„Bonus-Malus-Regelung“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Begriff des Verursacherprinzips eingefügt und zwei weitere Beispiel für Deutschland auf Basis von von Holger Rogall "Ökonomie der Nachhaltigkeit: Handlungsfelder für Politik und Wirtschaft"
Zeile 1: Zeile 1:
Unter '''Bonus-Malus-Regelung''' versteht man ein System, das mit positiven und negativen Anreizen das gewünschte Verhalten erreichen möchte und somit eine Art der "Steuerungsfunktion" ausübt.
Unter '''Bonus-Malus-Regelung''' versteht man ein System, das mit positiven und negativen Anreizen das gewünschte Verhalten erreichen möchte und somit eine Art der "Steuerungsfunktion" auf Basis des [[Verursacherprinzip]]s<ref name="Rogall-Nachhaltigkeit">{{Literatur | Autor=Holger Rogall | Titel=Ökonomie der Nachhaltigkeit: Handlungsfelder für Politik und Wirtschaft | Verlag= | Ort=Verlag für Sozialwissenschaften | Jahr=2004 | ISBN=3-8100-4215-3 | Online=https://books.google.de/books?id=XRQjBgAAQBAJ&pg=PA59&lpg=PA59&dq=eeg+bonus+malus&source=bl&ots=y1myqCt_KW&sig=1yKY9qvLANllsX6hQCfd-wl9aPE&hl=de&sa=X&ved=0CEgQ6AEwCGoVChMIhv2Vj8zcxwIVhrYUCh0aww8x#v=onepage&q=eeg%20bonus%20malus&f=false | Zugriff=2015-09-05}}</ref> ausübt.



==Beispiele für Bonus-Malus-Regelungen==
==Beispiele für Bonus-Malus-Regelungen==
===Deutschland===
===Deutschland===
====Bonus-Malus-Regelung im Bereich der Arzneimittelverordnungen====

Die Bonus-Malus-Regelung im Bereich der Arzneimittelverordnungen im deutschen [[Gesundheitswesen]] basiert auf dem [[Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz]] (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist. Es sieht ab 2007 Strafzahlungen für Ärzte vor, wenn diese für bestimmte [[Krankheit]]en festgelegte Tagestherapiekosten überschreiten ([[Malus]]).
Diese Regelung im Bereich der Arzneimittelverordnungen im deutschen [[Gesundheitswesen]] basiert auf dem [[Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz]] (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist. Es sieht ab 2007 Strafzahlungen für Ärzte vor, wenn diese für bestimmte [[Krankheit]]en festgelegte Tagestherapiekosten überschreiten ([[Malus]]).
Verschreiben Ärzte hingegen besonders günstige alternative [[Arzneimittel]] oder verordnen kleinere Dosierungen, so erhält die [[Kassenärztliche Vereinigung]] einen [[Bonus]].
Verschreiben Ärzte hingegen besonders günstige alternative [[Arzneimittel]] oder verordnen kleinere Dosierungen, so erhält die [[Kassenärztliche Vereinigung]] einen [[Bonus]].


Zeile 14: Zeile 15:


Für 2008 haben sich Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt, dass die Bonus-Malus-Regelung entfällt.
Für 2008 haben sich Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt, dass die Bonus-Malus-Regelung entfällt.

====Erneuerbare-Energien-Gesetz====
Im [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] von 2000 ist eine kostendeckende [[Einspeisevergütung]] für Strom aus [[Erneuerbare Energien]] ([[Windenergie]], [[Wasserkraft]], [[Sonnenenergie]] usw.) gesetzlich festgelegt.<ref name="Rogall-Nachhaltigkeit"></ref> Wobei nicht der Bau der Energieerzeugungsanlage bezuschusst wird, sondern nur der tatsächlich erzeugte und eingespeiste Strom bezahlt wird. Das wirtschaftliche Risiko bleibt beim Anlagenbetreiber.
Die Einführung des EEG hat zu einem Boom in der betroffenen Branche geführt. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen können sich besonders [[Erneuerbare-Energien-Gesetz#Sonderregelungen_f.C3.BCr_stromintensive_Unternehmen|stromintensive Unternehmen]] von der [[Erneuerbare-Energien-Gesetz#EEG-Umlage|EEG-Umlage]] teilweise befreien lassen.

====Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz====
Mit dem [[Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz]] von 2002 soll die Investitionssicherheit für bestehende und neue [[Kraft-Wärme-Kopplung]]sanlagen sichergestellt werden. Zusätzlich zur „normalen“ Einspeisevergütung erhalten die Anlagenbetreiber für jede eingespeiste [[Kilowattstunde| Kilowattstunde (kWh)]] einen Bonus<ref name="Rogall-Nachhaltigkeit"></ref>.


===Österreich===
===Österreich===

Version vom 5. September 2015, 08:04 Uhr

Unter Bonus-Malus-Regelung versteht man ein System, das mit positiven und negativen Anreizen das gewünschte Verhalten erreichen möchte und somit eine Art der "Steuerungsfunktion" auf Basis des Verursacherprinzips[1] ausübt.


