Beleihungsunterlagen

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Beleihungsunterlagen sind im Kreditwesen alle für die formelle Sicherheitenbewertung bei Kreditsicherheiten erforderlichen Dokumente, die letztlich der Festsetzung des Beleihungswerts dienen (Schweiz: Belehnungsunterlagen).

Allgemeines

Die vom Kreditnehmer dem Kreditgeber einzureichenden Beleihungsunterlagen werden meist im Kreditvertrag konkret aufgezählt. Sie gehören zu den Auszahlungsvoraussetzungen von Krediten, die ohne Einreichung der Unterlagen nicht ausgezahlt werden können. Diese Abhängigkeit der Auszahlung von der Einreichung der geforderten Beleihungsunterlagen wird rechtstechnisch meist durch eine aufschiebende Bedingung erreicht. Beleihungsunterlagen dienen der rechtlichen und wirtschaftlichen Bewertung der von Banken hereingenommenen Kreditsicherheiten.

Immobilienbeleihung

Oft wird der Begriff Beleihungsunterlagen auf die Beleihung von Immobilien eingeengt, obwohl er auf alle Arten von Kreditsicherheiten anzuwenden ist.

Allgemeine Unterlagen

Bei allen Immobilienfinanzierungen sind ein Finanzierungsplan, unbeglaubigter Grundbuchauszug, die Abzeichnung der Flurkarte (mit dem eingezeichneten Gebäude), ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Kataster) und der notarielle Grundstückskaufvertrag erforderlich. Soll die Auszahlung bereits vor endgültiger Eintragung der vorgesehenen Grundpfandrechte stattfinden, ist die Rangbescheinigung eines Notars erforderlich (siehe auch: Belastungsvollmacht).

Baugrundstücke

Neben obigen Unterlagen sind erforderlich ein Nachweis über die Höhe der Erschließungskosten, Bestätigung, dass das Grundstück im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, und ein Negativattest, wonach das gesetzliche Vorkaufsrecht durch die Kommune nach § 24 Baugesetzbuch nicht ausgeübt wird.

Bestehende Immobilien

Neben obigen Unterlagen sind zusätzlich erforderlich: Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Berechnung des umbauten Raumes sowie der Wohn- und der Nutzfläche, Wirtschaftlichkeitsberechnung (bei vermieteten Objekten), Nachweis der Gebäude- bzw. Feuerversicherung und etwaige Miet-/Pachtverträge.

Neubauten

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Dokumenten sind erforderlich eine Baugenehmigung mit den genehmigten Bauzeichnungen, Aufstellung der Baukosten einschließlich der Baunebenkosten und die Bescheinigung über die Bauabnahme.

Sicherungsabtretung

Einreichung der Nachweise über abzutretende Forderungen (etwa Rechnungskopien bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; siehe Sicherungsabtretung). Bei Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen ist das Original der Lebensversicherungspolice zu übergeben, bei Lohn- und Gehaltsabtretungen der Einkommensnachweis. Sind Forderungen besichert, hat die Bank einen Anspruch auf Herausgabe von Dokumenten zu diesen (akzessorischen) Sicherheiten (§ 401 Abs. 1 BGB). Generell ist die Übergabe der blanko vom Zedenten unterschriebenen Abtretungsanzeigen erforderlich. Bei Abtretung von Sparguthaben ist die Übergabe des Sparbuchs notwendig.

Sicherungsübereignung

Bei der Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen ist der Kraftfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original an die Bank nebst Kaufrechnung und Nachweis über eine Teilkaskoversicherung zu übergeben. Die Sicherungsübereignung von Sachgesamtheiten (Warenlagern) erfordert eine Wertermittlung der Mindestbestände des Lagers aufgrund der nachgewiesenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Verpfändungen

Wertpapiere: Übergabe der Inhaberpapiere an die Bank oder Depotauszug bei Verpfändung von Wertpapieren bei einem anderen Kreditinstitut. Sparguthaben: Übergabe der Sparbücher.

Allgemeine Unterlagen

Nicht beleihungsbedingte Unterlagen sind Einkommensnachweise, Einkommensteuerbescheide, Jahresabschlüsse, Ergebnisse der Identitätsfeststellung (bei natürlichen Personen) und Gesellschaftsvertrag/Handelsregisterauszug (bei Unternehmen).