Ministerpräsidentenkonferenz

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Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist ein Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Bundesländer. In der Ministerpräsidentenkonferenz werden länderspezifische Themen beraten und gemeinsame Positionen der Länder untereinander abgestimmt oder gegenüber der Bundesebene vertreten. Zu den klassischen Aufgaben gehört der Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen unter den Ländern oder mit dem Bund. Allgemein bekannte Beispiele sind der Länderfinanzausgleich oder die Rundfunkstaatsverträge.

Am 1. Oktober 2012 hat das Land Thüringen den Vorsitz übernommen. Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz ist dessen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte[Bearbeiten]

Rittersturz-Konferenz in Koblenz im Juli 1948.

Als Geburtsstunde der Ministerpräsidentenkonferenz gilt das Treffen der Regierungschefs der Länder der drei westlichen Besatzungszonen vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz. Diese auch als Rittersturz-Konferenz in die Geschichte eingegangene Tagung beschloss die Einsetzung des Parlamentarischen Rates zur Erarbeitung des Grundgesetzes und ebnete damit den Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Zu einer ständigen Einrichtung wurde die Ministerpräsidentenkonferenz jedoch erst ab 1954. Erster MPK-Vorsitzender war der damalige bayerische Ministerpräsident Hans Ehard. Seit der Wiedervereinigung nehmen auch die fünf neuen Bundesländer an der Konferenz teil. Im Herbst 1992 übernahm mit Sachsen erstmals ein östliches Bundesland den Vorsitz.

Verfassungsrechtliche Grundlage[Bearbeiten]

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist im Gegensatz zum Bundesrat kein Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt. Deshalb müssen Beschlüsse der MPK durch Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden. Grundlage für die Ministerpräsidentenkonferenz ist der Föderalismus in Deutschland (Artikel 20 (1) GG), nach dem die Bundesländer eigene Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind. Dadurch kann jedes Bundesland die eigenen Kompetenzfelder eigenverantwortlich gestalten (Art. 30, 70, 83 GG) und dabei mit anderen Ländern zusammenarbeiten.

Organisation und Arbeitsweise[Bearbeiten]

Die Ministerpräsidentenkonferenz findet regelmäßig viermal jährlich statt. Im Sommer und im Dezember kommen die Regierungschefs der Länder im Anschluss an die MPK zu einer Besprechung mit dem Bundeskanzler zusammen. Wenn besonderer Bedarf besteht, finden zusätzliche Sonderkonferenzen statt. Das war bisher beispielsweise bei der Föderalismusreform und dem Länderfinanzausgleich der Fall. Die Ministerpräsidentenkonferenzen werden durch die Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder in entsprechenden Konferenzen vorbereitet (CdS-Konferenzen). Themen der Beratungen der vergangenen Jahre waren die Europapolitik, Föderalismusreform, Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Medien- und die Bildungspolitik.

Besondere Themen werden in vertraulichen Gesprächsrunden, den sogenannten Kamingesprächen, behandelt. An diesen Gesprächen nehmen nur die Regierungschefs ohne ihre Mitarbeiter teil.

Entscheidungen mussten bis Ende 2004 immer einstimmig gefällt werden. Dieses Konsensprinzip wurde während der Beratungen zur Föderalismusreform gelockert, um die Handlungsfähigkeit der Bundesländer zu stärken. Die Entscheidungen bedürfen seit Ende 2004 nur noch der Zustimmung von mindestens 13 Ländern. Ausnahmen bilden dabei die Geschäftsordnung, haushaltswirksame Angelegenheiten und die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen. Hier gilt weiterhin das Prinzip der Einstimmigkeit. Die Ministerpräsidenten der A-Länder und die der B-Länder führen in der Regel vor der Konferenz getrennte Vorbesprechungen durch, um die Verhandlungsposition festzulegen.

Vorsitzwechsel[Bearbeiten]

Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt jährlich nach einer vereinbarten Reihenfolge. Vorsitzender ist der Ministerpräsident des jeweiligen Bundeslandes. Im Oktober 2012 übernahm Thüringen den Vorsitz von Schleswig-Holstein, im Oktober 2013 wird Baden-Württemberg wiederum den Vorsitz von Thüringen übernehmen.

Bis zur Wiedervereinigung im Jahre 1990 wechselte der Vorsitz in folgender Reihenfolge zwischen den elf damaligen Bundesländern:

Nummer Bundesland
1 Bayern
2 Berlin
3 Nordrhein-Westfalen
4 Niedersachsen
5 Hessen
6 Rheinland-Pfalz
7 Schleswig-Holstein
8 Baden-Württemberg
9 Bremen
10 Saarland
11 Hamburg

Seit 1990 ist die aktuelle Reihenfolge zwischen den 16 Bundesländern:

Nummer Bundesland
1 Niedersachsen
2 Hessen
3 Sachsen
4 Rheinland-Pfalz
5 Sachsen-Anhalt
6 Schleswig-Holstein
7 Thüringen
8 Baden-Württemberg
9 Brandenburg
10 Bremen
11 Mecklenburg-Vorpommern
12 Saarland
13 Hamburg
14 Bayern
15 Berlin
16 Nordrhein-Westfalen

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

 Commons: Konferenz der Ministerpräsidenten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Belege[Bearbeiten]

Die Informationen dieses Artikels stammen aus

  • Niedersächsische Staatskanzlei (Hrsg.): Hintergründe zur Ministerpräsidenten-Konferenz. Abgerufen am 3. und 7. April 2007.