Adolf Friedrich Trendelenburg

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Adolf Friedrich Trendelenburg (* 25. Mai 1737 in Neustrelitz; † 18. August 1803 in Kiel) war ein deutscher Jurist, dreimaliger Rektor der Universität Bützow und Hofpfalzgraf.

[Bearbeiten] Leben und Beruf

Trendelenburg besuchte das Katharineum zu Lübeck und immatrikulierte sich nach erfolgreichem Abschluss an der Georg-August-Universität Göttingen. Hier wurde Trendelenburg 1760 auch zum Doktor der Jurisprudenz promoviert. Ein Jahr später, 1761 folgte gleich eine zweite Promotion zum Dr. phil., dem sich anschließend eine Berufung zur außerordentlichen Professur an die Universität Helmstedt anschloss. 1762 ging Trendelenburg nach Bützow und lehrte dort Jura. 1768 wurde ihm die Würde des Hofpfalzgraf zugesprochen, die ihn unter anderem befähigte, Notare zu ernennen und uneheliche Kinder zu legitimieren.

1765 wurde Trendelenburg erstmals zum Rektor der Universität Bützow ernannt, dem sich 1769 und 1772/73 zwei weitere Amtszeiten anschlossen. 1774 wurde Trendelenburg nach Aufenthalt in Wismar zum Assessor am schwedischen Obertribunal ernannt. 1783 folgte er dem Ruf an die Universität Kiel, wo er bis zu seinem Tod 1803 Ordinarius der Rechtswissenschaften blieb.

[Bearbeiten] Literatur

  • Glöckner, Hans-Peter. In: Angela Hartwig, Tilmann Schmidt (Hrsg): Die Rektoren der Universität Rostock − 1419–2000. In: Beiträge zur Geschichte der Universität Rostock. Heft 23. Universitätsdruckerei Rostock-Universitätsarchiv 2000. ISBN 3-86009-173-5.

[Bearbeiten] Weblinks

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