„Geschlechtsinkongruenz“ – Versionsunterschied

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Mit der Neuauflage des ICD hat die [[Weltgesundheitsorganisation]] (WHO) die Entpathologisierung der fehlenden Geschlechtsidentifikation vollzogen. Während im ICD-10 noch von einer „Störung der Geschlechtsidentität“ die Rede ist, hat das in der Folgeversion lediglich den Rang einer Normvariante.
Mit der Neuauflage des ICD hat die [[Weltgesundheitsorganisation]] (WHO) die Entpathologisierung der fehlenden Geschlechtsidentifikation vollzogen. Während im ICD-10 noch von einer „Störung der Geschlechtsidentität“ die Rede ist, hat das in der Folgeversion lediglich den Rang einer Normvariante.
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Psychische Störungen, die als Folge oder Ursache der Genderinkongruenz festgestellt werden, sind nach Kapitel 06, beispielsweise als „6A71.0 [[Depression|Rezidivierende depressive Störung]], gegenwärtig leichtgradige Episode“ zu kodieren.<ref name=":0" />
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=== DSM ===
Im [[DSM-5]] wird anhand der Diagnose Genderdysphorie der anhaltende Leidensdruck in den Fokus gerückt.<ref name=":2" /> Unterschieden wird zwischen Genderdysphorie bei Kindern und Genderdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen. Für beide Altersgruppen ist für die Vergabe eine ausgeprägte Inkongruenz zwischen Geburtsgeschlecht und Gender über mindestens 6 Monate hinweg das wichtigste Kriterium. Außerdem muss, damit die Diagnose gestellt wird, die Inkongruenz ein klinisch bedeutendes Leiden oder eine Funktionsbeeinträchtigung zur Folge haben. Zur Diagnosestellung müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein:


* Ausgeprägte Diskrepanz zwischen Gender und den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen (oder, bei Jugendlichen, den erwarteten sekundären Geschlechtsmerkmalen).
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* Ausgeprägtes Verlagen, die eigenen primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmale loszuwerden (oder, bei Jugendlichen, das Verlangen, die Entwicklung der erwarteten sekundären Geschlechtsmerkmale zu verhindern).
* Ausgeprägtes Verlangen nach den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen des anderen Geschlechts.
* Ausgeprägtes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören (oder einem alternativen Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).
* Ausgeprägtes Verlangen danach, wie das andere Geschlecht behandelt zu werden (oder wie ein alternatives Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).
* Ausgeprägte Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des anderen Geschlechts aufzuweisen (oder die eines alternativen Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).<ref>{{Literatur |Autor=Tristan Marhenke |Titel=Geschlechtsdysphorie |Sammelwerk=Sexuelle Störungen: Eine Einführung |Verlag=Springer Fachmedien |Ort=Wiesbaden |Datum=2020 |Reihe=essentials |ISBN=978-3-658-32169-7 |DOI=10.1007/978-3-658-32169-7_4 |Seiten=59–67}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=American Psychiatric Association |Titel=Diagnostic and statistical manual of mental disorders: DSM-5-TR |Auflage= |Verlag=American Psychiatric Association Publishing |Ort=Washington, DC |Datum=2022 |ISBN=978-0-89042-575-6}}</ref>


== Diagnostik ==
== Diagnostik ==

Version vom 3. Juni 2023, 14:14 Uhr

Der Begriff Gender- oder Geschlechtsinkongruenz beschreibt in den Bereichen der Psychologie und der Medizin einen Zustand, bei dem sich Personen nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Bei der Diagnose eines durch die Inkogruenz hervorgehoben Unbehagens wird auch der Begriff Geschlechts- bzw. Genderdysphorie verwendet.

Geschichte

Eine Einrichtung, die sich schon sehr früh wissenschaftlich mit Normvarianten der Sexualität befasst hat, war das 1919 gegründete Institut für Sexualwissenschaft in Berlin um den Forscher Magnus Hirschfeld. Es wurde 1933 von den Nationalsozialisten geschlossen bzw. zerstört.[1] In den 1950er Jahren konnten Transsexuelle in den USA bereits eine Hormontherapie erhalten. Der Forscher Harry Benjamin erkannte damals, dass Transsexuelle nicht psychisch krank sind, sondern dass ihre Identität von ihrem körperlichen Geschlecht abweicht. 1966 richtete das Johns Hopkins Medical Center eine Gender Identity Clinic ein.[2]

