Betriebskrankenkasse der G. M. Pfaff AG

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Betriebskrankenkasse der G. M. Pfaff AG
Sozialversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1884
Zuständigkeit Rheinland-Pfalz
Sitz Kaiserslautern
Vorstand Elke Hach
Aufsichtsbehörde Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Mainz [1]
Versicherte ca. 34.400 (2016) [2]
Mitarbeiter ca. 45 (2010) [2]
Website www.bkk-pfaff.de

Die Betriebskrankenkasse der G. M. PFAFF AG Kaiserslautern[1] (BKK PFAFF) ist eine Betriebskrankenkasse mit Sitz in Kaiserslautern, die etwa 34.400 Versicherter hat (Stand: Juni 2016). Eine Mitgliedschaft ist für alle gesetzlich Versicherten mit Wohn- oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz möglich.

Geschichte

Gegründet wurde sie vom Firmeninhaber Pfaff Ende des Jahres 1884 nach der im Jahr 1883 beschlossenen Bismarckschen Sozialgesetzgebung unter dem Namen Fabrikkrankenkasse der G. M. Pfaff Nähmaschinenfabrik.

Am 31. Januar 1997[3] fusionierte sie mit der im Jahre 1897 errichteten BKK Guss- und Armaturwerk Kaiserslautern, Nachf. Karl Billand GmbH & Co[1] und ist aktuell laut § 1 der Satzung für die Betriebe PFAFF Industriesysteme und Maschinen AG, Pegasus Europe GmbH, Aco Guss GmbH, alle in Kaiserslautern ansässig sowie Bürstlein Gusstechnik GmbH in Landstuhl, GTT German Textile Technologie Ltd. in Konken und Poly-Tech in Sembach zuständig.

Seit 1. Oktober 1999[2] ist die Betriebszugehörigkeit zu einer der genannten Firmen für eine Versicherung bei der BKK PFAFF nicht mehr von Bedeutung, vielmehr steht die BKK PFAFF allen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz haben als gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Den intensivierten Wirkungskreis hat die BKK PFAFF im Stadt- und Landkreis von Kaiserslautern. Hier befindet sich auch ihr Aktivitätenschwerpunkt in Sachen Prävention in Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen sowie über ein eigenes Kursangebote in der Individualprävention.

Beitragssätze

Seit 1. Januar 2009 werden die Beitragssätze vom Gesetzgeber einheitlich vorgegeben. Die BKK PFAFF erhob bis 31. Dezember 2014 keinen einkommensunabhängigen, kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Ab dem 1. Januar 2015 erhebt sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,4 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.

Weblinks

Quellen

  1. a b c bkk-pfaff.de: Satzung der Betriebskrankenkasse in der Fassung vom 16. April 2009
  2. a b c bkk-pfaff.de: Wir über uns / Seit 1884 Stand 19. März 2010
  3. Fusionstabelle des BKK Bundesverbandes