Beispiele für Bonus-Malus-Regelungen

Deutschland

Bonus-Malus-Regelung im Bereich der Arzneimittelverordnungen

Diese Regelung im Bereich der Arzneimittelverordnungen im deutschen Gesundheitswesen basiert auf dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist. Es sieht ab 2007 Strafzahlungen für Ärzte vor, wenn diese für bestimmte Krankheiten festgelegte Tagestherapiekosten überschreiten (Malus). Verschreiben Ärzte hingegen besonders günstige alternative Arzneimittel oder verordnen kleinere Dosierungen, so erhält die Kassenärztliche Vereinigung einen Bonus.

Die zugrunde gelegten Tagestherapiekosten berechnen sich aus Medikamenten des unteren Preisdrittels und einer angenommenen mittleren Tagesdosis (DDD). Unberücksichtigt bleiben individuelle Besonderheiten, die Schwere der Erkrankung und vorhandene Begleiterkrankungen.

Ärzteverbände kritisierten, dass mit dieser Regelung die Rationierung medizinischer Leistungen belohnt werde und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient durch die Bonusregelung erschüttert werden kann.

Nachdem der Bundesrat gegen diese Regelung den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, wurde der Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt.

Für 2008 haben sich Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt, dass die Bonus-Malus-Regelung entfällt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2000 ist eine kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbare Energien (Windenergie, Wasserkraft, Sonnenenergie usw.) gesetzlich festgelegt.[1] Wobei nicht der Bau der Energieerzeugungsanlage bezuschusst wird, sondern nur der tatsächlich erzeugte und eingespeiste Strom bezahlt wird. Das wirtschaftliche Risiko bleibt beim Anlagenbetreiber. Die Einführung des EEG hat zu einem Boom in der betroffenen Branche geführt. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen können sich besonders stromintensive Unternehmen von der EEG-Umlage teilweise befreien lassen.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von 2002 soll die Investitionssicherheit für bestehende und neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sichergestellt werden. Zusätzlich zur „normalen“ Einspeisevergütung erhalten die Anlagenbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) einen Bonus[1].

Österreich

Bonus-Malus-System bei der KFZ-Haftplichtversicherung

Jeder Zulassungsbesitzer beginnt in der Stufe 9, also bei 100 % der Tarifprämie. Wenn er innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des nächsten Jahres läuft, zumindest einen Schaden verursacht, steigt er pro Schaden um drei Stufen. Fährt er ohne Schaden, verringert sich die Stufe um eins. Die Anpassung der B/M Stufe erfolgt dann zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Es gibt die Möglichkeit, dass der Schaden durch den Versicherungsnehmer selbst bezahlt wird und er so seine Stufe behält. In der Regel zahlt es sich bei einer Schadenshöhe von 150 % der aktuellen Jahresprämie aus. Viele Versicherungsanstalten bieten einen „Freischaden“. Diese Regelung besagt, dass ein Schaden zu keiner Rückstufung führt.


Stufe 0/1 2/3 4/5 6/7 8/9 10/11 12/13 14/15 16/17
Prozent 50 % 60 % 70 % 80 % 100 % 120 % 140 % 170 % 200 %

Die prozentuale Reduzierung der Prämie aufgrund der Bonusstufe kann von Versicherer zu Versicherer abweichen. Die Nachlässe sind in den AKHB (allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) der einzelnen Versicherer enthalten.

Sozialversicherung

Das Bonus/Malus-System stellt ausschließlich auf die Beschäftigung bzw. Beendigung von arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ab. Bei einem Wechsel von einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zu einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber gebührt daher der Bonus. Ebenso ist beim Wechsel von einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zu einer geringfügigen Beschäftigung ein Malus-Betrag zu entrichten.

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Mit 1. Juli 2008 wurde ein Bonus-Malus-System für Neuwagen eingeführt. Fahrzeuge mit über 180 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer zahlen seither einen Malus von 25 Euro, bei Fahrzeugen unter 120 Gramm CO2-Ausstoß gibt es einen Bonus von 300 Euro. Seit 1. Jänner 2010 wird ein Malus von 25 Euro bereits für Fahrzeuge ab 160 Gramm/Kilometer fällig. Einen Bonus von 200 Euro gibt es für jene Fahrzeuge, die die Stickstoff-Grenzwerte und Partikelemissionen unterschreiten.

Pensionssystem

Es gibt einen Abschlag von der Alterspension, wenn man diese vorzeitig bezieht und einen Bonus, wenn man länger arbeitet.

Weblinks

  1. a b c Holger Rogall: Ökonomie der Nachhaltigkeit: Handlungsfelder für Politik und Wirtschaft. Verlag für Sozialwissenschaften 2004, ISBN 3-8100-4215-3 (google.de [abgerufen am 5. September 2015]).