„Polyglycerin-Polyricinoleat“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
InternetArchiveBot hat 1 Archivlink(s) ergänzt und 0 Link(s) als defekt/tot markiert.) #IABot (v2.0.9.2
ZZulV → VO (EG) 1333/2008
Zeile 54: Zeile 54:
[[Datei:Polyglycerin-Polyricinoleat.svg|300px|PGPR]]
[[Datei:Polyglycerin-Polyricinoleat.svg|300px|PGPR]]


wobei, je nach Prozessführung, R = H und/oder Ricinolsäure und/oder Polyricinolsäure sein können.<ref>Das Lehrbuch der Lebensmittelchemie von H.-D. Belitz, W. Grosch und P. Schieberle, 6. Auflage, Springer Verlag, ISBN 978-3-540-73201-3 [https://books.google.de/books?id=r7EMMme5h48C&pg=PA475&lpg=PA475&dq=Polyglycerin-Polyricinoleat&source=bl&ots=nkm734gea_&sig=2mF8B_jo-mMGb7RmvuOmEXs1NL8&hl=de&ei=WOwUSqmaB4LK-Aa0tuDpDA&sa=X&oi=book_result&ct=result Google Books]</ref>
wobei, je nach Prozessführung, R = H und/oder Ricinolsäure und/oder Polyricinolsäure sein können.<ref>{{BibISBN|9783540732013}}</ref>


Eine mögliche Struktur des PGPR sieht wie folgt aus:
Eine mögliche Struktur des PGPR sieht wie folgt aus:
Zeile 61: Zeile 61:


== Verwendung ==
== Verwendung ==
PGPR wird als [[Emulgator]] und [[Stabilisator (Chemie)|Stabilisator]] häufig in Kombination mit [[Lecithin]] verwendet. In der [[Europäische Union|EU]] ist es als [[Lebensmittelzusatzstoff]] der Nummer ''E&nbsp;476'' begrenzt zugelassen, jedoch nur für fettarme Aufstriche sowie Soßen und Süßwaren auf Kakaobasis.<ref>[[ZZulV]] {{Webarchiv|url=https://www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/anlage_4.html |wayback=20180228095029 |text=Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe |archiv-bot=2022-12-28 21:03:46 InternetArchiveBot }}</ref>
PGPR wird als [[Emulgator]] und [[Stabilisator (Chemie)|Stabilisator]] häufig in Kombination mit [[Lecithin]] verwendet. In der [[Europäische Union|EU]] ist es als [[Lebensmittelzusatzstoff]] der Nummer ''E&nbsp;476'' begrenzt zugelassen, jedoch nur für fettarme Aufstriche sowie Soßen und Süßwaren auf Kakaobasis.<ref>{{EU-Verordnung|2008|1333|konsolidiert=2022-10-31}}</ref>


== Sicherheit ==
== Sicherheit ==

Version vom 26. März 2023, 18:16 Uhr

Strukturformel
Strukturformel von PGPR
R = H und/oder Ricinolsäure und/oder Polyricinolsäure
Allgemeines
Name Polyglycerin-Polyricinoleat
Andere Namen
CAS-Nummer 29894-35-7
Monomere/Teilstrukturen Triricinolein
PubChem 9843407
Kurzbeschreibung

klare, hellbraune, viskose Flüssigkeit[2]

Eigenschaften
Aggregatzustand

flüssig[2]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Polyglycerin-Polyricinoleat (PGPR) ist ein erst seit jüngerer Zeit verwendeter Lebensmittelzusatzstoff. Es handelt sich um den Carbonsäureester eines oligomeren Glycerins mit polymerer Ricinolsäure.

Herstellung

Im ersten Schritt wird aus Glycerin mit 2,3-Epoxy-1-propanol (Glycidol) basenkatalysiert oligomeres Glycerin hergestellt.

oligomeres Glycerin

Parallel dazu wird Ricinolsäure intermolekular unter kontrollierter Wärmezufuhr zu Polyricinolsäure verestert.

Darstellung der Polyricinolsäure

Anschließend erfolgt die Veresterung des oligomeren Glycerins und der Polyricinolsäure zum PGPR mit der allgemeinen Strukturformel

PGPR

wobei, je nach Prozessführung, R = H und/oder Ricinolsäure und/oder Polyricinolsäure sein können.[4]

Eine mögliche Struktur des PGPR sieht wie folgt aus:

PGPR mit unterschiedlichen Resten

Verwendung

PGPR wird als Emulgator und Stabilisator häufig in Kombination mit Lecithin verwendet. In der EU ist es als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 476 begrenzt zugelassen, jedoch nur für fettarme Aufstriche sowie Soßen und Süßwaren auf Kakaobasis.[5]

Sicherheit

Hohe Dosierungen dieses Mittels haben in Tierversuchen keine carcinogenen Effekte aufgezeigt, jedoch zu Hypertrophien von Nieren und Leber geführt, deren Ursache vermutlich in der Veränderung der Permeabilität der Darmschleimhaut liegt. Histologische Untersuchungen des Gewebes haben keine Beeinträchtigungen aufgezeigt.[6]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 476: Polyglycerol polyricinoleate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 29. Dezember 2020.
  2. a b c d FDA: GRAS No. 270: Polyglycerol polyricinoleic acid, abgerufen am 25. Oktober 2011.
  3. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  4. Hans-Dieter Belitz, Werner Grosch, Peter Schieberle: Lehrbuch der Lebensmittelchemie. 6. vollständig überarbeitete Auflage. Springer, Berlin / Heidelberg 2008, ISBN 978-3-540-73201-3, doi:10.1007/978-3-540-73202-0.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in der konsolidierten Fassung vom 31. Oktober 2022
  6. Food and Chemical Toxicology, Band 36, 1998, Seiten 747–754: Assessment of the Carcinogenic Potential of Polyglycerol Polyricinoleate (PGPR) in Rats and Mice, M. R. Smith, R. Wilson and P. A. Hepburn doi:10.1016/S0278-6915(98)00056-8