Benutzer:Generationstone/Entwurf

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Zusammenführung der Edelsteinbestattung mit Diamantbestattung -- Infoheader

Edelsteinbestattung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Edelsteinbestattung ist keine eigentliche Bestattungsart, sondern es handelt sich um die Verbringung der Ergebnisse der Feuerbestattung. Es gibt mehrere Edelsteine die synt. aus der Kreamtionsasche Hergestellt werden können, unter anderem Diamanten oder Korunden. Nach Vorgabe sollen Elemente der Kremierungsasche zu einen synthetischen Edelstein "veredelt" werden. Der Edelstein ermöglicht den Hinterblieben eine Erinnerung an den Verstorbenen. Die (restliche) anorganische Asche kann wie üblich beigesetzt werden, dies richtet sich nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz.

Synthetisch hergestellte Edelsteine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter Edelstein versteht man einen Schmuckstein, dies sind unter anderem Minerale die als schön Empfunden werden. Je nach Edelstein verändert sich auch der Herstellungsprozess und die zu verwendeten Elemente. So hat ein Korund 3 feste Bestandteile, ein Diamant hingegen besteht aus reinen Kohlenstoff.


Verfahren Korundherstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Edelsteinform

Da bei einer Kremation mit Temperaturen bis zu 1300°C eine Zersetzung des organischen Materials stattfindet verbleiben nur anorganische Verbindungen in der Asche. Aus den verbliebenen Substanzen werden chemische Verbindungen, die für den Produktionsprozess erforderlich sind, extrahiert. Je nach Art der Edelsteine können einzelne oder mehrere Elemente, welche aus der Asche gewonnen wurden, nachgewiesen werden. Diamanten (Diamantbestattung) und Korunde (Saphir und Rubin) sind jene Edelsteine, die am häufigsten für eine Edelsteinbestattung verwendet werden.

Für die Erzeugung von Diamanten wird Kohlenstoff benötigt. Die Herstellung erfolgt meist mittels des HPHT-Verfahrens (englisch: high-pressure high-temperature)

Saphire und Rubine (Korunde) bestehen dagegen aus mehreren Elementen. Bei diesen Steinen ist es möglich, zusätzlich Elemente, die aus dem biogenen Material stammen, zu integrieren und im Edelstein zu homogenisieren. Durch spezielle Messverfahren (Röntgenfluoreszenzspektrometrie ) können die einzelnen Elemente nachgewiesen werden. Das für die Herstellung von synthetischen Korunden notwendige Kristallwachstum wird durch das bekannte Verneuil-Verfahren erreicht. Der Unterschied zu bisherigen Verfahren ist, dass sich hierbei mehrere Elemente aus der Asche, welche bei unter natürlichen Umständen entstandenen Korunden nicht vorkommen, befinden können.

Verfahren Diamantherstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die originäre „Diamantbestattung“ setzt eine Einäscherung des Verstorbenen voraus, die bei Temperaturen unterhalb von 800 °C bis 950 °C erfolgte. Veraschen ist eine thermische Zersetzung aller organischen Verbindungen. So ist aller Kohlenstoff in flüchtiges Gas (CO2) oder in Karbonate umgesetzt. Die übliche Nachverbrennung bei Temperaturen von mindestens 1200 °C lässt keinen amorphen oder hexagonalen Kohlenstoff übrig, um das Ausgangsmaterial für einen Diamanten zu haben. Es bleiben nur anorganische Bestandteile zurück. Insbesondere wird notwendigerweise vor der Entnahme der Kremationsreste auf das Ausglühen der mineralischen Bestandteile gewartet, sodass sämtlicher Kohlenstoff in gasförmiges CO2 übergegangen ist. Technisch gesprochen ist das Ergebnis der Feuerbestattung der Glührückstand, der bei 1200 °C verbleibt[1].

