Anton von Salm

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Wappen der Grafen von Salm

Anton Graf von Salm (* um 1530; † vor 1564) war ein Graf, letzter Abt des Klosters Hornbach, Präsident des Reichskammergerichtes zu Speyer und bewahrte die Reliquien des Hl. Pirminius vor der Vernichtung.

Herkunft

Er entstammte dem moselländischen Adelsgeschlecht derer von Salm und war der Sohn des Grafen Johann VI. von Salm-Badenweiler (1495–1548), sowie seiner Gattin Louise (Ludovika) Claude de Stainville (1500–1570).[1] Der Bruder seines Großvaters, Niklas Graf Salm der Ältere (1449–1530), hatte Wien 1529 gegen die Türken verteidigt. Dessen Sohn Wolfgang von Salm (Cousin seines Vaters) amtierte als Bischof von Passau. Ein anderer Cousin des Vaters war Herzog Georg I. von Württemberg-Mömpelgard. Graf Antons Nichte Christina Katharina von Salm (1575–1627; Tochter seines Bruders Paul) heiratete 1597 Herzog Franz II. von Lothringen.

Leben und Wirken

Über das Leben Antons von Salm ist nicht viel bekannt. Ab 1543 erscheint er als Abt-Koadjutor des vom Hl. Pirminius gegründeten Klosters Gegenbach. Seine Rolle dort ist nicht völlig geklärt. Offenbar hatte ihn der protestantische Graf Wilhelm von Fürstenberg eigenmächtig und ohne Rechtsgrundlage als Coadjutor des dezidiert katholischen Abtes eingesetzt, um Einfluss auf das Kloster zu gewinnen bzw. es, bei sich bietender Gelegenheit, zu säkularisieren. Graf Fürstenberg − in den Diensten des Herzogs Ulrich von Württemberg und des Landgrafen Philipps I. von Hessen stehend, wovon ersterer der Halbbruder und letzterer der Schwiegervater von Anton von Salms Verwandten Georg I. von Württemberg-Mömpelgard war − wurde jedoch auf kaiserliches Betreiben 1547 abgesetzt und starb 1549. Trotzdem versuchte Anton von Salm weiterhin seine Ansprüche als zukünftiges Klosteroberhaupt durchzusetzen, unterlag aber 1556 endgültig dem neuen Abt Gisbert Agricola aus Maursmünster.[2]

Etwa zeitgleich bemühte sich Graf von Salm um das Amt des Abtes von Kloster Hornbach, Grab- und Wallfahrtsstätte des Hl. Pirminius. Der letzte Abt war 1551 verstorben und vorher ins Lager der Reformation übergetreten. Der ebenfalls protestantische Landesherr Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken stand im Begriff, sich des Klosters zu bemächtigen und es aufzuheben. In dieser Situation erschien nun im September 1554 Anton von Salm, mit einer Päpstlichen Bulle, die ihn als Hornbacher Abt bestätigte. Die Regierung von Pfalz-Zweibrücken versuchte seine Inbesitznahme der Abtei zu verhindern oder möglichst hinauszuzögern. Insbesondere wollte man das Wiederaufleben katholischer Gottesdienste in Hornbach unterbinden. Am 22. September 1554 unterschrieb Graf von Salm einen Vertrag mit dem Herzog, aber er wurde noch bis ins nächste Jahr hinein daran gehindert, tatsächlich nach Hornbach zu gehen. Als er 1555 das Kloster bezog, stellte er dort sofort seinen ehemaligen Lehrer Theobald Malleus an, einen italienischen Priester, der von nun an wieder regelmäßig den katholischen Gottesdienst versah. Daraus lässt sich auch erkennen, dass Anton von Salm offenbar keine Priesterweihe besaß. Man versuchte den Abt u.a. durch Gefangennahme von Personen seiner Umgebung einzuschüchtern. Unabhängig davon belehnte ihn der Speyerer Bischof Rudolf von Frankenstein am 10. Januar 1556 feierlich mit dem Kloster Hornbach. Am 12. Januar 1556 befahl Herzog Wolfgang den Abt nach Zweibrücken und drohte ihm mit Einkerkerung auf Burg Lichtenberg falls er sich nicht gefügig zeige. Am 23. Mai des Jahres zwang man Anton von Salm einen neuen, für das Kloster ungünstigeren Vertrag auf. Außerdem stellte man ihn quasi unter Hausarrest und ließ unerwünschte Besucher nicht zu ihm vor; jeder seiner Schritte wurde überwacht. In dieser Zeit besuchte ihn u.a. seine verwitwete Mutter Ludovika in Hornbach.