Der Europarat hat in seiner Resolution 2048 vom 22. April 2015 für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Transpersonen die 47 Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, alle Einstufungen als geistige Störungen in nationalen Klassifikationen zu streichen.[3][4] Das Europäische Parlament hatte bereits 2011 die Europäische Kommission und die Weltgesundheitsorganisation aufgefordert, Störungen der Geschlechtsidentität von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die 11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11 per 2018) eine nicht pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen.[5]

Klassifikation

Klassifikation nach ICD-11
17 Zustände mit Bezug zur sexuellen Gesundheit → Genderinkongruenz
HA60 Genderinkongruenz in der Jugend oder im Erwachsenenalter
HA61 Genderinkongruenz im Kindesalter
ICD-11: EnglischDeutsch (Entwurf)

ICD

Mit der Neuauflage des ICD hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Entpathologisierung der fehlenden Geschlechtsidentifikation vollzogen. Während im ICD-10 noch von einer „Störung der Geschlechtsidentität“ die Rede ist, hat das in der Folgeversion lediglich den Rang einer Normvariante. Im ICD-11 ist die vorherige Formulierung „Störungen der Geschlechtsidentität“ ersetzt durch die Bezeichnung „Genderinkongruenz“. Auch ist der Befund nicht mehr als psychische Störung eingeordnet, sondern als „Zustand mit Bezug zur sexuellen Gesundheit“.[6] Unterschieden wird nach dem Lebensalter:

  1. HA60: geschlechtsspezifische Abweichung während der Pubertät oder im Erwachsenenalter (gender incongruence of adolescence or adulthood)[7]
  2. HA61: geschlechtsspezifische Abweichung während der Kindheit (gender incongruence of childhood)[8]

Psychische Störungen, die als Folge oder Ursache der Genderinkongruenz festgestellt werden, sind nach Kapitel 06, beispielsweise als „6A71.0 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichtgradige Episode“ zu kodieren.[6]

DSM

Im DSM-5 wird anhand der Diagnose Genderdysphorie der anhaltende Leidensdruck in den Fokus gerückt.[9] Unterschieden wird zwischen Genderdysphorie bei Kindern und Genderdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen. Für beide Altersgruppen ist für die Vergabe eine ausgeprägte Inkongruenz zwischen Geburtsgeschlecht und Gender über mindestens 6 Monate hinweg das wichtigste Kriterium. Außerdem muss, damit die Diagnose gestellt wird, die Inkongruenz ein klinisch bedeutendes Leiden oder eine Funktionsbeeinträchtigung zur Folge haben. Zur Diagnosestellung müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Ausgeprägte Diskrepanz zwischen Gender und den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen (oder, bei Jugendlichen, den erwarteten sekundären Geschlechtsmerkmalen).
  • Ausgeprägtes Verlagen, die eigenen primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmale loszuwerden (oder, bei Jugendlichen, das Verlangen, die Entwicklung der erwarteten sekundären Geschlechtsmerkmale zu verhindern).
  • Ausgeprägtes Verlangen nach den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen des anderen Geschlechts.
  • Ausgeprägtes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören (oder einem alternativen Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).
  • Ausgeprägtes Verlangen danach, wie das andere Geschlecht behandelt zu werden (oder wie ein alternatives Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).
  • Ausgeprägte Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des anderen Geschlechts aufzuweisen (oder die eines alternativen Gender, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet).[10][11]

Diagnostik

Bei der Feststellung einer Genderinkongruenz sind die psychosexuelle Entwicklung, die Sozialanamnese und der psychische Befund zu ermitteln. Unter anderem ist besonders eine eventuelle Geschlechtsinkongruenz vor der Pubertät zu erfragen. Ebenso sind der Verlauf der Pubertät, eventuelle Diskriminierungserfahrungen, die selbst angestrebten Maßnahmen zur Reduktion einer eventuell bestehenden Geschlechtsdysphorie, sowie die Dauer und Konstanz der Genderinkongruenz von Bedeutung.

Wichtig ist eine Untersuchung auf psychotische oder psychische Störungen. Liegen diese gleichzeitig vor, sollten sie vor eventuellen Maßnahmen zur Transition behandelt werden, da sonst das Risiko des Bedauerns nach ihrer Durchführung ansteigt.[12]

Therapiebedarf im Zusammenhang mit der Genderinkongruenz

Das gesicherte Vorliegen einer Geschlechtsinkongruenz nach ICD-11 oder einer Genderdysphorie nach DSM-V begründet alleine nicht automatisch die Notwendigkeit einer Behandlung. Vielmehr muss sich das Vorgehen am eventuell vorliegenden Beschwerdebild des Einzelfalles orientieren.[13]

