Auspeitschung

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Mittelalterliche Darstellung der Geißelung Christi (1491)
Flagellation im sexuellen Kontext. Wandmalerei im Grab der Züchtigung in der Totenstadt von Tarquinia (Italien)
Geißelungsnarben auf dem Rücken eines afroamerikanischen Sklaven (1863)

Das Auspeitschen, auch Flagellation oder Geißelung (von lat. flagellum „Geißel“) ist das Zufügen körperlicher Schmerzen durch Schläge mit einer Peitsche, einer Rute oder einem Rohrstock. Praktiziert wird bzw. wurde die Flagellation sowohl im Kontext der Religion, als Strafe (in Erziehung und Rechtspflege) sowie als Spielart der Sexualität.

Religion

Christentum

Die Geißelung Christi ist ein Teil der Passion Christi. Sie ist in den Evangelien nur kurz erwähnt (z. B. Mt 27,26 EU), ist aber in der christlichen Kunst ein weit verbreitetes Motiv. Der genaue Platz der Geißelung Christi in Jerusalem ist unsicher. An einem der möglichen Plätze, der Burg Antonia, wurde im Mittelalter eine kleine Kapelle errichtet, die Geißelungskapelle, auch „Flagellatio“ genannt.[1]

Die mittelalterlich-christliche Laienbewegung der Flagellanten bzw. „Geißler“ praktizierte im 13. und 14. Jahrhundert Selbstgeißelungen als selbstauferlegte Buße bzw. als Selbstbestrafung für Sünden und Laster.

Islam

Während Selbstverletzung allgemein im Islam verboten ist, spielt Selbstgeißelung in manchen Regionen, insbesondere bei Schiiten, eine Rolle. Bei den Schiitischen Passionsspielen wird die Geißelung („Sinazani“) beim Aschurafest praktiziert.

Erziehung und Justiz

Europa
Auspeitschen war in früheren Zeiten eine gebräuchliche Körperstrafe für verschiedenste Vergehen. Im Militär, Schulen und anderen Einrichtungen wurde das Auspeitschen als Strafe und Erziehungsmittel eingesetzt (siehe auch Staupenschlag). Mit dem Aufkommen des heutigen Verständnisses von Pädagogik wurden diese Maßnahmen in der Erziehung weitgehend für kontraproduktiv erkannt und nach und nach als Schwarze Pädagogik abgelehnt.
In deutschen Konzentrationslagern war die Auspeitschung von KZ-Häftlingen mit dem Ochsenziemer auf einem Holzbock eine von der KZ-Inspektion in Oranienburg angeordnete Strafmaßnahme. Für die Vollstreckung wurden ab Mitte 1942 andere Häftlinge erpresst.[2]

„... die Füße wurden in einen auf dem Boden stehenden Kasten gespannt, und zwei Männer mussten seine Hose stramm ziehen. Dann wurden ihm von beiden Seiten abwechselnd die angeordnete Anzahl von Schlägen mit dem Ochsenziemer auf das Gesäß verabfolgt, wobei der geschlagene Häftling selbst die Schläge zählen musste. Das Höchstmaß der von Oranienburg angeordneten Prügel waren 25 Schläge...[2]

USA
Während der Sklaverei wurden Sklaven in den Vereinigten Staaten ausgepeitscht.
Asien
In Singapur wird die Auspeitschung für Straftaten wie öffentlichen Vandalismus verhängt. Die Strafe wird mit einer Bambusrute durchgeführt und bezieht sich insbesondere auf männliche Straftäter[3].
Islam/Scharia
Auf Grundlage der Scharia wird heute in Ländern, wie dem Iran, Saudi-Arabien, Brunei[4] und Malaysia, die Auspeitschung als Strafmaß für eine Vielzahl von Vergehen, wie Seitensprünge und Diebstahl angewandt. Eine größere Anzahl von Schlägen wird zumeist in Etappen eingeteilt, da der Gepeinigte hunderte Peitschenhiebe sonst nicht überleben würde.[5]

Sexualität

Auspeitschen wird auch als Sexualpraktik verwendet, um sexuelle Lust zu erzeugen. Die Vorliebe für sexuelle Flagellation wird Flagellantismus genannt und zählt zur sexuellen Spielart des BDSM. Die Anhänger dieser Sexualpraktik bezeichnet man auch als „Flagellanten“, was jedoch zu Verwechslungen mit den religiösen Geißlern führen kann. Eine schwächere, weniger auf körperlichen Lustschmerz als auf sexuelle Dominanz und erotische Rollen- und Erziehungsspiele angelegte Form des Flagellantismus ist das sogenannte Spanking.

Weblinks

Commons: Auspeitschung – Sammlung von Bildern
Commons: Auspeitschung im BDSM – Sammlung von Bildern

Literatur

  • Peter J. Bräunlein: Passion/Pasyon. Rituale des Schmerzes im europäischen und philippinischen Christentum. Wilhelm Fink, München 2010.

Belege

  1. Heinrich Fürst, Gregor Geiger: Ein franziskanischer Pilger- und Reiseführer für das Heilige Land. Bonifatiusverlag, Paderborn 2015, S. 393-396.
  2. a b LG Stuttgart, 12. Juli 1950. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. VI, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1971, Nr. 222, S. 665, Verurteilung des Lagerführers Rudolf Beer .
  3. http://thediplomat.com/2015/03/singapore-defends-caning/
  4. http://www.maltatoday.com.mt/news/national/59687/for_the_commonwealth_summit_bruneis_sultan_sends_his_24yearold_son
  5. http://www.nytimes.com/2007/11/16/world/middleeast/16saudi.html