Ahnengemeinschaft
Die Ahnengemeinschaft einer Person besteht aus allen Vorfahren dieser Person und allen Nachkommen der Person sowie allen Seitenverwandten sowohl der Person als auch ihrer Vorfahren.
Seitenverwandte sind solche Verwandte, die von einem gemeinsamen Dritten abstammen; also etwa alle Geschwister inkl. der Halbgeschwister (ein gemeinsamer Elternteil) oder alle Neffen und Nichten einer Person. Nicht zur Ahnengemeinschaft rechnet man die Ehepartner der Seitenverwandten.
Die Zugehörigkeit einer Person zu einer Ahnengemeinschaft ist fast nie zu 100 Prozent sicher; allerdings können durch Abstammungsgutachten, meist auf der Basis von DNA-Analysen, die tatsächlichen Seitenverhältnisse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aufgeklärt werden.
Die Verwandtengemeinschaft einer Person erweitert den Kreis der Ahnengemeinschaft um alle angeheirateten Ehepartner und deren Ahnengemeinschaften (rekursiv). Allerdings ergibt sich aus der genealogischen Praxis, dass nie alle diese Beziehungen bekannt sind, so dass eine Verwandtengemeinschaft üblicherweise einige tausend Personen umfasst; beim gut erforschten europäischen Hochadel umfasst diese aber rund 5 Millionen Personen.