Der Weltverband für Transgender Gesundheit (WPATH) wies 2010 erneut darauf hin, dass eine Störung oder Erkrankung nicht den Menschen oder seine Identität beschreibe, sondern etwas, mit dem der Mensch möglicherweise zu kämpfen habe. Transsexuelle, transgender und geschlechts-nichtkonforme Personen gelten demnach nicht als grundsätzlich gestört. Vielmehr sei es das Leiden unter einer eventuell auftretenden Geschlechtsdysphorie, die diagnostiziert und behandelt werden könne.[14]

Da eine „anhaltende Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter häufig mit sozialer Ausgrenzung und psychiatrischen Komorbiditäten wie Depressionen sowie selbstverletzendem und suizidalem Verhalten“ einhergehe, sei, so Annika Specht und ihre Co-Autoren, „eine adäquate Betreuung der Betroffenen ausgesprochen wichtig“.[15]

Der State of the Art in Bezug auf die Behandlung der Genderinkongruenz geht davon aus, dass Trans-Identitäten nicht pathologisch sind. Eine geeignete Behandlung sei multimodal, transitionsunterstützend und berücksichtige Körper, Psyche und soziale Situation von trans Menschen. In Bezug auf eine mögliche somatische Transition solle vermieden werden, als „Gatekeeper“ aufzutreten und stattdessen individualisiert und flexibel vorgegangen werden.[16]

Dabei besteht immer das Dilemma, dass sowohl eine somatische Behandlung, als auch das Nicht-Behandeln irreversible Schäden auslösen können. Sowohl Eingreifen in die Entwicklung, als auch Abwarten muss deshalb sehr gut ärztlich begründet und jede Entscheidung im Einvernehmen partizipativ getroffen werden.[17] Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist das mutmaßliche Fortbestehen (Persistenz) von Genderinkongruenz und Geschlechtsdysphorie. Vor Einsetzen der Pubertät kann über die Persistenz kaum eine Aussage getroffen werden. Nach Einsetzen der Pubertät sind rasche und verzögerte Selbstfindungsprozesse bekannt, auf die unterschiedlich reagiert werden kann.[18]

Häufigkeit

Häufigkeit operativer Maßnahmen zur Transition

Je nach angelegten Definitionskriterium und betrachteter Stichprobe unterscheiden sich die erhobenen Daten zur Prävalenz. Es ist aber von einer in den letzten Jahren gestiegenen Prävalenz der Genderinkongruenz auszugehen.[9] Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages berichtet von einem starken Anstieg der durchgeführten operativen geschlechtsangleichenden Maßnahmen in Deutschland in den letzten Jahren. Geschlechtsangleichende Operationen wurden demnach am häufigsten in der Altersgruppe der 25–35-Jährigen durchgeführt.[19] Der Anteil der Patienten, die geschlechtsangleichende Maßnahmen bereuen, bewegt sich in einer Spanne „von weniger als ein Prozent bis zu 3,8 Prozent“ und damit deutlich unter der Bereuungsrate anderer medizinischer Behandlungen.[19] Sogenannte Detransitionen sind somit äußerst selten.[20]

Siehe auch

Literatur

  • Sophinette Becker: Transsexualität – Geschlechtsidentitätsstörung – Geschlechtsdysphorie. In: HIV & more. Nr. 2, Juni 2012 (hivandmore.de [abgerufen am 31. März 2023]).
  • Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (Hrsg.): S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit. 2019 . awmf.org
  • Geoffrey M. Reed u. a.: Disorders related to sexuality and gender identity in the ICD-11: revising the ICD-10 classification based on current scientific evidence, best clinical practices, and human rights considerations. In: World Psychiatry. Band 13, Nr. 3, Oktober 2016, S. 205–221, doi:10.1002/wps.20354, PMC 5032510 (freier Volltext) – (englisch).
  • Hertha Richter-Appelt, Timo O. Nieder (Hrsg.): Transgender-Gesundheitsversorgung: Eine kommentierte Herausgabe der Standards of Care der World Professional Association for Transgender Health. Psychosozial, Gießen 2014, ISBN 978-3-8379-2424-4 (deutsche Ausgabe der Standards of Care 2012: PDF: 3,8 MB, 138 Seiten auf wpath.org).
  • Hans-Werner Gessmann, Vishal Lohchab: Transidentity, Verlag des PIB, Aichach 2022, ISBN 978-3-928524-82-7, p220

