Bildungsscheck NRW

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Der Bildungsscheck NRW war ein auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkter Bildungsgutschein aus dem staatlichen Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Bildungsscheck wird finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland. Gefördert werden erwerbstätige Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern, Selbständige in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit, Berufsrückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen und auch geringfügig Erwerbstätige. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen können den Bildungsscheck nicht in Anspruch nehmen.

Die geförderten Zielgruppen erhalten eine Ermäßigung über 50 % der Weiterbildungskosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (Kurs, Seminar, Workshop etc.) bis zu einem Förderhöchstbetrag von 2000 €. Ziel der Förderung ist es, berufliche Weiterbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Jungunternehmer und Berufsrückkehrer finanziell zu erleichtern und somit zu beruflicher Weiterbildung anzuregen. Seit der Einführung im Jahr 2006 hat es zahlreiche Novellierungen der Förderkriterien gegeben.

Aktuelle Förderkriterien

Einen Bildungsscheck erhält derjenige, der im laufenden und vorangegangenen Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, sei diese nun selbst finanziert gewesen oder aber durch den Arbeitgeber. Auch eine Inanspruchnahme des Bildungsschecks im vorangegangenen Jahr schließt eine erneute Ausgabe des Bildungsschecks aus. Der Bildungsscheckempfänger muss entweder seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben oder aber in NRW beschäftigt sein (Gewerbesitz in NRW).

Gefördert werden nur berufliche (berufsbezogene oder -orientierte) Weiterbildungen mit mehr als sechs Unterrichtsstunden, die nicht im Einzelunterricht erfolgen und die außerdem nicht persönliches Coaching oder Supervision darstellen. Messen, Informationsveranstaltungen, Tagungen, Erstausbildungen, Studiengänge, die keine weiterbildenden Studiengänge darstellen, sind ebenfalls ausgeschlossen. Fernstudiengänge an zertifizierten Fernstudieninstituten sind förderfähig.

Das Verkaufstraining für spezifische Waren, der Erwerb von Führerscheinen und gesetzlich vom Arbeitgeber zu finanzierende Weiterbildungen sind nicht förderfähig.

Der Weiterbildungsanbieter muss zertifiziert sein nach nationalen Normen (DIN) oder internationalen Normen (ISO), kann aber auch durch lernerorientierte Qualitätstestierung wie beispielsweise LQW qualifiziert sein, um so die Qualität der Weiterbildung und die Lernerfolge sicherzustellen. Ersatzweise kann der Anbieter aber auch über eine Erwachsenpädagogische Ausbildung, eine Lehrerlaubnis oder langjährige Ausbildungs- und Weiterbildungserfahrung verfügen, um Bildungsschecks annehmen zu können. Der Anbieter muss seinen Sitz in Deutschland haben.

Andere Förderprogramme, wie z. B. die Bildungsprämie des Bundes (Aufstieg durch Bildung) sind für den Bildungsscheck NRW förderunschädlich.

Bildungsscheckberatung

Um einen Bildungsscheck des Landes NRW zu erhalten, müssen Antragsteller bei entsprechenden Beratungsstellen vor Ort vorstellig werden. Beratungsstellen finden sich in kommunalen Weiterbildungseinrichtungen wie der Volkshochschule, aber auch in den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Regionalagenturen für Arbeit. Zum Beratungsgespräch mitzubringen ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis. Ein Berater mit entsprechender pädagogisch/andragogischer Vorbildung führt ein Beratungsgespräch mit dem Interessenten über Weiterbildungsmotivation, sowie über Inhalte und Ziele der geplanten Weiterbildung.

Der Bildungsscheckinteressent kann einen oder mehrere Weiterbildungsanbieter benennen, bei denen die geplante Weiterbildung durchgeführt werden soll. Zur Gewährleistung der Neutralität der Beratungsstelle und der Bildungsscheckberater werden mindestens drei Anbieter auf dem Bildungsscheck eingetragen. Der Beratende unterschreibt bestimmte Erklärungen, die den Förderkriterien entsprechen, sowie eine datenschutzrechtliche Erklärung und erhält vor Ort direkt den Bildungsscheck, der dann bei einem der auf dem Scheck vermerkten Anbieter eingelöst werden kann. Jeder Bildungsscheck besitzt eine Prüfnummer, ist drei Monate lang gültig und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Einlösen des Bildungsschecks

Der Bildungsscheck muss vor Beginn einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen einer persönlichen Beratung beantragt und dann bei einem der auf dem Bildungsscheck genannten Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Dieser stellt dem Kursteilnehmer dann die - um den Zuschuss geminderten Fortbildungskosten in Rechnung und erhält die entsprechende Differenz bei der zuständigen Bezirksregierung des Landes NRW. Die Beantragung der Kosten ist mit Verwaltungsaufwand verbunden, dennoch können Bildungsanbieter für den Bildungsscheck NRW werben, um somit durch verringerte Kosten der Weiterbildung neue Kunden zu gewinnen. Einige Bildungsanbieter geben sogar einen zusätzlichen Nachlass auf Weiterbildungskosten, wenn Kursteilnehmende einen Bildungsscheck einlösen.

Weblinks