Zersetzungstemperatur von Kalziumkarbonat in der DTA

Ausgangsstoff für die Züchtung eines Kristalls in dichtester Kugelpackung (Diamantstruktur) setzt amorphen Kohlenstoff voraus, deshalb muss die Verbrennung anders geführt sein. Zur Gewinnung von Diamanten werden die natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamantkristallen nachgebildet. Da in „normaler“ Kremationsasche kein Kohlenstoff enthalten ist, erfolgt bestenfalls der Einsatz von externem Kohlenstoff (also nicht unbedingt vom Verstorbenen).

Technisch ist die Kristallzüchtung ein eingeführtes Verfahren. Bei einem Druck von 50.000 bis 60.000 bar und einer Temperatur von 1800 bis 2000 Kelvin kristallisiert Kohlenstoff im hexagonalen Kristallsystem, umgewandelt in die dicht gepackte Diamantstruktur. Bei Zugabe eines entsprechenden Katalysators (meist Eisencarbonyl) findet die Umwandlung in einem Zeitraum von einigen Wochen statt. Für die erreichbare Größe ist die Zeitdauer des Aufwachsprozesses entscheidend, jdoch nicht die vorhandene Substanzmenge des Kristallisationskeimes.

Natürlicher Diamant aus dem Kongo

Der gefertigte Diamant hat üblicherweise als Rohdiamant eine Größe von 0,4 bis 1 Karat, das sind 100 bis 200 Milligramm mit der Größe der Kuppe eines Zündholzes[2]. Der Rohdiamant kann poliert und geschliffen werden. Mit einem Laser lässt sich eine Mikrobeschriftung aufbringen. Bei „Bestattungsdiamanten“ ist ein bläulicher Schimmer durch Boreinschlüsse typisch. Andere Färbungen sind durch wesensfremde Ausgangsstoffe bedingt.

Bestattungszwang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Derzeit ist es in Deutschland gesetzlich nicht zulässig, Kremationsasche zu Hause zu lagern. In Österreich gibt es inzwischen Möglichkeiten. Beispielsweise in Vorarlberg ist eine Teilung der Asche mittlerweile zulässig. In allen Bundesländern besteht (gemäß dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes)[3] Bestattungszwang. Damit sind die sterblichen Reste, auch die Kremationsasche, auf vorgeschriebenen und für diesen Zweck freigegebenen Flächen aufzubewahren. In Österreich darf die Kremationsasche unter den Auflagen des jeweiligen Bundesgesetzes auch (bspw) Zuhause aufbewahrt werden.

Die Edelsteinbestattung ist Gesetzlich möglich und nicht verboten, Seriöse Anbieter haben hierfür eine -"Beglaubigung der Verfassung"-. Prinzipiell ist der Wunsch des Verstorbenen nachzuweisen. In umliegenden Staaten, insbesondere in der Schweiz und den Niederlanden ist auf Grund einer anderen Gesetzeslage eine Edelsteinbestattung im eigentlichen Sinne möglich. Deshalb muss für Deutschland und Österreich die Asche des Verstorbenen in Länder gebracht werden, in denen die „Transformation“ als ordentliche Bestattung akzeptiert wird. Die Aschekapsel wird von auswärtigen Bestattungsunternehmen abgefordert und von außerhalb ansässigen Unternehmen bearbeitet. Es verbleibt eine Substanzmenge die für den Herstellungsprozess eines synth. Edelsteines erforderlich ist, der restliche Teil der Kreamationsasche kann wie üblich gesetzeskonform beigesetzt werden.

Voraussetzung einer solchen Möglichkeit ist immer die subjektiv gewonnene Zustimmung des Verstorbenen, der dann die Nachfahren folgen sollten. Die Bestattungsform sollte dem „erklärten oder mutmaßlichen letzten Willen“ des Verstorbenen entsprechen.[4] In der Schweiz und in den Niederlanden sind die Formfragen für die Edelsteinbestattung einfacher. Der Verbleib der nach der Abteilung für den Edelstein verbliebenen Asche des Verstorbenen kann nach Einführung in das jeweilige Bundesland gesetzeskonform beigesetzt werden. Wenn die Kreamationsasche in dem jeweiligen Land (Österreich oder Deutschland z.B.) eingeht unterliegt sie ab diesen Zeitpunkt auch wieder dem jeweiligen Bestattungsgesetzes - Bestattungszwang.