Einzelnachweise

  1. Institut für Sexualwissenschaft. Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V. Forschungsstelle zur Geschichte der Sexualwissenschaft, abgerufen am 5. Dezember 2022.
  2. Geschichte des Transsexualismus. Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V., abgerufen am 5. Dezember 2022.
  3. Parlamentarische Versammlung des Europarates: Resolution 2048 (2015): Discrimination against transgender people in Europe. Straßburg, 22. April 2015 (englisch; PDF: 161 kB, 2 Seiten auf semantic-pace.net).
  4. Christina Laußmann: Europarat: Historische Resolution für die Rechte von Trans*-Personen verabschiedet. In: Magazin.hiv. 23. April 2015, abgerufen am 3. März 2022.
  5. Europäisches Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2010–2011) (2011/2069(INI)). Abschnitt Sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität, Empfehlung Nr. 98. Abgerufen am 25. Februar 2020.
  6. a b ICD-11 in Deutsch - Entwurfsfassung. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), 2022, abgerufen am 3. Dezember 2022.
  7. Weltgesundheitsorganisation (WHO): HA60: Gender incongruence of adolescence or adulthood. ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics (Version 04/2019). In: WHO.int. Abgerufen am 22. Februar 2020 (englisch).
  8. Weltgesundheitsorganisation (WHO): HA61: Gender incongruence of childhood. ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics (Version 04/2019). In: WHO.int. Abgerufen am 22. Februar 2020 (englisch).
  9. a b Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung: S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit. AWMF online, 2018 (awmf.org [PDF; abgerufen am 17. Mai 2023]).
  10. Tristan Marhenke: Geschlechtsdysphorie. In: Sexuelle Störungen: Eine Einführung (= essentials). Springer Fachmedien, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-32169-7, S. 59–67, doi:10.1007/978-3-658-32169-7_4.
  11. American Psychiatric Association: Diagnostic and statistical manual of mental disorders: DSM-5-TR. American Psychiatric Association Publishing, Washington, DC 2022, ISBN 978-0-89042-575-6.
  12. Timo O. Nieder, Bernhard Strauß: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung im Kontext von Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Hintergrund, Methode und zentrale Empfehlungen. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 32, Nr. 02, Juni 2019, ISSN 0932-8114, S. 74–75, doi:10.1055/a-0895-8176 (thieme-connect.de [abgerufen am 17. Mai 2023]).
  13. Timo O. Nieder, Bernhard Strauß: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung im Kontext von Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Hintergrund, Methode und zentrale Empfehlungen. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 32, Nr. 02, Juni 2019, ISSN 0932-8114, S. 76–77, doi:10.1055/a-0895-8176 (thieme-connect.de [abgerufen am 17. Mai 2023]).
  14. Eli Coleman, W. Bockting u. a.: Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender, and Gender-Nonconforming People, Version 7. In: International Journal of Transgenderism. Band 13, Nr. 4, August 2012, S. 165–232, hier S. 169 (englisch; doi:10.1080/15532739.2011.700873).
  15. A. Specht, J. Gesing, R. Pfäffle, A. Kiess, A. Körner, W. Kiess: Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter. In: Kinder- und Jugendmedizin. Band 17, Nr. 3, 2017, S. 170–176, doi:10.1055/s-0038-1629413.
  16. Timo O. Nieder, Bernhard Strauß: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung im Kontext von Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Hintergrund, Methode und zentrale Empfehlungen. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 32, Nr. 02, Juni 2019, ISSN 0932-8114, S. 70–79, doi:10.1055/a-0895-8176 (thieme-connect.de [abgerufen am 17. Mai 2023]).
  17. Georg Romer: Therapeutische und ethische Prinzipien für die Behandlung von Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie. (PDF) Deutscher Ethikrat, 19. Februar 2020, S. 8–9, abgerufen am 30. Mai 2023.
  18. Georg Romer: Therapeutische und ethische Prinzipien für die Behandlung von Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie. (PDF) Deutscher Ethikrat, 19. Februar 2020, S. 3–5, abgerufen am 30. Mai 2023.
  19. a b Einzelfragen zu geschlechtsangleichenden Operationen. (PDF, 278KB) Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 17. Oktober 2022, S. 9–10, abgerufen am 19. Dezember 2022.
  20. Valeria P. Bustos, Samyd S. Bustos, Andres Mascaro, Gabriel Del Corral, Antonio J. Forte, Pedro Ciudad, Esther A. Kim, Howard N. Langstein, Oscar J. Manrique: Regret after Gender-affirmation Surgery: A Systematic Review and Meta-analysis of Prevalence. In: Plastic and Reconstructive Surgery - Global Open. Band 9, Nr. 3, 19. März 2021, ISSN 2169-7574, S. e3477, doi:10.1097/GOX.0000000000003477, PMID 33968550, PMC 8099405 (freier Volltext) – (lww.com [abgerufen am 27. Februar 2023]).