Carl Creifelds

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Carl Creifelds (* 3. April 1907 in Köln; † 22. April 1994 in München) war ein deutscher Jurist. Er ist der Begründer des wohl bekanntesten juristischen Wörterbuches, dem nach ihm benannten Creifelds.

Leben

Carl Creifelds wurde 1907 in Köln geboren. Nach dem Studium und der Ablegung des 1. juristischen Staatsexamens promovierte er mit einem strafrechtlichen Thema. Nach seinem 2. Staatsexamen 1932 wurde er deshalb Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft Köln. Wenige Jahre später erhielt er die Möglichkeit, in der Strafrechtsabteilung des Reichsjustizministeriums an der geplanten Reform des Strafprozessrechts mitzuwirken und wurde in dieser Funktion bereits 1941 zum Kammergerichtsrat befördert. Nach Kriegsende war er im Anschluss an eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft von 1949 bis 1952 in der Berliner Senatsverwaltung für Volksbildung, danach, zunächst als Regierungsdirektor, ab 1954 als Senatsrat Leiter der Strafrechtsabteilung in der Senatsverwaltung für Justiz.

1963 kam es zu einem Bruch seiner Berufslaufbahn. Der Richterwahlausschuss des Bundesgerichtshofs hatte Creifelds zum Bundesrichter gewählt; wegen Bedenken im Hinblick auf seine Tätigkeit im Reichsjustizministerium wurde Creifelds aber vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke nicht ernannt. Er klagte nicht dagegen, sondern zog daraus eine ungewöhnliche persönliche Konsequenz und ließ sich im Alter von 56 Jahren in den Ruhestand versetzen.

Kurze Zeit später kam er in Kontakt mit dem Münchener Verlag C. H. Beck, der zu dieser Zeit noch eine Filiale in Berlin unterhielt. Auf Anregung des Juniorverlegers Hans Dieter Beck wurde er Autor und Koordinator, später auch Herausgeber eines zuerst 1968 erschienenen Rechtslexikons, das bis heute (zuletzt in 21. Auflage 2014) unter seinem Namen veröffentlicht wird und sich mit einem Umfang von nunmehr rund 1600 Seiten einen großen Ruf als anspruchsvolles Nachschlagewerk erworben hat. Creifelds arbeitete bis zur 9. Auflage 1988 als Herausgeber und Autor, gab seine Beteiligung dann aber nach und nach in jüngere Hände ab. Neben diesem Werk, das sich in erster Linie an Juristen wendet und eine komprimierte Erläuterung aller wichtigen Fachbegriffe aus Gesetzgebung und Rechtspraxis bietet, übernahm er allein ab der 7. Auflage 1966 auch die Bearbeitung des von Otto Model noch vor dem Krieg begründeten „Staatsbürgertaschenbuchs“ und betreute dies bis zur 21. Auflage (das Werk liegt mittlerweile in 33. Auflage 2012 vor).

Neben diesen Tätigkeiten als Fachautor und Herausgeber war Creifelds viele Jahre und auch weit über das normale Ruhestandsalter hinaus als Fachbuchlektor im Münchener Verlagshaus tätig. Ende der 60er-Jahre war er für eine neue Reihe juristischer Taschenbücher als Lektor verantwortlich, die C.H.Beck als Lizenzausgabe im Deutschen Taschenbuch Verlag herausbrachte. Diese Bände hatten die Aufgabe, juristische Sachverhalte für ein breites Publikum verständlich zu machen. Aus der ursprünglich „Beck-Rechtsbücher für jedermann“ genannten Reihe gingen später die bis heute in mehr als 100 Bänden lieferbaren „Beck-Rechtsberater im dtv“ hervor.

Carl Creifelds, bis wenige Jahre vor seinem Tode mit eigenem Arbeitszimmer im Verlag tätig, starb am 22. April 1994 in München.

Literatur

  • Hans Dieter Beck: Carl Creifelds. In: Juristen im Portrait. Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Verlag C. H. Beck, München 1988. S. 93–97. ISBN 3406331963

Weblinks