Der Herzog wollte in dem Kloster eine protestantische Schule einrichten und die Gebäude nach eigenem Gutdünken verwenden. Bevor es dazu kam, nahm Abt Anton den in einem Schrein befindlichen Leib des Hl. Pirminius aus seinem Grab und flüchtete 1557 heimlich, unter Mitnahme von silbernen Kirchengeräten und wichtigen Archivalien. Zunächst begab er sich in den Eigenhof des Klosters zu Landau. Da der Zweibrücker Herzog auf die Herausgabe der Kirchenschätze pochte und 1558 eine Aufforderung zur Unterstützung an die dortige Stadtverwaltung ergehen ließ,[3] flüchtete Anton von Salm abermals und brachte Ende des Jahres alles nach Speyer, wo er es in die Obhut des Bischofs gab. Mit dabei befanden sich die Reliquien des Hl. Pirminius, die ohne Graf Salm höchstwahrscheinlich vernichtet worden wären.

Bereits seit 1556 amtierte Anton von Salm auch als Präsident des Reichskammergerichts in Speyer, trat jedoch am 14. November 1557 auf Bitten des Gerichtes von diesem Amt zurück, für das er offenbar keine Eignung zeigte.[4]

Über seinen weiteren Lebensweg ist nichts Konkretes bekannt. Während manche Stammlisten den Todeszeitpunkt um 1590 angeben, schreibt Franz Xaver Remling in seiner Urkundlichen Geschichte der ehemaligen Abteien und Klöster im jetzigen Rheinbaiern, dass Salm bereits 1564 tot war, als die Pest in Hornbach wütete, die neue Schule deshalb verlassen wurde und der Speyerer Bischof nochmals versuchte, das Kloster wiederherzustellen.[5]

Historische Bedeutung

Die von Abt Salm geretteten Pirminiusreliquien blieben 17 Jahre in Speyer, bevor sie Graf Schweikhard von Helfenstein, einer seiner Nachfolger als Kammergerichtspräsident und kaiserlicher Statthalter von Tirol, 1575 in seine Residenz Innsbruck verbrachte und dort den Jesuiten überließ. Hier befinden sie sich noch heute in der Innsbrucker Jesuitenkirche.[6][7]

Nur durch Graf von Salms beherzte Tat haben sich die Gebeine des Hl. Pirminius erhalten, ohne die sein Kult wohl erloschen wäre; so aber avancierte er in der Folge zu einem der Innsbrucker Stadt- bzw. der Speyerer Bistumspatrone. Später konnten von Innsbruck sogar wieder seiner einige Reliquien nach Hornbach, Pirmasens und Speyer zurückkehren. Sie werden heute in der katholischen Kirche St. Pirminius Hornbach, in der kath. Pfarrkirche St. Pirminius zu Pirmasens (Stirnteil der Schädeldecke)[8] und im Speyerer Dom aufbewahrt. Die historische Bedeutung Antons von Salm liegt hauptsächlich in der eigenverantwortlichen und entschlossenen Rettung der Pirminiusreliquien. An allen anderen pfälzischen Orten, wo nicht so gehandelt wurde, etwa im Stift Zell oder in der Stiftskirche Neustadt, gingen die Reliquien in der Reformationszeit verloren.

Literatur

  • Franz Xaver Remling: Urkundliche Geschichte der ehemaligen Abteien und Klöster im jetzigen Rheinbayern, Neustadt a.d. Haardt, 1836, Band 1, Seiten 79–85; Digitalscan
  • Kirchengeschichtlicher Verein für Geschichte, Christliche Kunst, Altertums- und Literaturkunde des Erzbistums Freiburg: Freiburger Diözesan-Archiv, Jahrgang 1902, Herder Verlag Freiburg, Seite 339; Ausschnitt aus der Quelle
  • B. Graf: Beitrag zur Geschichte des Schlosses und der Herrschaft Brandenburg, In Programm des Gymnasiums Diekirch/Luxemburg zum Ende des Schuljahres 1860/61, Diekirch 1861, Seite 24; Digitalscan mit genauen Angaben zu den Eltern und Geschwistern

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Genealogische Webseite zum Elterpaar, wobei allerdings der Sohn Anton fehlt
  2. Webseite zur Geschichte der Stadt Gengenbach, mit mehrfacher Erwähnung Antons von Salm
  3. Johann Georg Lehmann: Urkundliche Geschichte der ehemaligen freien Reichsstadt und jetzigen Bundesfestung Landau in der Pfalz, Neustadt an der Haardt, 1851, Seite 147; Digitalscan
  4. Gesammelte Originalbriefe über die extraordinari Kammergerichts-Visitations- und Revisions-Deputation, 1777, Band 2, Seite 60; Digitalscan
  5. Franz Xaver Remling: Urkundliche Geschichte der ehemaligen Abteien und Klöster im jetzigen Rheinbayern, Neustadt a.d. Haardt, 1836, Band 1, Seite 85
  6. Franz Maier: Der Heilige Pirmin und seine Memoria in der Pfalz, in: Klaus Herbers, Peter Rückert: Pilgerheilige und ihre Memoria, 2012, Seite 158, ISBN 382336684X; Digitalscan
  7. Webseite mit Informationen zu den Pirminiusreliquien und Erwähnung der Grafen Salm und Helfenstein
  8. Webseite zur Pirminiuskirche Pirmasens mit Erwähnung der Reliquie