Branntwein

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Behördenschild der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Der Begriff Branntwein bezeichnet im Allgemeinen alle durch Brennen (Destillation) hergestellten alkoholhaltigen Flüssigkeiten und deren Mischungen. Weinbrand beschränkt sich auf Destillate aus Wein. Als Rechtsgegenstand gibt es zwei unterschiedliche Definitionen: Branntwein bezeichnet

  1. den nach § 130 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) definierten Steuergegenstand der Branntweinsteuer;
  2. nach Art. 1 Absatz 4 der Verordnung (EWG) 1576/89:
„Die Spirituose,
  • die ausschließlich durch Destillieren zu weniger als 86 % Vol. von Wein oder Brennwein oder durch erneutes Destillieren zu weniger als 86 % Vol. eines Weindestillats gewonnen wird;
  • die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 125 g/hl r. A. oder mehr und
  • einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.“

Hierunter fallen z. B. Weinbrand oder weinbrandhaltige Getränke.

Die gelegentlich begegnende Schreibung Brandwein ist laut Duden falsch.

Die Abgabe von Branntwein (inkl. Getränke, die Branntwein beinhalten) ist an Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland gesetzlich verboten.

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