Kommerzielle Varianten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diamant[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine echte Diamantbestattung setzt eine gesonderte Kremationsführung voraus, sodass amorpher Kohlenstoff verblieben ist. Nur ein Bruchteil der Substanz des Verstorbenen wird zu einem Diamanten geformt werden, insofern ist für den Hinterbliebenen der symbolische Wert des Schmuckstücks bedeutungsvoll. Dieses Erinnerungs- und Schmuckstück ist eine Form der Trauerbewältigung und ist auf Grund der symbolischen Wirkung von Diamanten ein Objekt der Trauer, allerdings mit dem körperlichen Verbleib des Verstorbenen nur indirekt verbunden.

Saphir / Rubin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Elementare Zusammensetzung eines Korundes (Saphir/Rubin) ist es möglich aus der Kremationsasche einen synth. Saphir/Rubin herzustellen. Hierfür muss keine spezielle Kremation durchgeführt werden. Da die Grundelemente die benötigt werden um einen Korund herzustellen in der Kremationsasche vorhanden sind. Gleich wie beim Diamanten ist dieses Erinnerungs- und Schmuckstück eine Form der Trauerbewältigung.


Eine weitere art der Edelsteinbestattung kommt aus dem Esoterischen Bereich, dabei wird nach der Kremation lediglich die Aschekapsel für geraume Zeit mit einem ausgewählten Edelstein gemeinsam „gelagert“. Die Lagerungsdauer bleibt hierbei unbenannt. Die zugrunde gelegte These besagt, dass der Stein durch eine ›ideelle‹ Wirkung der (als beseelt angesehenen) Asche „energetisiert“ wird. Die Preise hierfür sind entsprechend geringer, allerdings ist die mögliche Lagerungsdauer für eine Bestattungsurne begrenzt.

Erinnerungsedelstein aus Haaren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Möglichkeit, Diamanten aus humaner Substanz zu fertigen, geht vom Keratin in den Haaren aus. Eine geeignete Menge an Haaren wird verkohlt und bringt die notwendige Menge amorphen Kohlenstoffs. Nach der Reinigung wird mit dem beschriebenen Herstellungsprozess ein Kristall im Diamantstruktur gezüchtet. Solch ein Kristall kann unabhängig von Bestattungsgesetzen oder der Bestattungsart auch von den Haaren des noch Lebenden gefertigt werden.

Ebenfalls kann aus den Haaren ein Saphir oder Rubin hergestellt werden, die hierfür nötigen Elemente sind....

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut der Ankündigungen und Bewerbungen der Methoden wird bei der Herstellung eines Diamanten der benötigte Kohlenstoff aus 500 Gramm des Kremierungsergebnisses entnommen, der mit Drücken bis zu 60.000 Bar bei 1700 °C wochenlang geformt wird. Vorausgesetzt werden muss dafür allerdings eine gesonderte Kremationsführung.

Die nicht benötigte Asche wird „wie gewohnt“ in einer Urne beigesetzt.

Die ethischen Grundsätze der International Cremation Federation (ICF) enthalten demgegenüber die Forderung: „Die Asche einer Person ist grundsätzlich unteilbar.“ So stellt sich der internationale Verband und deren Mitglied der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) generell gegen die gewerbliche Nutzung von Produkten oder Rückstanden der Kremation.[5]


Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • {{Tagesschau|ID=meldung91440|Beschreibung=tagesschau.de: ''Der Verblichene im Ohrring'' |AlteURL = http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6054106,00.html}} Die Sendung kann beim Sender nachgefragt werden.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Veraschungszeiten
  2. Größentabelle für Diamanten
  3. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 6. Auflage, S. 113 f.
  4. FAZ: Diamant aus Totenasche nicht zulässig, Amtsgericht Wiesbaden Az. 91 C 1274/07
  5. VDI nachrichten 18. Januar 2013: Emmissionsarm auf die letzte Reise. Seite 3


[[Kategorie:Bestattungsart]] [[Kategorie:Diamant]]