Budweiser-Streit

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Als Budweiser-Streit wurde eine der langwierigsten und umfassendsten interkontinentalen Markenstreitigkeiten bekannt. Zwei jeweils weltweit exportierende Brauereien, zum einen die Budějovický Budvar-Brauerei aus dem tschechischen Budweis und zum anderen die Anheuser-Busch-Gruppe aus den USA, vertreten jeweils die Auffassung, das dringendere Recht an dem Markennamen Budweiser zu halten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausgangslage

Die Marke wurde in den USA bereits 1867 - allerdings nicht wörtlich als „Budweiser“ - eingetragen und 1883 von Anheuser-Busch erworben, unter deren Regie das Bier schon zuvor produziert wurde. Sukzessive strebt Anheuser-Busch seit Anfang des 20. Jahrhunderts den weltweiten Erwerb der Markenrechte an. Wie Anheuser-Busch argumentiert auch die 1895 gegründete böhmische Budweiser-Brauerei mit dem älteren Namensrecht.

Die Klärung, wer die älteren Rechte an der Marke hält, beschäftigt seit Jahrzehnten etliche Gerichte auf der ganzen Welt und erfolgt in teils sehr mühevollen Einzelschritten. Bisher entschied die tschechische Brauerei die Mehrzahl dieser Verfahren für sich.

In Budweis besteht man zusätzlich auf der Anerkennung der Marke als regionaler EU-Herkunftsbezeichnung, um sich so zumindest im europäischen Markt zusätzlich abzusichern. Nach dem GATT/TRIPS-Abkommen der WTO (von 150 Ländern ratifiziert) sollten eigentlich die geographischen Namen Budweiser und Budějovický geschützt sein. Ähnliche Versuche für einen Schutz der Bezeichnungen Pils, Pilsner bzw. Pilsener scheiterten seit langem regelmäßig, allerdings sind die Aussichten für den Begriff Budweiser größer, da es sich, anders als bei „Pilsner“, nicht um eine Biersorte mit spezieller Brauart handelt.

[Bearbeiten] Bisherige Entwicklung

1917 wurde vereinbart, dass Anheuser-Busch den Namen Budweiser ausschließlich in Nordamerika verwenden dürfe, sich im Gegenzug jedoch dazu verpflichtete, den Hopfen zum Brauen hierfür aus dem böhmischen Budweis zu beziehen. Anheuser-Busch benutzte den Namen prompt - jedoch keine einzige Hopfendolde verließ Budweis in Richtung Missouri. Die Budweiser zogen schließlich vors Gericht. Anheuser-Busch verteidigte sich in Den Haag mit dem Argument, Budweiser-Bier bereits seit 1876 zu brauen, während die Brauerei Budvar erst 1895 gegründet worden sei. Die Brauerei Budvar ihrerseits konterte, dass ihr Name auf die 1265 gegründete Stadt Budweis zurückgeht, die diesen seit dem 14. Jahrhundert trägt, also seit einer Zeit, die 200 Jahre vor der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus liegt.

In diesem jahrzehntelangen Namensstreit hat es niemals einen wirklichen Sieger gegeben. Entsprechend den EU-Vereinbarungen können Ortsnamen nur durch am Ort befindliche Hersteller als Warenzeichen registriert werden, daher sind die Tschechen die legalen Inhaber der Marke „Budweiser“ oder „Budějovický“. Die Amerikaner wollten nun mit der Kurzform Bud auf den europäischen Markt. Hiergegen legte jedoch die Bitburger Brauerei Einspruch ein, der Bud zu nahe an Bit, der Kurzform ihres Bieres, lag, und das ebenfalls als Warenzeichen eingetragen ist. Am 19. Oktober 2006 wies das Europäische Gericht erster Instanz die Klage mit der Begründung ab, dass keine Verwechslungsgefahr bezüglich der Kurznamen bestehe.[1]

