für ein fiktives Experiment reichen) gebastelt worden ist. Deshalb könnte es durchaus sein, daß sich noch Unzulänglichkeiten eingeschlichen hätten. Mal abgesehen davon, daß die Überprüfung im tatsächlichen Fall vielleicht ganz andere Fakten ergäben hätte als die von mir angenommenen.

10 Schiedsrichter, die sich eine Woche lang nebenher da ihre Gedanken hätten machen und austauschen können, würden da wohl aus dem Volleren schöpfen können.

Sollten sich Fragen ergeben - nur zu!

LieGrü, --Elop 17:52, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Regelungen zum Schiedsgericht[Quelltext bearbeiten]

Weil mir die Idee mit dem "fiktiven Fall" eigentlich recht gut gefällt, möchte ich allen Kandidaten ebenfalls eine hypothetische Frage stellen: Angenommen, Du könntest je eine bindende Regel zum Verhalten der Schiedsrichter und zum Verhalten der Konfliktparteien festlegen - was wäre der Wortlaut dieser beiden Regeln? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:53, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Lieber Cú,
für die Konfliktparteien fiele mir sofort ein Satz ein:
>>Laß den vorgestrigen Schnee im Vorgestern, dann kriegen wir auch den heutigen irgendwann aufgetaut.<<
Für den Schiedsrichter fällt es mir schwerer, einen einzelnen Grundsatz über andere zu stellen. Im Moment wohl am ehesten:
>>Sei mutig!<<
Mutig muß ein SR sein, auch gegen den Willen der Mächtigeren, der lautesten Schreier oder von Momentan-Mehrheiten Gesetze umzusetzen.
Mut gehört auch dazu, unreflektierte Konventionen in der Verfahrensführung zu brechen, um den Problemen der Wikipedia gerechter zu werden als bislang.
Aber für den SR gibt es mehrere andere, vergleichbar wichtige Grundsätze - die ich ja schon anzuführen versucht habe, siehe auch die Vorderseite.
LieGrü,
--Elop 18:58, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten