ABDA-KBV-Modell

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Das ABDA-KBV-Modell ist ein gemeinsam erarbeitetes Konzept der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur besseren Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Deutschland.[1] Das Modell soll auf drei Säulen aufgebaut werden: Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement. Das Modellvorhaben ist in § 64a des Sozialgesetzbuchs V verankert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Drei Säulen des ABDA-KBV Modells

[Bearbeiten] Wirkstoffverordnung

Der Arzt verordnet nicht mehr das Fertigarzneimittel einer bestimmten Firma, sondern einen Wirkstoff mit der genauen Stärke und Menge. Der Apotheker wählt dann in der Apotheke selbst ein rabattiertes Fertigarzneimittel aus. Die Regress-Regel für den Arzt soll dadurch wegfallen. Des Weiteren sollen die pharmazeutischen Unternehmer auf der Packung des Arzneimittels den Wirkstoffnamen dominierend hervorheben. Die Verwechslungsgefahr vor allem für multimorbide Patienten soll dadurch minimiert werden.

[Bearbeiten] Medikationskatalog

Bis spätestens 2014 soll eine Liste für alle Indikationen empfehlenswerter und für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wirtschaftlichen Arzneimittel erstellt werden. Hierdurch sollen Geldeinsparungen erzielt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Arzt vom Medikationskatalog abweichen, also auch andere Wirkstoffe verordnen. Der Medikationskatalog ist keine Positivliste für Arzneimittel.[2]

[Bearbeiten] Medikationsmanagement

Die letzte Säule ist der interessanteste Punkt - das gemeinsame Medikationsmanagement zwischen Ärzten und Apothekern. Er soll vor allem bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation, also Patienten, die mehr als fünf systemisch wirkende Arzneimittel dauerhaft einnehmen müssen, erstellt werden. Die zusätzliche pharmazeutische Betreuung soll die Therapietreue verbessern und arzneimittelbezogene Probleme reduzieren. Durch die damit verbundene Therapiesicherheit erhofft man sich schließlich weniger Krankenhausaufenthalte, mehr Lebensqualität für die Patienten und vor allem Kosteneinsparungen für die GKV.

[Bearbeiten] Gesamteinsparung und Honorierung

Die Gesamtkosteneinsparung würden nach Berechnungen der ABDA und KBV ca. 2,1 Milliarden € betragen. Angesichts dieser Zahlen sollen Ärzte und Apotheker, zu gleichen Teilen, mit 320 € pro Patient, insgesamt 700 Millionen € in einem Jahr honoriert werden.

[Bearbeiten] Aktuelles und Ausblick

Das Anfang 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz erlaubt ausdrücklich die Erprobung des ABDA-KBV-Modells in einer Testregion. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, das Modell erstmals in die Tat umzusetzen. Als Mindestdauer der Probephase sind drei Jahre angesetzt. Bisher haben die Ärzte- und Apothekerverbände der Regionen Thüringen und Sachsen angekündigt, sich als Testregion bewerben zu wollen.[3] Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe erwägt ebenfalls eine Bewerbung.[4] Von den Krankenkassen, die sich ebenfalls beteiligen müssten, war die Reaktion bisher eher zurückhaltend. Da sie bei der Auswahl der Region im Schiedsgericht aber ohnehin von Ärzten und Apothekern überstimmt werden können, wären sie notfalls zu einer Mitwirkung gezwungen.[5]

[Bearbeiten] Literatur

  • Ulrich Jaehde, Roland Radziwill, Stefan Mühlebach, Walter Schunack: Lehrbuch der Klinischen Pharmazie. 2. Auflage. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart 2003. ISBN 3-8047-1939-2

[Bearbeiten] Referenzen

  1. Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Deutschland auf akwl.de
  2. Positivliste für Arzneimittel auf Aerzteblatt.de
  3. http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/aerzte-wollen-mit-apothekern-kooperieren
  4. http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/aerztechef-hofft-auf-millionen
  5. http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/aok-plus-kein-zwang-zur-modellregion

[Bearbeiten] Quellen und Weblinks

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