Amtsgericht Bad Nauheim

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Das Amtsgericht Bad Nauheim war von 1879 bis 1968 ein hessisches Amtsgericht mit Sitz in Bad Nauheim.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Nauheim gegründet.[1] Anlass war das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877, das die Gerichtsverfassung im Deutschen Reich vereinheitlichte und nun auch im Großherzogtum Hessen umgesetzt wurde. Funktional ersetzte das neue Amtsgericht das gleichzeitig aufgelöste Landgericht Nauheim. Das Amtsgericht Nauheim wurde dem Bezirk des ebenfalls neu errichteten Landgerichts Gießen zugeordnet.

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum 1. Juli 1911 wurde die Gemeinde Dorheim vom Amtsgerichtsbezirk Bad Nauheim abgetrennt und dem Bezirk des Amtsgerichts Friedberg zugeordnet.[2]

Ende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum 1. Juli 1968 wurde das Amtsgerichts Bad Nauheim aufgelöst und dessen Gerichtsbezirk mit dem des Amtsgerichts Friedberg vereinigt.[3]

Bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ehemaliges Amtsgerichtsgebäude
Gemeinde Herkunft Zugang Abgang Verbleib
Dorheim Landgericht Nauheim 1879 1911 Landgericht Friedberg
Nauheim Landgericht Nauheim 1879 1968 Landgericht Friedberg
Nieder-Mörlen Landgericht Nauheim 1879 1968 Landgericht Friedberg
Ober-Mörlen Landgericht Nauheim 1879 1968 Landgericht Friedberg
Rödgen Landgericht Nauheim 1879 1968 Landgericht Friedberg
Schwalheim Landgericht Nauheim 1879 1968 Landgericht Friedberg
Wisselsheim Landgericht Nauheim 1879 1968 Landgericht Friedberg

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebäude des ehemaligen Amtsgerichtes wurde anlässlich der Verlegung des Justizamtes Dorheim nach (Bad) Nauheim 1847 auf dem ehemaligen Burgareal errichtet, ein dreigeschossiger Massivbau mit Satteldach. Es steht mit sieben Fensterachsen traufseitig zur Straße und ist nur spärlich durch einen Sockel, ein umlaufendes Brüstungsgesims im ersten Obergeschoss und das Traufgesims gegliedert. Heute ist das Gebäude aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  2. Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Friedberg, Vilbel, Bad-Nauheim und Altenstadt betreffend vom 27. Mai 1911. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1911 Nr. 10, S. 80 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 35,6 MB]).
  3. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 d) und Artikel 2, Abs. 4 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  4. Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Ehem. Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen

Koordinaten: 50° 21′ 54,8″ N, 8° 44′ 3,5″ O