Staatsbürgerschaft der DDR

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Die Staatsbürgerschaft der DDR wurde am 20. Februar 1967 durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik eingeführt, das von der Volkskammer der DDR beschlossen wurde. Es entfaltete aus Sicht der DDR Wirkung für deren Bewohner. Von der Bundesrepublik Deutschland wurde eine eigene DDR-Staatsbürgerschaft nicht anerkannt.

Dieses Gesetz setzte in der DDR das bis dahin gültige gesamtdeutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 außer Kraft und hob die noch in der ersten DDR-Verfassung von 1949 festgeschriebene einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft auf. Die neue Regelung der DDR-Staatsbürgerschaft sollte ein Ausdruck der eigenen Souveränität sein und die nationale Identität des sozialistischen Staates fördern. Offizielle Bezeichnung für die Bewohner der DDR nach diesem Staatsbürgerschaftsrecht war DDR-Bürger bzw. Bürger der DDR. Bereits seit 1964 enthielten DDR-Personalausweise den Vermerk „Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“.

Nach Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland galten DDR-Bürger weiterhin als „Deutsche im Sinne des Grundgesetzes“. Daran hielt die Bundesrepublik Deutschland auch fest, nachdem sie den Alleinvertretungsanspruch aufgegeben hatte.

DDR-Bürger hatten einen gesetzlichen Anspruch auf einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, wodurch es Besuchern aus der DDR möglich wurde, auch das westliche Ausland zu bereisen, der Reisepass konnte dann, z.B. für Rentner, in der Bundesrepublik Deutschland offiziell verwahrt werden. Erfuhren allerdings DDR-Organe von dem bundesdeutschen Reisepass „ihrer“ Bürger, hatten diese mit Repressalien zu rechnen, erneute Reiseanträge wurden dann, außer bei Rentnern, nicht mehr genehmigt. Republikflüchtlinge konnten als Deutsche ihr neues Leben in der Bundesrepublik Deutschland beginnen.

In der DDR wurde 1982 eine Verordnung[1] verabschiedet, der alle bis dahin Geflüchteten straffrei stellte, aber gleichzeitig auch ihre DDR-Staatsbürgerschaft aufhob. Der 1972 ausgehandelte Grundlagenvertrag regelte diesen Punkt nicht.

Die Anerkennung einer Staatsbürgerschaft der DDR durch die Bundesrepublik war eine der Geraer Forderungen Erich Honeckers.

Mit dem der Wende nachfolgenden Einigungsvertrag wurde die Staatsbürgerschaft der DDR gegenstandslos.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Verordnung zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. Juni 1982 (GBl I 1982, Nr. 22, S. 41).

[Bearbeiten] Siehe auch

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