Anschreibenlassen

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Anschreibebuch eines Kaufmanns von 1908

Unter Anschreibenlassen (anschreiben lassen) oder Borgkauf versteht man vor allem im Einzelhandel einen ungeregelten Lieferantenkredit, bei dem der Verkäufer im Rahmen eines Warenverkaufs dem Käufer zwar die Ware übergibt, ohne jedoch Zug um Zug den vollständigen Kaufpreis dafür zu erhalten.

Die Höhe dieses Lieferantenkredits vermerkte der Verkäufer schriftlich in seinen Geschäftsbüchern (er „schrieb es an“),[1] denn er besaß gegenüber seinem Käufer eine Forderung, die mit einem Kreditrisiko verbunden ist. Die Kaufleute und Bauern richteten ihren Stammkunden Anschreibebücher ein, in denen alle Einkäufe registriert, also „angeschrieben“ und dann wohl in der Regel wöchentlich oder monatlich abgerechnet bzw. bezahlt wurden. Diese enge Verbindung zwischen Ware und Warenkredit war der Vorgänger des heutigen Teilzahlungsgeschäfts. Zu bezahlen war meist am Monatsultimo, wenn die Lohn- und Gehaltszahlung beim Käufer einging.

Ein heute noch üblicher Warenkredit ist der Vermerk des Gastwirts von Speisen und Getränken in der Kneipe auf dem Bierdeckel, der vom Gast erst am Schluss oder ebenfalls wöchentlich oder monatlich bezahlt wird.

Anschreiben lassen bildete seit jeher den Hauptanwendungsfall der Schlüsselgewalt, die den Wirkungskreis der Hausfrau betrifft und ihr die Kreditaufnahme beim Händler ermöglicht.[2]

Einzelhinweise

  1. Deutsche Welle, Alltagsdeutsch – Vom Schreiben und Bewahren
  2. Otto Sandrock, Festschrift für Günther Beitzke zum 70. Geburtstag am 26. April 1979, 1979, S. 2013