Amt Braubach

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Karte des Amtes Braubach 1828

Das Amt Braubach mit Sitz in Braubach war ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk, der ursprünglich zur Grafschaft Katzenelnbogen und von 1806 bis 1866 als Amt zum Herzogtum Nassau gehörte.

Geschichte

Vorgeschichte

Die Marksburg war seit Beginn des 13. Jahrhunderts Zentrum lokaler Machtausübung. Ein Amt bildete sich jedoch erst später. Die lokale Verwaltung wurde zunächst von Burggrafen und Vögten wahrgenommen. Für 1242–1260 ist ein Hermann als Vogt zu Braubach, 1295 ein Ritter Everhold als Burggraf zu Breubach und 1317 ein Sibodo als Truchseß zu Breubach urkundlich überliefert. 1327 wird erstmals ein Amtmann zu Braubach erwähnt. Allerdings bedeutet das noch nicht, dass sich zu diesem Zeitpunkt bereits feste Amtsstrukturen gebildet hatten.

Hessen

Mit dem Aussterben der Katzenelnbogener fiel das Amt 1479 an das Haus Hessen. Die Erbteilung von 1567 führte zu einem Kondominium zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. In der Folge kam es zu Konflikten um die Rechte am Amt. Diese wurden 1767 in einem Vertrag zwischen Kassel und Darmstadt gelöst, womit das Amt Hessen-Darmstadt zugeordnet war.[1]

Das Amt bestand 1577 aus Stadt Braubach und Rhens und Dörfern Gemmerich, Dachsenhausen und in Gemeinschaft mit Nassau-Dillenburg die Hälfte von Bad und Dorf Ems 1577 wurde das 1567 aufgehobene Nonnenkloster Bärbach bei Katzenelnbogen mit dessen Höfen in Schaufers, Niederwallmenach und Steinsberg Teil des Amtes. Rhens schied 1629 aus, nachdem die Verpfändung erledigt war. Damit bestand das Amt 1629 aus den Gerichten Braubach, Dachsenhausen, Gemmerich und Ems.

1643 verpfändete Landgraf Georg II das Amt und das Kirchspiel Katzenelenbogen für 40.000 Taler an seinen Bruder Johann. Johann bestellte einen gemeinsamen Amtmann für Eppstein, Breubach und Katzenelenbogen. 1668 bis 1676 war das Amt für 53.000 Gulden an Christian von Boyneburg verpfändet.

1791 erfolgte die Herauslösung des Amtes Katzenelnbogen.

Das Amt umfasste am Ende des HRR Braubach, Dachsenhausen, Gemmerich, den Hof Hinterwald, den Hof Ober-Falkenborn, den Hof Unter-Falkenborn und den Dinkholder Mineralbrunnen.[2]

Nassau

1802 wurde die Hälfte der Vogtei Ems abgetrennt und dem gemeinschaftlichen Amt Nassau zugeteilt.

Mit der Gründung des Herzogtums Nassau fiel das Amt Braubach 1806 an dieses und wurde um die benachbarten reichsritterschaftliche Gebiete erweitert. Ab 1806 war Amtmann Breubach gleichzeitig für Gericht Nievern und Amt Wellmich zuständig. 1815 wurde das benachbarte Amt Nievern (dessen Amtssitz seit 1806 bereits in Braubach lag), aufgelöst und dem Amt Braubach zugeschlagen.[3]

Amt Braubach ab 1816

Das Amt Braubach war eines von 28 Ämtern im Herzogtum Nassau, das am 1. Juli 1816 zum Zwecke der lokalen Verwaltung geschaffen wurde.[4] An der Spitze des Amtes stand als örtlicher Statthalter des Herzogs ein Amtmann. Die Bevölkerung des Amtes Braubach war konfessionell gemischt.

Zum Amt Braubach gehörten folgende 19 Ortschaften:[5]

Im Amt lebten 1820 2.117 Familien bzw. 8.985 Einwohner. Davon waren 2.744 evangelisch, 6.046 katholisch, 3 Mennoniten und 192 Juden.

Ab 1831 nahm das Amt auch die Funktion eines Rheinzollgerichtes wahr.

Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[6] Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Braubach wurden vom Kreisamt Nassau wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Braubach. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.[7]

Preußen

Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Braubach bildet 1867 gemeinsam mit dem Amt Rüdesheim, dem Amt Eltville und dem Amt St. Goarshausen den Rheingaukreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Braubach sowie das Amtsgericht Niederlahnstein gebildet.[8]

Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“[9] Die ehemaligen Ämter bilden die drei Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.

Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.[10]

Amtmänner

Folgende Amtmänner (mit wechselnden Bezeichnungen) waren in Braubach tätig:

  • 1651: Hans Christian von Boyneburg (Amtmann zu Breubach und Eppstein)
  • 1653–1657: Johann Friedrich Schütz zu Holzhausen (Amtmann zu Braubach), danach Oberamtmann des Amtes Breubach und der hessen-darmstätisvhen Niedergrafschaft Katzenelnbogen
  • 1739–1753: Georg Wilhelm Schulz aus Herborn (Oberamtmann zu Braubach und der Herrschaft Eppstein)
  • 1420–1740 war der höchste Beamte im Amt Braubach der Keller, seit 1668 Amtsverweser
  • 1740–1761: Georg Wilhelm Schenck aus Darmstadt (Amtmann zugleich Rentmeister zu Braubach)
  • 1761–1796: Johann Peter Kekule aus Darmstadt (Amtmann zugleich Rentmeister zu Braubach)
  • 1796: Balthasar Siebert (Amtmann zugleich Rentmeister zu Braubach)
  • 1796–1802: Johann Wilhelm Kekule (Amtmann zugleich Rentmeister zu Braubach)
  • 1803–1814: Gottfried Christian Körner (ab hier immer: Amtmann)
  • 1814–1820: Wilhelm Gustav Adolph Freiherr von Malapert gen. von Neufville
  • 1820–1828: Johann Heinrich Roth
  • 1828–1843: Georg Ludwig Forst
  • 1843–1848: Christian Philipp Freudenberg
  • 1854–1857: August Heinrich Melior
  • 1857–1867: Wilhelm Heinrich Viktor Gödecke
  • (1867)1868–1879: Adolph Carl Wilhelm Habel
  • (1880–1886): Oskar Karl Heinrich Freitag

Literatur

  • Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3879691266, S. 145-146
  • Hellmuth Gensicke: Geschichte der Stadt Braubach, 1976, S. 45 ff.

Einzelnachweise

  1. Anton Friedrich Büsching: Erdbeschreibung, 1771, Seite 189 ff. (Online)
  2. Anton Joseph Weidenbach: Nassauische Territorien vom Besitzstande unmittelbar vor der französischen Revolution bis 1866; in: Nassauische Annalen, Bd. 10, 1878, S. 288, Google Books
  3. Norbert Zabel: Räumliche Behördenorganisation im Herzogtum Nassau 1806-1866, 1981, ISBN 3-922244-39-4, Seite 38
  4. Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau vom 7. Juny 1816 (Online)
  5. Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung: 10. Band, 1870, Seite 326 (Online)
  6. Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)
  7. Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160)
  8. VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
  9. Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
  10. GS 1885, S. 229