Chef der Staatskanzlei

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Chef der Staatskanzlei ist die Funktionsbezeichnung für den Amtschef der Staatskanzlei eines deutschen Bundeslandes. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg lautet die Funktionsbezeichnung Chef der Senatskanzlei. In beiden Fällen wird die Abkürzung „CdS“ verwendet.

Amtsbezeichnungen

Chefs von Staats- oder Senatskanzleien bekleiden je nach Land unterschiedliche Ränge. Sie sind entweder beamtete Staatssekretäre bzw. Staatsräte oder Landesminister (Minister, Staatsminister, Senatoren).[1] In einigen Ländern – siehe z.B. die Sächsische Staatskanzlei – wurde dies zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich gehandhabt.

In den meisten Ländern heißt der Amtschef der Regierungszentrale „Chef der Staatskanzlei“ und bekleidet den Rang eines beamteten Staatssekretärs:

Land Funktionsbezeichnung CdS Amtsbezeichnung (Titel) CdS Bezeichnung Regierungszentrale aktuelle Besetzung
Baden-Württemberg Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatsministerium Klaus-Peter Murawski
Bayern[2] Amtschef der Staatskanzlei Staatsrat Staatskanzlei Karolina Gernbauer
Berlin Chef der Senatskanzlei Staatssekretär Senatskanzlei Björn Böhning
Brandenburg Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Rudolf Zeeb
Bremen Chef der Senatskanzlei Staatsrat Senatskanzlei Olaf Joachim
Hamburg Chef der Senatskanzlei Staatsrat Senatskanzlei Christoph Krupp
Hessen Chef der Staatskanzlei Staatsminister Staatskanzlei Axel Wintermeyer
Mecklenburg-Vorpommern Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Christian Frenzel
Niedersachsen Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Jörg Mielke
Nordrhein-Westfalen Chef der Staatskanzlei Minister Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense
Rheinland-Pfalz Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Clemens Hoch
Saarland Chef der Staatskanzlei Staatssekretär[3] Staatskanzlei Jürgen Lennartz
Sachsen Chef der Staatskanzlei Staatsminister Staatskanzlei Fritz Jaeckel
Sachsen-Anhalt Chef der Staatskanzlei Staatsminister Staatskanzlei Rainer Robra
Schleswig-Holstein Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Thomas Losse-Müller
Thüringen Chef der Staatskanzlei Minister Staatskanzlei Benjamin-Immanuel Hoff

Aufgaben des CdS

Der CdS ist einer der wichtigsten – oft sogar der wichtigste – Mitarbeiter des Ministerpräsidenten. Er gehört zum „strategischen Zentrum“ des informellen Netzwerks, das dem Regierungschef als Frühwarnsystem und Beeinflussungsinstrument dient[4] und führt den Vorsitz bei den Besprechungen der beamteten Staatssekretäre zur Vorbereitung der Sitzungen des Landeskabinetts.

Die Aufgaben eines CdS entsprechen in vieler Hinsicht denen eines Chefs des Bundeskanzleramtes:

  • Stabsfunktionen für den Regierungschef bzw. die Regierungschefin (vor allem politische Planung und Öffentlichkeitsarbeit[5]),
  • Geschäftsstellenfunktion für die Regierung als Ganzes (vor allem Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten[6]),
  • Ressortkoordinierung [7].

Obwohl die Bundes- und Europaangelegenheiten in der Regel in den Staats- und Senatskanzleien ressortieren[8], unterstehen die entsprechenden Arbeitseinheiten zumeist nicht den CdS[9], sondern eigenen Ministern oder Staatssekretären für Bundes- und Europaangelegenheiten.

CdS-Besprechungen

Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien treffen sich viermal jährlich zu Konferenzen („CdS-Besprechungen“), auf denen die Konferenzen der Länder-Regierungschefs vorbereitet werden. Zwei dieser CdS-Konferenzen finden unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramtes statt; sie dienen der Vorbereitung der zweimal jährlich stattfindenden Zusammenkünfte der Länder-Regierungschefs mit dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin.

Medienpolitische Funktionen der CdS

Den Chefs der Staats- und Senatskanzleien unterstehen die Rundfunkreferenten der Länder, die die medienpolitischen Beschlüsse der Ministerpräsidenten vorzubereiten haben.[10] In unregelmäßigen Abständen tagt die Rundfunkkommission der Länder auf CdS-Ebene.[11]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Siehe Liste der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien.
  2. Die Position des (politischen) Leiters der Staatskanzlei wird in Bayern von einem Staatsminister wahrgenommen, zusätzlich gibt es oberhalb der Abteilungsleiterebene den (administrativen) Amtschef der Staatskanzlei im Rang eines Staatsrats.
  3. Homepage der saarländischen Staatskanzlei
  4. Karl-Rudolf Korte, Martin Florack, Timo Grunden: Regieren in Nordrhein-Westfalen. Strukturen, Stile und Entscheidungen 1990 bis 2006. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14301-8, S. 120f.
  5. So die Abteilung III und das „Landespresse- und Informationsamt“ bzw. die Abteilungen 3 und 4 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
  6. So die Abteilungen III bzw. 2 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
  7. So die Abteilungen II bzw. 2 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
  8. Ausnahmen (Juli 2010): Brandenburg (PDF; 32 kB) und Bremen; in Hessen (Oktober 2010) nicht die Europaangelegenheiten.
  9. Anders z.B. in Thüringen, wo der CdS in Personalunion zugleich Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten ist.
  10. Siehe als Beispiel Rundfunkreferenten wollen Apple zähmen, Spiegel Online vom 5. Juni 2010.
  11. Siehe als Beispiele Länder planen Reform der Aufsicht über privaten Rundfunk, epd-Meldung vom 31. März 2007, und Rundfunkkommission der Länder sieht Reformbedarf bei der Rundfunkgebühr nach Kirchhof-Gutachten bestätigt, Pressemitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei vom 6. Mai 2010.