Gastwirt

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Der Gastwirt (kurz: Wirt; veraltet: Restaurateur[1]); niederdeutsch landschaftlich: Kröger oder Kräuger) ist ein Unternehmer oder Geschäftsführer in der Gastronomie. Das umfasst die Bereiche vom einfachen Imbiss, über Kneipen und Gaststätten bis hin zu Restaurants.

In Deutschland brauchen alle Gastwirte einen speziellen Eignungsnachweis (ohne Prüfung), der in einem Lehrgang bei der Industrie- und Handelskammer erworben wird. Im Gegensatz zum Koch oder Kellner ist Gastwirt kein geschützter Ausbildungsberuf.


[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Res|tau|ra|teur der; -s, -e <aus gleichbed. fr. restaurateur>: (veraltet) Gastwirt. (Duden - Das große Fremdwörterbuch)
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