Cellerar
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Cellerar ist, insbesondere in den nach den benediktinischen Regeln geführten Klöstern, der oder die für die wirtschaftlichen Belange eines Klosters Zuständige. Er wird vom Abt oder Prior ernannt und entspricht in etwa dem Finanzvorstand und Personalchef eines Wirtschaftsunternehmens. Der Cellerar ist an die Weisungen des Abts oder Priors gebunden. Das Amt des Cellerars ist schon in der Regel des Heiligen Benedikt von Nursia (um 530 nach Christus) beschrieben;
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Kapitel 31 der Benediktsregel
Zum Cellerar des Klosters wählt man einen aus der Gemeinschaft aus, der lebenserfahren ist und einen reifen Charakter hat, der Gott fürchtet. Er soll für die ganze Klostergemeinde wie ein Vater sein.
Er soll Sorge tragen für alles. Nichts soll er ohne Auftrag des Abtes tun. Er soll sich an die erhaltenen Anweisungen halten. Falls ein Bruder unvernünftige Wünsche vorbringt, dann soll er ihn nicht betrüben, indem er ihn mit Verachtung zurückweist, sondern die unvernünftige Bitte mit Angabe des Grundes bescheiden ablehnen.
Er soll über seine Seele wachen und immer an das Wort des Apostels denken: Wer seinen Dienst gut versieht, erlangt einen hohen Rang. Er sorge unermüdlich für die Kranken, Kinder, Gäste und Armen, in der festen Überzeugung, dass er am Tag des Gerichtes für diese alle Rechenschaft ablegen muss.
Alles Gerät und die ganze Habe des Klosters soll er als heiliges Gerät betrachten.
Nichts soll er nachlässig behandeln. Er soll nicht dem Geiz ergeben, aber auch kein Verschwender und Vergeuder des klösterlichen Besitzes sein, sondern in allem Maß halten und die Weisungen des Abtes befolgen.
Er hat die Verantwortung für alles, was ihm der Abt aufträgt. Er gebe den Brüdern das festgesetzte Maß an Speise und Trank, ohne sie von oben herab zu behandeln oder warten zu lassen. Er könnte sie sonst zum Zorn verleiten.
Wenn die Klostergemeinde größer ist, soll man ihm Gehilfen geben. Mit ihrer Unterstützung kann er das ihm anvertraute Amt verwalten, ohne den Frieden der Seele zu verlieren. Zur bestimmten Zeit gebe man, was zu geben, und erbitte man, was zu erbitten ist, damit im Haus Gottes niemand verwirrt oder traurig wird.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
„Der Cellerar des Klosters,“ in: Basilius Steidle: Die Benediktus-Regel, Beuron, 1975