[Bearbeiten] Situation 2006

Der Name Anheuser-Busch Bud ist sozusagen ein Ausweichname der Brauerei Anheuser-Busch, da der Braukonzern Bitburger gegen Anheuser wegen des Markennamens „BUD“ geklagt hatte. Der Grund war, BUD könne mit BIT verwechselt werden. In Europa wurde, da Bitburger hier eine sehr bekannte Biermarke ist, statt BUD der Name Anheuser-Busch-Bud verwendet. Dieser Name war gerade während der Fußball-WM 2006 in Deutschland stark präsent, da Anheuser als einer der Hauptsponsoren der WM auftrat. In anderen Ländern der EU wie in Spanien oder Italien wird Budweiser wieder als Budweiser verkauft und nicht als Anheuser-Busch-Bud oder Bud.

Der Stand im November 2006 war, dass Bitburger den Rechtsstreit verloren hat. Das deutsche Gericht hatte entschieden, dass der deutschsprachige Mensch in der Lage sei, zwischen BUD und BIT zu unterscheiden (vereinfacht ausgedrückt). Es bestehe sowohl akustisch als auch optisch ein deutlicher Unterschied. Dazu komme, dass beide Konzerne eine unterschiedliche Aufmachung der Flaschen haben. Daher lässt sich mutmaßen, dass Anheuser-Busch in Zukunft sein Bier wieder unter dem Markennamen „BUD“ in Europa verkaufen wird. Der europäische Markt ist jedoch für Anheuser-Busch nur bedingt interessant. Anheuser-Busch wird sich in den kommenden Jahren mehr Richtung Asien orientieren. Gerade auch die amerikanische Erfolgsmarke von Anheuser-Busch - Bud Light - soll in Asien groß vermarktet werden. Gerade europäischen Staaten wie z.B. Deutschland, Österreich und Tschechien haben ihre eigenen Bierkulturen. In Österreich wurde bis vor wenigen Jahren noch das Bier unter dem Namen Anheuser-Busch-Bud verkauft, zur Zeit ist es hier nicht mehr erhältlich.

Die Firma Anheuser-Busch, der Mutterkonzern des bekannten amerikanischen Biers Budweiser, hat derzeit eine Vielzahl von Prozessen gegen den tschechischen Konkurrenten am Laufen. Im wesentlichen läuft es immer so ab, einer der beiden Unternehmen zieht in ein Land ein, der andere zieht nach und es wird darum gestritten, wer sein Bier unter dem Namen - Budweiser - verkaufen darf. Die Prozesse dauern zum Teil 10 Jahre und länger an, da es schwer ist, einen eindeutigen Sieger zu bestimmen. Je nachdem, wer in welchem Land den Prozess gewinnt, dessen Bier kann als - Budweiser - verkauft werden. Deswegen gibt es sowohl von der tschechischen Seite, als auch von der amerikanischen Seite unterschiedliche Bezeichnungen. Da das Design der Flaschen aber im Wesentlichen unverändert bleibt, ist es kein Problem, das jeweilige „Budweiser“ zu erkennen. In gewissen Ländern werden sogar beide Marken unter dem Namen BUDWEISER verkauft, da sich diese Länder sicher sind, dass die jeweiligen Biertrinker in der Lage sind, ihr bevorzugtes Bier vom anderen zu unterscheiden.

Derzeit wird das tschechische Budweiser weltweit als Budweiser, Budvar oder Budweiser Budvar und nur in den USA als Czechvar vertrieben, während das von Anheuser-Busch in Europa (größtenteils) als „Anheuser-Busch Bud“ angeboten wird.

[Bearbeiten] Die Lösung des Streites

Nach einer Pressemitteilung auf der amerikanischen Netzseite von Budweiser Budvar wurde 2007 vereinbart, dass Anheuser-Busch auf dem amerikanischen Markt das tschechische Bier gegen eine noch nicht festgelegte Lizenzgebühr unter dem Namen Czechvar vertreiben darf.[2] Damit legt sich der jahrzehntelange Rechtsstreit zumindest in den USA und Kanada.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Celex-Dokumentnummer 62004A0350
  2. Historische Allianz: Anheuser-Busch darf Budvar vertreiben (en)
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